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   RG, 28.10.1925 - Rep. I . 35/25   

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RG, 28.10.1925 - Rep. I . 35/25 (https://dejure.org/1925,77)
RG, Entscheidung vom 28.10.1925 - Rep. I . 35/25 (https://dejure.org/1925,77)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1925 - Rep. I . 35/25 (https://dejure.org/1925,77)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • RGZ 112, 41
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 21.04.2016 - 18 U 17/14

    Haftung des Frachtführers für die Beschädigung von Transportgut aufgrund eines

    Bei diesem handelt es sich um einen Werkvertrag, bei dem das geschleppte Fahrzeug, z.B. ein Seeschiff im Hafen, unter selbständiger Leitung bleibt (vgl. RGZ 112, 41, 42).
  • BGH, 06.03.1956 - I ZR 132/54

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat in Fällen, in denen das Schleppschiff mit eigener Besatzung die Schleppfahrt machte und das Schlepperunternehmen es nur übernommen hatte, das Schiff in einen bestimmten Ort zu bringen, ohne daß ihm das zu schleppende Schiff übergeben wurde, die Schleppverträge als Werkverträge bezeichnet (RGZ 112, 41: RG JW 1927, 2411).
  • BGH, 22.11.1955 - I ZR 51/54

    Rechtsmittel

    Dem Schleppzugführer liegt die nautische Leitung des Schleppzuges ob (RGZ 102, 47 [49]; 112, 41 [42], Seuff. Arch. 81 Nr. 13-Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 2. Aufl. S. 445, Wassermeyer, Der Kollisionsprozeß in der Binnenschiffahrt, 2. Aufl. S. 263).
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Rechtsprechung
   RG, 28.10.1925 - I 35/25   

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RG, 28.10.1925 - I 35/25 (https://dejure.org/1925,703)
RG, Entscheidung vom 28.10.1925 - I 35/25 (https://dejure.org/1925,703)
RG, Entscheidung vom 28. Oktober 1925 - I 35/25 (https://dejure.org/1925,703)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    In welchem Umfang ist der Schlepperführer gegenüber dem im Anhang des Schleppers befindlichen Kahn zur Sorgfalt verpflichtet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 112, 41
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Lüneburg, 23.02.2023 - 5 B 11/23

    Irak: Dublin: Keine systemischen Mängel in Italien

    Gegen diesen Bescheid hat der Antragsteller am 3. Februar 2023 Klage erhoben (- 5 A 35/25 -) und um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.
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