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   RG, 13.01.1927 - IV 489/26   

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https://dejure.org/1927,176
RG, 13.01.1927 - IV 489/26 (https://dejure.org/1927,176)
RG, Entscheidung vom 13.01.1927 - IV 489/26 (https://dejure.org/1927,176)
RG, Entscheidung vom 13. Januar 1927 - IV 489/26 (https://dejure.org/1927,176)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann unter Umständen ein Verstoß gegen die guten Sitten darin gefunden werden, daß eine Auskunftei in die über jemand erteilte Auskunft eine von ihm erlittene Vorstrafe aufgenommen hat?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auskunftei.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 115, 416
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53

    Veröffentlichung von Briefen

    Das Reichsgericht hat zwar in zahlreichen Entscheidungen über § 826 BGB Persönlichkeitsrechten Schutz zugebilligt (RGZ 72, 175; 85, 343; 115, 416; 162, 7), aber grundsätzlich Persönlichkeitsrechte mit der absoluten Wirkung der Ausschließlichkeitsbefugnis nur für bestimmte einzelne Persönlichkeitsgüter anerkannt.
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 74/09

    Berichterstattung über schwere Straftat unter voller Namensnennung nicht

    Das Kernproblem, dass das erneute oder fortdauernde Bekanntmachen einer Person als Täter einer schon lange zurückliegenden Straftat angesichts der bevorstehende Haftentlassung dieser Person ihre Resozialisierung in hohem Maße gefährdet, stellt sich in dem einen Fall ebenso wie in dem anderen (vgl. auch schon RG, Urt. v. 13.1. 1927, RGZ 115, S. 416 ff. zur Gefährdung einer bereits erfolgten Resozialisierung durch eine nur individuelle Weitergabe von Informationen über die Verurteilung wegen einer lange zurückliegenden Straftat).
  • OLG Hamburg, 10.03.2009 - 7 U 64/08

    Unterlassungsanspruch wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung: Artikel in

    Das Kernproblem, dass das erneute oder fortdauernde Bekanntmachen einer Person als Täter einer schon lange zurückliegenden Straftat angesichts der bevorstehende Haftentlassung dieser Person ihre Resozialisierung in hohem Maße gefährdet, stellt sich in dem einen Fall ebenso wie in dem anderen (vgl. auch schon RG, Urt. v. 13.1. 1927, RGZ 115, S. 416 ff. zur Gefährdung einer bereits erfolgten Resozialisierung durch individuelle Weitergabe von Informationen über die Verurteilung wegen einer lange zurückliegenden Straftat).
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 62/09

    Vorhalten eines Artikels in Online-Archiv ist rechtswidrig

    Das Kernproblem, dass das erneute oder fortdauernde Bekanntmachen einer Person als Täter einer schon lange zurückliegenden Straftat angesichts der bevorstehende Haftentlassung dieser Person ihre Resozialisierung in hohem Maße gefährdet, stellt sich in dem einen Fall ebenso wie in dem anderen (vgl. auch schon RG, Urt. v. 13.1. 1927, RGZ 115, S. 416 ff. zur Gefährdung einer bereits erfolgten Resozialisierung durch eine nur individuelle Weitergabe von Informationen über die Verurteilung wegen einer lange zurückliegenden Straftat).
  • OLG Hamburg, 17.11.2009 - 7 U 78/09
    Das Kernproblem, dass das erneute oder fortdauernde Bekanntmachen einer Person als Täter einer schon lange zurückliegenden Straftat angesichts der bevorstehende Haftentlassung dieser Person ihre Resozialisierung in hohem Maße gefährdet, stellt sich in dem einen Fall ebenso wie in dem anderen (vgl. auch schon RG, Urt. v. 13.1. 1927, RGZ 115, S. 416 ff. zur Gefährdung einer bereits erfolgten Resozialisierung durch eine nur individuelle Weitergabe von Informationen über die Verurteilung wegen einer lange zurückliegenden Straftat).
  • LG Hamburg, 26.05.2006 - 324 O 536/05
    Sofern der Beklagte hiergegen einzuwenden sucht, dass der Kläger gesellschaftlich bereits wieder so integriert sei, dass ihm die Berichterstattung über das Strafverfahren unter Nennung seines Namens nicht schaden könne, vermag er damit nicht durchzudringen; denn abgesehen davon, dass die Aufrechterhaltung dieses Zustandes durch Veröffentlichungen der angegriffenen Art gerade gefährdet wird, vernachlässigt diese Sichtweise den neben dem Integrationsgedanken stehenden, vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Aspekt, dass der Täter nach seiner Aburteilung auch ein Recht darauf hat, nunmehr in Ruhe gelassen, bzw. - so das Bundesverfassungsgericht - "mit der Tat allein gelassen" zu werden, um nicht durch wiederholte Konfrontation mit dem eigenen, strafrechtlich inzwischen aufgearbeiteten Fehlverhalten in der Gestaltung des eigenen Lebens dauerhaft beeinträchtigt zu werden (vgl. dazu schon RG, Urt. v. 13.1. 1927, RGZ 115, S. 416 ff., 417 f. zu § 826 BGB).
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