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   RG, 02.11.1920 - Rep. II. 162/20   

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https://dejure.org/1920,33
RG, 02.11.1920 - Rep. II. 162/20 (https://dejure.org/1920,33)
RG, Entscheidung vom 02.11.1920 - Rep. II. 162/20 (https://dejure.org/1920,33)
RG, Entscheidung vom 02. November 1920 - Rep. II. 162/20 (https://dejure.org/1920,33)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist schon deshalb, weil die sämtlichen Gesellschafter einer Gesellschaft m. b. H. je den eigenen Geschäftsanteil an dieselbe Person verkauft haben, der Schluß gerechtfertigt, daß auch ein Kaufvertrag über das Handelsgeschäft der Gesellschaft abgeschlossen worden ist? ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen des Kaufs sämtlicher Geschäftsanteile einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • opinioiuris.de

    Kauf sämtlicher Geschäftsanteile einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 200
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.11.1975 - VIII ZR 142/74

    49%ige Beteiligung - Kauf von Gesellschaftsanteilen, §§ 433 ff BGB <Fassung

    Das Reichsgericht hat zunächst den Kauf von Mitgliedschaftsrechten als reinen Rechtskauf angesehen und die Gewährleistung ausschließlich nach den §§ 437 ff BGB bemessen (RGZ 59, 240; 86, 146), später jedoch die Vorschriften über die Sachmängelhaftung (§§ 459 ff) für die Fälle entsprechend herangezogen, in denen sämtliche Mitgliedschaftsrechte an einer GmbH verkauft werden und sich dabei der Erwerb dieser Rechte bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Erwerb des Unternehmens selbst darstellt (RGZ 98, 289; 100, 200; 120, 283; 122, 378; 150, 397; RG HRR 1929 Nr. 6 = LZ 1929, Sp. 396; RG JW 1930, 3740; RG DR 1944, 485).
  • BGH, 29.04.1954 - IV ZR 152/53

    Testamentsvollstreckung für Vermächtnis

    Auch diese Rüge ist nicht begründet, denn bei dem nunmehr bestehenden gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung ergibt sich für den Ehemann aus § 1427 BGB ein Interventionsinteresse (vgl. auch RGZ 100, 200, Stein-Jonas-Schönke Anm. III 2 zu § 66 ZPO).
  • BGH, 17.12.1997 - VIII ZR 166/96

    Begriff des Begründungsmangels; Zusicherung von Bilanzangaben;

    Dabei kann offenbleiben, ob das Nichtbestehen einzelner konkret oder abstrakt bezeichneter Verbindlichkeiten eine zusicherungsfähige Eigenschaft eines Unternehmens im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB darstellt (so RGZ 100, 200, 204; 146, 120, 124 f) und deshalb Schadensersatzansprüche aus § 463 BGB in Betracht kommen.

    Sollten Schadensersatzansprüche aus § 463 BGB mangels zusicherungsfähiger Eigenschaft ausscheiden, kann Nr. X 2 j des Vertrages als außerhalb des Gewährleistungsrechts abgegebene Garantie des Beklagten ausgelegt werden (RGZ 100, 200, 204; 146, 120, 124 f; Urteil vom 25. Mai 1977 aaO unter I 2 c a. E.; Senatsurteil vom 15. Oktober 1997 - VIII ZR 89/96 - unter B I 2, noch nicht veröffentlicht; Soergel/Huber, aaO, Rdnr 281).

  • BGH, 23.01.1957 - V ZR 132/55

    Vernehmung von Schiedsrichtern als Zeugen

    Auch wenn der Antrag auf Beeidigung einer Rüge der Nichtbeeidigung gleichzustellen sei (RGZ 100, 200), könne ein Verlust des Rügerechts nach § 295 ZPO nicht eingetreten sein.
  • LSG Hessen, 25.02.1970 - L 3 U 194/68
    Die Geschäftsanteile in ihrer Gesamtheit sind nämlich nicht gleich der juristischen Person, vielmehr ist zwischen Geschäftsanteilen und Geschäftsvermögen zu unterscheiden (vgl. RGZ 98, 289; 100, 200).
  • OLG Dresden, 06.02.1995 - 2 U 909/94

    Haftung der THA/BVS gegenüber Erbwerbern von GmbH-Anteilen wegen

    cc) Dahinstehen kann deshalb, ob die aktuelle Vermögenslage eines Unternehmens überhaupt als Eigenschaft der Geschäftsanteile angesehen werden könnte (vgl. RGZ 100, 200, 204 für Höchstbetrag an Verbindlichkeiten; BGH ZIP 1980, 549 im Rahmen der Rechtsmängelhaftung) oder ob dem nicht bereits entgegensteht, daß die Vermögenslage - erst recht angesichts der sich monatlich verschlechternden wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft - den Geschäftsanteilen nicht hinreichend dauerhaft angehaftet hat (vgl. dazu BGH WM 1988, 1700, 1701 f bei Angaben über Umsätze und Erträge; BGH NJW 1991, 1223, 1224 für Charaktereigenschaft eines Arbeitnehmers).
  • BGH, 08.01.1975 - VIII ZR 124/73

    Beurteilung der Vertragsart beim Erwerb sämtlicher Anteile einer Sachgesamtheit -

    Dem ist zuzustimmen; denn der Erwerb einer Sachgesamtheit, wie sämtlicher Gesellschaftsanteile eines kaufmännischen Unternehmens, ist regelmäßig als Kauf anzusehen (Urteil vom 27. Februar 1970 - I ZR 103/68 = WM 1970, 819/820; vgl. auch RGZ 100, 200/203).
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