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   RG, 26.10.1920 - Rep. II. 53/20   

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RG, 26.10.1920 - Rep. II. 53/20 (https://dejure.org/1920,192)
RG, Entscheidung vom 26.10.1920 - Rep. II. 53/20 (https://dejure.org/1920,192)
RG, Entscheidung vom 26. Oktober 1920 - Rep. II. 53/20 (https://dejure.org/1920,192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wirkung des Verbots der preuß. Kriegsministerialverordnung vom 1. April 1915 über Verkauf von Bankazinn. 2. Kann der Ankauf von beschlagnahmten Gegenständen des Kriegsbedarfs gegen die guten Sitten verstoßen? 3. Muß sich der Vertretene die sittenwidrige Handlung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Vertrages über den Kauf von Bankazinn

  • opinioiuris.de

    Verkauf von Bankazinn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 246
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 19/91

    Keine Anspruchminderung wegen grober Fahrlässigkeit bei vorsätzlich

    Da die Klägerin sich die grob fahrlässige Unkenntnis des die Sittenwidrigkeit begründenden Umstandes, daß das Fahrzeug gestohlen war, gemäß § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen muß (RGZ 100, 246, 249; BGH LM Nr. 8 zu § 166 BGB), ist der von den Parteien geschlossene Kaufvertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig.
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60

    Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus

    Sie gilt für alle Bereicherungsansprüche und nicht nur für den des § 817 Satz 1 BGB (BGHZ 35, 103, 107 ); die Klägerin muss sich auch im allgemeinen ein in der Person ihres Bürgermeisters begründetes Hindernis der Rechtsverfolgung (§ 817 Satz 2 BGB) entgegenhalten lassen (RGZ 100, 246, 250).
  • BGH, 23.10.1963 - V ZR 256/62
    Daß § 166 auch im Rahmen des § 138 BGB anwendbar ist, trifft allerdings zu (RGZ 100, 246, 249; RG HRR 1928 Nr. 589).
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