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   RG, 27.03.1922 - IV 552/21   

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RG, 27.03.1922 - IV 552/21 (https://dejure.org/1922,242)
RG, Entscheidung vom 27.03.1922 - IV 552/21 (https://dejure.org/1922,242)
RG, Entscheidung vom 27. März 1922 - IV 552/21 (https://dejure.org/1922,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 228
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 12.05.2010 - XII ZR 98/08

    Unterhaltsabänderungsklage nach einem Versäumnisurteil über dynamischen

    Die Abänderungsgründe müssen also nicht nur nach der mündlichen Verhandlung entstanden sein, in der das Versäumnisurteil ergangen ist, sondern sogar nach dem Ablauf der Einspruchsfrist (vgl. schon RGZ 104, 228, 229 f.).
  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden

    Nach der herrschenden Auffassung, der sich der Senat anschließt, bedeutet dies, daß die Abänderungsgründe nicht nur nach der mündlichen Verhandlung entstanden sein müssen, in der das Versäumnisurteil ergangen ist, sondern auch nach dem Ablauf der Einspruchsfrist (vgl. RGZ 104, 228, 229 f; Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 40. Aufl. § 323 Anm. 3 C und § 767 Anm. 4 C; Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 323 Anm. C III; Thomas/Putzo ZPO 11. Aufl. § 767 Anm. 6 a; aA Stein/Jonas/Münzberg ZPO 20. Aufl. § 767 Rdn. 40, wonach es genügt, daß im Zeitpunkt der Entscheidung über die Abänderungsklage der Einspruch nicht mehr möglich ist).
  • OLG Stuttgart, 27.03.1981 - 15 UF 390/80

    Abänderungsbegehren bei einem bestehenden Unterhaltsanspruch aufgrund einer

    Da der abzuändernde Titel ein Versäumnisurteil ist, ist für die Frage, ob eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse iSd § 323 Abs. 1 ZPO vorliegt, nicht auf die tatsächlichen Verhältnisse zu dem in § 323 Abs. 2 ZPO genannten Zeitpunkt, sondern auf diejenigen, die bei einem Versäumnisurteil für die Verurteilung maßgebend waren, abzustellen, d.h. auf diejenigen, die von den damaligen Klägern und jetzigen Beklagten damals behauptet wurden, und die iSd § 331 Abs. 1 S. 1 ZPO als zugestanden galten (vgl. Stein/Jonas, ZPO 20. Aufl. § 323 Anm. II 3 unter Hinweis auf OLG Jena, Zeitschrift für Deutsches Zivilprozeßrecht 1938, 239; OLG Dresden, Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Band 17 S. 322; vgl. auch RGZ 104, 228).
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