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   RG, 23.10.1920 - Rep. V. 168/20   

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https://dejure.org/1920,228
RG, 23.10.1920 - Rep. V. 168/20 (https://dejure.org/1920,228)
RG, Entscheidung vom 23.10.1920 - Rep. V. 168/20 (https://dejure.org/1920,228)
RG, Entscheidung vom 23. Oktober 1920 - Rep. V. 168/20 (https://dejure.org/1920,228)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Darf ein Gesellschafter bürgerlichen Rechtes noch nach Eintritt der Liquidation Klage auf Zahlung an die Gesellschaftskasse erheben, insbesondere auf Einzahlung rückständiger Beiträge?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis eines Gesellschafters

  • opinioiuris.de

    Klage auf Zahlung an die Gesellschaftskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 165
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 02.06.2003 - II ZR 102/02

    Voraussetzungen der Nachtragsliquidation einer Publikums-KG

    Der Senat braucht dabei nicht zu der nicht einheitlich beantworteten Frage Stellung zu nehmen, ob bei Personengesellschaften schlechthin allein die Liquidatoren zur Verfolgung von Einlageansprüchen befugt sind, weil es allein in ihre Kompetenz fällt darüber zu befinden, ob diese Leistungen für Liquidationszwecke noch benötigt werden (so z.B. RGZ 100, 165; BGH, Urt. v. 30. November 1959 - II ZR 145/58, NJW 1960, 433; RGRK/v.Gamm, BGB 12. Aufl. § 730 Rdn. 10; Koller/Roth/Morck, HGB 2. Aufl. § 149 Rdn. 2) oder ob auch hier der einzelne Gesellschafter auf Leistung an die Gesellschaft klagen kann, dann aber die Notwendigkeit der Geltendmachung der Forderung für Zwecke der Liquidation darzutun hat (so z.B. Staub/Habersack aaO § 149 Rdn. 18; Schlegelberger/K.Schmidt, HGB 5. Aufl. § 146 Rdn. 55; Münch.Komm.z.BGB/Ulmer, 3. Aufl. § 730 Rdn. 26).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

    Diese Auffassung hat das Reichsgericht später dahin eingeschränkt, dass der einzelne Gesellschafter von der Geltendmachung der Gesellschaftsforderungen ausgeschlossen ist, wenn die Geschäftsführung durch den Gesellschaft vertrag abweichend von § 709 Abs. 1 BGB geregelt ist (RGZ 86, 68); dagegen hat es in der Folgezeit die weiteren in der Entscheidung RGZ 86, 68 geäusserten Bedenken gegen eine persönliche Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen durch einen einzelnen Gesellschafter in ständiger Rechtsprechung als unbegründet erachtet (RG JW 1916, 837; RGZ 100, 165; JW 1935, 3296).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6a U 1/21

    Kommanditgesellschaft: Auslegung und Umfang einer Mehrheitsklausel im

    Gerade aus solchen Gründen legt das Gesetz die Liquidation nicht in die Hände eines einzelnen Gesellschafters, dessen Interesse bei der Auseinandersetzung nicht mehr - wie noch während Bestehens der Gesellschaft typischerweise - gemäß dem Gesellschaftszweck den Interessen der übrigen Gesellschafter parallel läuft, sondern es überlässt die Durchführung der Liquidation grundsätzlich auch dann sämtlichen Gesellschaftern gemeinsam, wenn bis zum Beginn der Liquidation nach dem Gesellschaftsvertrag einem einzelnen Gesellschafter die Befugnis zur Geschäftsführung zustand (siehe zu § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB: RG, Urteil vom 23. Oktober 1920, RGZ 100, 165, 166; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2008 - II ZR 255/07, NZG 2009, 72 Rn. 8 ff).
  • VG Leipzig, 08.06.2022 - 1 K 1607/20

    Venezuela: Flüchtlingseigenschaft bei Zugehörigkeit zur sozialen Gruppe

    Diese Voraus setzungen sind in Bezug auf Transsexuelle in Venezuela erfüllt (vgl. VG Leipzig, Urt. v. 10.7.2020 - 4 K 168/20.A - VG Dresden, Urt. v. 18.12.2019 - 13 K 4786/17 - und - 13 K 4787/17 -, juris).

    Gericht auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnislage davon überzeugt, dass es in Ve nezuela in der Lebenswirklichkeit entsprechende polizeiliche und sicherheitsbehördliche Maß nahmen in der erforderlichen Quantität gibt, die spezifisch auf Transsexuelle gerichtet sind, die als solche diskriminierend und menschenrechtsverletzend sind oder in diskriminierender oder menschenrechtsverletzender Weise angewendet werden, und die die erforderliche flüchtlingsrechtliche Intensität aufweisen (im Ergebnis ebenso VG Leipzig, Urt. v. 4.9.2020 - 1 K 161/19.A - Urt. v. 10.7.2020 - 4 K 168/20.A - VG Dresden, Urt. v. 18.12.2019 - 13 K 4786/17 -, juris Rn. 36; Urt. v. 18.12.2019 - 13 K 4787/17 -, juris Rn. 41).

    Zu psychologi schen, verbalen und körperlichen Missbräuchen transsexueller Personen kam es auch an Schulen und Universitäten (vgl. EASO, Venezuela Länderreport, August 2020, S. 137 ff.; Re publik Österreich, BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation Venezuela, Ge samtaktualisierung v. 28.3.2018; VG Leipzig, Urt. v. 10.7.2020 - 4 K 168/20.A - VG Dresden, Urt. v. 18.12.2019 - 13 K 4786/17.A -, juris Rn. 36).

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
    Er wurde am 15. April 2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seitdem aufgrund des Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 9. April 2020 (2 BGs 168/20) in Untersuchungshaft.
  • BVerwG, 22.09.1966 - II C 26.66

    Befriedigung des beamtenrechtlichen Sterbegeldanspruchs durch den Dienstherrn -

    Es fehlt bereits an der vom Berufungsgericht angenommenen Zweckgemeinschaft (vgl. hierzu RGZ 100, 165 [166]) der Sterbegeldberechtigten; denn das Sterbegeld hat - wie schon oben dargelegt worden ist - mehrere Zwecke, für deren Erfüllung nicht notwendig jeder der Sterbegeldberechtigten in seiner Person die Voraussetzungen aufweist.
  • BGH, 03.02.1977 - II ZR 201/75

    Genehmigung einer Schuldübernahme durch einen Gesellschafter zum Ausgleich

    Rückständige Beiträge werden in dieser Lage überhaupt nicht mehr geschuldet, es sei denn, sie würden noch zur Berichtigung von Gesellschaftsschulden benötigt (vgl. RGZ 100, 165, 167; 111, 77, 83), was im Streitfalle (entgegen ROHG 25, 158, 167) die Liquidatoren darzulegen und zu beweisen haben.
  • BGH, 08.03.1966 - V ZR 32/64

    Vereinbarung eines lebenslänglichen dinglichen Wohnungsrechts - Erlöschen eines

    Über diesen begrenzten Rahmen hinaus erlöschen sie grundsätzlich mit Auflösung der Gesellschaft; das gilt insbesondere auch für den Anspruch auf Leistung von Beiträgen, sofern sie für die Durchführung der Abwicklung nicht mehr benötigt werden (BGH Urteil vom 30. November 1959, - II ZR 145/58, NJW 1960, 433; BGB RGRK 11. Aufl. § 730 Anm. 9, 10; vgl. RGZ 100, 165, 167; BGHZ 1, 324, 333) [BGH 04.04.1951 - II ZR 10/50].
  • BGH, 09.12.1964 - V ZR 66/63

    Rechtsmittel

    An die Stelle der Verpflichtung eines jeden Gesellschafters, den gemeinsamen Zweck zu fördern, tritt die Verpflichtung, eine sachgemäße und gerechte Auseinandersetzung zu ermöglichen und zu gewährleisten (RGZ 100, 165; BGHZ 1, 324, 332) [BGH 04.04.1951 - II ZR 10/50].
  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 19/62

    Vertretung der Gesellschafter einer GmbH im Liquidationsstadium - Anspruch eines

    Von der Auflösung der Gesellschaft an steht zudem nicht nur die Geschäftsführung, sondern auch die Vertretung allen Gesellschaftern gemeinschaftlich zu (RGZ 100, 165; BGB-RGRK § 730 Anm. 6).
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