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   RG, 30.11.1922 - IV 102/22   

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RG, 30.11.1922 - IV 102/22 (https://dejure.org/1922,30)
RG, Entscheidung vom 30.11.1922 - IV 102/22 (https://dejure.org/1922,30)
RG, Entscheidung vom 30. November 1922 - IV 102/22 (https://dejure.org/1922,30)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen ist die Bestellung eines besonderen Vertreters aus § 57 ZPO. als wirksam anzusehen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besonderer Vertreter für den Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 105, 401
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 08.12.2009 - VI ZR 284/08

    Geltung des Grundsatzes des Freibeweises bei Vorliegen von für eine

    Ist das der Fall, wird sie wie hier aber erst nach Erhebung der Klage erkannt, gilt § 57 Abs. 1 ZPO nach allgemeiner Auffassung entsprechend (BGH, Urteil vom 12. Januar 1951 - V ZR 11/50 - LM Nr. 1 zu § 56 ZPO; RGZ 105, 401, 404; OLG München, ZInsO 2006, 882, 883; OLG Stuttgart, MDR 1986, 198; Musielak/Weth, aaO, § 57 Rn. 2; MünchKommZPO/Lindacher, aaO, § 57 Rn. 8).

    Ob mit dem Verzug Gefahr verbunden ist, ist revisionsrechtlich zwar nur begrenzt nachprüfbar, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1951 - V ZR 11/50 - aaO; RGZ 105, 401, 402 f.; OLG Stuttgart, MDR 1996, 198; Käck, Der Prozesspfleger, 1991, S. 56; Wieczorek/Schütze/ Hausmann, ZPO, 3. Aufl., § 57 Rn. 11; Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl., § 57 Rn. 5; Zimmermann, ZPO, 8. Aufl., § 57 Rn. 2; Dunz, NJW 1961, 441, 442).

    Jedoch hat das Revisionsgericht - unabhängig von der Frage, ob § 57 Abs. 1 ZPO grundsätzlich weit auszulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 1962 - IV ZR 4/62 - aaO, 1511) - zu überprüfen, ob das Berufungsgericht das Ermessen unsachgemäß ausgeübt hat, insbesondere ob es den Rechtsbegriff der Gefahr im Verzug verkannt oder die tatsächliche Wertungsgrundlage nicht ausgeschöpft hat (RGZ 105, 401, 403; Käck, aaO, S. 56; vgl. Senat, Urteil vom 1. Februar 1983 - VI ZR 152/81 - NJW 1983, 2033; Hk-ZPO/Kayser, 3. Aufl., § 546 Rn. 19 ff.).

  • BGH, 10.12.2020 - V ZB 128/19

    Teilungsversteigerungsverfahren: Zustellung des Zuschlagsbeschlusses an den trotz

    (2) Nach anderer Ansicht endet die Bestellung des Prozesspflegers nicht von selbst; sie müsse bei Feststellung bzw. Eintritt der Prozessfähigkeit oder bei Wegfall der sonstigen Voraussetzungen aufgehoben werden (vgl. RGZ 105, 401, 405 f.; Stein/Jonas/Jacoby, ZPO, 23. Aufl., § 57 Rn. 14 f.; Käck, Der Prozesspfleger, 1990, S. 90 ff., 101).

    Diese bleiben auch dann wirksam, wenn die Bestellung aufgehoben wird, weil sich herausgestellt hat, dass der Vertretene doch prozessfähig ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2016 - XII ZB 142/15, FamRZ 2016, 1679 Rn. 20; RGZ 105, 401, 406).

  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    In der Entscheidung vom 30.11.1922 (- IV 102/22 - RGZ 105, 401, 405) stellte es klar, dass eine vorangegangene Entscheidung, die noch die Unzulässigkeit der Bestellung eines besonderen Vertreters festgestellt hatte, einen früheren, wesentlich anderen Rechtszustand zur Grundlage hatte.

    Soweit ein Beschwerderecht des Prozessunfähigen bejaht wird, weil in der Bestellung eines besonderen Vertreters ein Rechtseingriff liege (Zöller/Vollkommer aaO § 57 Rn. 7), übersieht diese Auffassung, dass dem besonderen Vertreter die Vertretungsbefugnis dadurch entzogen werden kann, dass die prozessunfähige Partei einen gesetzlichen Vertreter bestellt (vgl. hierzu bereits RG 30.11.1922 - IV 102/22 - RGZ 105, 401, 403).

  • OLG Hamm, 20.10.2017 - 9 U 3/17

    Zeitlicher Umfang der Bindung des Gerichts an die gestellten Anträge

    Hierbei wird einerseits zu berücksichtigen sein, dass eine solche Bestellung ggf. auch in Betracht kommen könnte, wenn der Beklagte erst im Laufe des Prozesses prozessunfähig geworden sein sollte (so schon RG, Urteil vom 30.11.1922, - IV 102/22 - Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 57, Rn. 3, m. w. N.).
  • KG, 20.02.2007 - 1 W 323/06

    Aktiengesellschaft: Bestellung eines Notvorstandes trotz der Bestellung eines

    Das Vorliegen einer derartigen Stellung ist dabei zumindest glaubhaft zu machen (vgl. Münchener Kommentar/Reuter, BGB, 5. Aufl., § 29 Rn. 13; RGZ 105, 401, 402 zu § 57 ZPO).
  • BGH, 22.11.1963 - IV ZR 63/63

    Rechtsmittel

    Aus ähnlichen Erwägungen hat die Rechtsprechung in den Fällen, in denen alle Anteile einer GmbH übertragen wurden, das Rechtsgeschäft nicht rein formal als Veräußerung von Rechten, sondern als eine Veräußerung des von der GmbH betriebenen Unternehmens gewertet (RGZ 105, 401).
  • BGH, 14.07.1971 - IV ZR 94/70

    Einlegung einer Berufung namens und im Auftrag eines bestellten Prozesspflegers -

    Entgegen der Auffassung der Revision kann die Wirksamkeit der Bestellung des Prozeßpflegers für die Beklagte, die der Vorsitzende der Kammer des Landgerichts vorgenommen hat, nicht in Frage gestellt werden (RGZ 105, 401).
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