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   RG, 23.01.1926 - I 152/25   

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RG, 23.01.1926 - I 152/25 (https://dejure.org/1926,22)
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RG, Entscheidung vom 23. Januar 1926 - I 152/25 (https://dejure.org/1926,22)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsverbot; Vertragsstrafe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 112, 361
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 04.05.1955 - IV ZR 185/54

    Prozeßvertretung der offenen Handelsgesellschaft

    Es ist allgemein anerkannt, daß diese Vorschrift ergänzend für das Recht der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff anzuwenden ist (RGZ 112, 361 f [367]; Oertmann Recht d. Schuldverh. 5. Aufl. § 709 Anm. 2 a.E.; Staudinger BGB 10. Aufl. § 709 Anm. 8; Planck 4. Aufl. § 744 Anm. 4; RGR 10. Aufl. § 709 Anm. 2; Geiler bei Dühringer-Hachenburg HGB Bd. II Teil 1 Anm. 107 a.E. auf S. 136; Enneccerus-Lehmann Schuldrecht 13. Bearb § 178 A I 1).

    Zu Unrecht zieht der Berufungsrichter die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 112, 361 für den von ihm angenommenen Standpunkt an.

  • BGH, 15.04.1964 - VIII ZR 232/62

    Schenkungsanfechtung

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  • BAG, 26.09.1963 - 5 AZR 2/63

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Wettbewerbsklausel - Beendigung des

    Etwas Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus den von der Revision ausführlich ins Feld geführten Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 7o, 439 ff. und RGZ 112, 361 ff. Io.
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - 9 U 74/00

    Charakter eine Vertragsstrafe und Folgen der Inanspruchnahme

    Die Strafhöhe kann als Abgrenzungskriterium ein wesentlicher Umstand sein (vgl. Palandt/Heinrichs, 59. Aufl., § 340 Rdnr. 2 und 5; RGZ 112, S. 361 ff.; Soergel-Lindacher, 12. Aufl. § 340 Rdnr. 3; OLG Bamberg, ZMR 1998, S. 414; vgl. auch RGRK-Ballhaus, 12. Aufl. § 340 Rdnr. 2; differenzierend Staudinger-Rieble a.a.O. § 340 Rdnr. 10).
  • OLG Nürnberg, 28.03.1996 - 2 U 4130/95

    Anfechtung einer unentgeltlichen Verfügung vor Eröffnung des Konkurses durch den

    Nicht unentgeltlich ist eine Leistung auch dann, wenn die Gegenleistung im Einverständnis der Vertragsparteien an einen Dritten bewirkt wird (vgl. RGZ 112, 361, 368).
  • LG Frankfurt/Main, 30.11.1995 - 23 O 207/95

    Anspruch auf steigende Zahlungen des Arbeitgebers wegen der Erreichbarkeit den

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   RG, 26.01.1926 - I 152/25   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Zur Frage der Richtigkeit eines Vertrags, durch den sich nahe Verwandte eines Patentinhabers beim Verkauf von dessen Patent den Erwerbern gegenüber verpflichtet haben, künftig jede Herstellung von Maschinen der patentierten Art zu unterlassen, sich an der Herstellung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 112, 361
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.01.1954 - V ZR 13/53

    Rechtsmittel

    Es kann daher von einer Unentgeltlichkeit der Leistung nicht gesprochen werden; denn an dieser fehlt es auch dann, wenn die Gegenleistung im Einverständnis der Vertragsparteien an einen Dritten bewirkt wird (RGZ 112, 361 [368]).
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