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   RG, 20.01.1925 - III 392/24   

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https://dejure.org/1925,148
RG, 20.01.1925 - III 392/24 (https://dejure.org/1925,148)
RG, Entscheidung vom 20.01.1925 - III 392/24 (https://dejure.org/1925,148)
RG, Entscheidung vom 20. Januar 1925 - III 392/24 (https://dejure.org/1925,148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Muß das Berufungsurteil aufgehoben werden, wenn das Berufungsgericht die Klage zu Unrecht für unzulässig erklärt, jedoch auf die Widerklage hin eine den ganzen Streitstoff erschöpfende, zutreffende Entscheidung gefällt hat? 2. Kann eine Behörde im ordentlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerklage; Feststellungsklage; Gehaltsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 96
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

    Wenn die Revisionsinstanz alten Rechts nicht von vornherein nur wegen der Frage der Zulässigkeit der Berufung eröffnet war (§ 547 ZPO a.F.; vgl. zu früheren Fassungen des § 547 ZPO auch RGZ 96, 74, 75; 133, 301, 302), hatte das Revisionsgericht sich nach der Feststellung eines entscheidungserheblichen Fehlers mit der Frage zu befassen, ob die Feststellungen des Berufungsgerichts eine ersetzende (Sach-) Entscheidung über die Berufung ermöglichte (§§ 563, 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO a.F.; vgl. etwa RGZ 110, 96, 98; BGHZ 4, 58, 60; 46, 281, 284 f; 102, 332, 337; BGH, Urt. v. 7. Juni 1990 - III ZR 216/89, NJW 1990, 2125, 2126; Urt. v. 13. März 1998 - V ZR 190/97, NJW 1998, 2058, 2059; Urt. v. 23. Oktober 1998 - LwZR 3/98, NJW 1999, 794, 795; Urt. v. 19. November 1998 - IX ZR 152/98, NJW 1999, 724, 725).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZR 30/64

    Voraussetzungen für die Klageabweisung durch das Revisionsgericht; Stellungnahme

    Der Grundsatz findet aus Gründen der Prozeßökonomie aber schon nach der bisherigen Rechtsprechung (RGZ 110, 96, 98; BGHZ 4, 58, 60 [BGH 22.11.1951 - III ZR 230/51] [BGH 22.11.1951 - ZR III 230/51 ]/62) keine Anwendung in dem Fall, daß das angefochtene Urteil hinsichtlich eines Teiles des Streitgegenstandes Prozeßurteil, hinsichtlich eines anderen Teils Sachurteil ist, die Sachausführungen (jedenfalls) für den letzteren Teil verfahrensrechtlich zulässig waren und das Gericht entsprechend der ihm (hinsichtlich des letzteren Prozeßteils) obliegenden Verpflichtung den Sachvortrag der Parteien erschöpfend berücksichtigt hat, daß also dann, wenn es eine Sachentscheidung auch über den ersteren Prozeßteil für zulässig gehalten hätte, ihr Inhalt sich zwangsläufig aus der getroffenen Sachentscheidung über den anderen Prozeßteil ergeben hätte.
  • BGH, 22.11.1951 - III ZR 230/51

    Verwerfung einer Anschlußberufung

    Das Ergebnis, zu dem der Senat gelangt ist, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts, das in einem Urteil vom 29. Juni 1928 (VI 65/28) keine Schlechterstellung des in der Berufungsinstanz wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges abgewiesenen Klägers darin erblickt hat, dass er nunmehr aus sachlichen Gründen abgewiesen wird, und in RGZ 110, 96 ff [98] ausgesprochen hat, das Berufungsurteil brauche nicht aufgehoben zu werden, wenn das Berufungsgericht die Klage zu Unrecht für unzulässig erklärt, jedoch auf die Widerklage hin eine den ganzen Streitstoff erschöpfende zutreffende Entscheidung gefällt habe.
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