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   RG, 08.12.1927 - V 100/27   

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https://dejure.org/1927,96
RG, 08.12.1927 - V 100/27 (https://dejure.org/1927,96)
RG, Entscheidung vom 08.12.1927 - V 100/27 (https://dejure.org/1927,96)
RG, Entscheidung vom 08. Dezember 1927 - V 100/27 (https://dejure.org/1927,96)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit des Inhalts zulässig, daß der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks die von einem Bergbaubetrieb ausgehenden Einwirkungen auch über die vom Gesetz gezogenen Grenzen hinaus zu dulden hat? 2. Wie ist die Rechtsgültigkeit ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 119, 211
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 26.03.1992 - V ZB 16/91

    Wirksamwerden vormerkungswidriger Verfügung - Grundbuchberichtigung bei Tod des

    Ist aber die Eintragung einer Löschungserleichterung nach § 23 II GBO nicht gestattet und nach § 22 I 1 GBO überflüssig, so muß sie unterbleiben (OLG Düsseldorf, MittRhNotK 1975, 485 (488); RGZ 119, 211 (213); 132, 106 (112 f.)).
  • OLG Saarbrücken, 17.01.2023 - 5 W 98/22

    Grundbuch: Nachweis der Verfügungsbefugnis des die Eintragungen einer Grundschuld

    Insoweit greift der Rechtsgedanke des § 139 BGB, der auch auf Eintragungen im Grundbuch entsprechend anzuwenden ist (vgl. RG, Urteil vom 8. Dezember 1927 - V 100/27, RGZ 119, 211, 214; BayObLGZ 1998, 70; KGJ 43 A 223, 224; Ellenberger, in: Grüneberg, a.a.O., § 139 Rn. 3), wonach bei Teilnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts das ganze Rechtsgeschäft nichtig ist, wenn nicht anzunehmen ist, dass es auch ohne den nichtigen Teil vorgenommen sein würde.
  • OLG München, 24.11.2010 - 34 Wx 103/10

    Grundbuchverfahren: Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit

    Unzulässig wäre es deshalb, das eine Recht zugleich für eine existente und eine künftige (schon existente oder noch nicht vorhandene) Person - etwa den oder die Erben - zu bestellen (RGZ 119, 211/214; KG OLGE 14, 88).
  • BayObLG, 30.10.1992 - 2Z BR 89/92

    Unzulässigkeit der Eintragung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts

    Sieht man in der Unentgeltlichkeit der Nutzung einen tragenden Grundsatz des dinglichen Wohnungsrechts (vgl. BayObLG, Jeweils aaO), dann wäre deren besondere Erwähnung im Eintragungsvermerk überflüssig; etwas Überflüssiges darf aber im Grundbuch nicht vermerkt werden (RGZ 119, 211/213; BayObLGZ 1953, 246/251; Horber/Demharter GBO 19.Aufl. Anh. zu § 13 Anm.7; KEHE/Ertl Grundbuchrecht 4.Aufl. Einleitung B 9).
  • OLG Hamm, 10.01.2006 - 15 W 437/04

    Eintragungsfähigkeit eines Bergschadensminderungsverzichts an einem

    Eine Eintragung, die lediglich die Bedeutung einer Verlautbarung der sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden Duldungspflicht hat, ist inhaltlich unzulässig, weil es sich um eine schlechthin überflüssige Eintragung handeln würde (RGZ 119, 211, 213; 130, 350, 354).
  • OLG Dresden, 04.01.2010 - 3 W 1242/09

    Auflösend bedingte Übertragung eines GbR-Anteils im Grundbuch eintragungsfähig

    Denn nur unnötige Eintragungen, die den öffentlichen Glauben des Grundbuchs nicht tangieren, sind unzulässig (vgl. RGZ 119, 211; BayObLG Rpfleger 2000, 543; Demharter a.a.O. Anh. zu § 13 Rn. 22).
  • OLG München, 17.12.2013 - 34 Wx 417/13

    Beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch 1942: Einschränkende Auslegung

    (3) Die gewählte Formulierung lässt die Auslegung zu, dass die Eintragung ohne den unzulässigen Zusatz ("jeweiliger") dem damaligen Willen der Parteien entspricht (RGZ 119, 211/214; siehe auch BGH NJW 1965, 393/394; Erman/Grziwotz BGB 10. Aufl. § 1090 Rn. 2).
  • BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53

    Preußisches Allgemeines Berggesetz

    Denn wenn man die vom Reichsgericht in RGZ 119, 211 und 130, 350 ausgesprochenen Grundsätze in ihrem Zusammenhang beurteilt, könnte nach dieser Rechtsprechung die Möglichkeit eröffnet sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 21 A 1104/85

    Abwehr von Thallium-Immissionen

    Daß eine derartige Duldungspflicht, auch wenn sie über eine etwaige gesetzliche Verpflichtung (vgl. § 906 BGB) hinausreicht, wirksam zum Gegenstand einer dinglichen Festlegung im Grundbuch gemacht werden kann, unterliegt keinem Zweifel (vgl. RG, Urteil vom 8.12.1927 - V 100/27 - RGZ 119, 211 (213 f.); Beschluß vom 25.11.1930 - V B 16/30 -, RGZ 130, 350 (356 f.)).
  • BayObLG, 11.10.1979 - BReg. 2 Z 39/79

    Eine zur Sicherung einer unter dem Vorbehalt des § 323 ZPO vereinbarten Leibrente

    a) Das Grundbuchamt hätte durch die Ablehnung der Eintragung der betreffenden Klausel das Gesetz dann nicht verletzt, wenn eine unnötige Eintragung beantragt worden wäre ( BayObLGZ 1953, 246 /251; KG JFG 3, 399/400 f.; RGZ 119, 211/213; Güthe-Triebe) GBO 6. Aufl. Rdnr. 60, Meikel-Imhof- Riedel Grundbuchrecht 6. Aufl. Rdnr. 30, je vor § 13).
  • BGH, 14.07.1970 - V ZR 192/67

    Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit - Kauf eines

  • AG Siegen, 27.06.1983 - Blatt 5730/7

    Eintragungsfähigkeit von Grunddienstbarkeiten in das Grundbuch;

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