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   RG, 13.02.1928 - VI 317/27   

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https://dejure.org/1928,164
RG, 13.02.1928 - VI 317/27 (https://dejure.org/1928,164)
RG, Entscheidung vom 13.02.1928 - VI 317/27 (https://dejure.org/1928,164)
RG, Entscheidung vom 13. Februar 1928 - VI 317/27 (https://dejure.org/1928,164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Gegen welches Urteil ist die Richtigkeitsklage (§ 578 Abs. 1 ZPO.) zu richten? 2. Steht ein Beschluß, der die Revision als unzulässig verwirft, im Sinne des § 584 Abs. 1 ZPO. einem Urteil gleich? 3. Zum Begriff der Geschäftsunfähigkeit im Sinne des § 104 Nr. 2 BGB.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeitsklage. ; Geschäftsunfähigkeit.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 120, 170
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 75/65

    Formmangel und guter Glaube

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  • BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72

    Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision

    Das Reichsgericht hat allerdings Restitutionsklagen nach § 590 Nr. 7 b ZPO nur gegen Entscheidungen in der Sache selbst, nicht aber gegen die Verwerfung der Revision für zulässig gehalten (RGZ 68, 334; JW 1912, 802 Nr. 22; vgl. auch RGZ 120, 170, 173).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2016 - A 2 K 441/15

    Asylverfahren; unerkannte Geschäftsunfähigkeit; Feststellung der Nichtigkeit

    Der Nichtigkeitsgrund des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO erfordert in der Regel, dass der Zustand der Prozessunfähigkeit während des gesamten Rechtsstreits bestanden hat (Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 579 Rn. 8; RG, Urt. v. 13.02.1928 - VI 317/27, RGZ 120, 170, 173), da fehlerhafte, weil während des prozessunfähigen Zustands erfolgte Verfahrenshandlungen, rückwirkend genehmigt werden können (vgl. BVerwG Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82, BVerwGE 72, 168; BGH, Urt. v. 07.12.2006 - IX ZB 257/05, ZIP 2007, 144; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Aufl. 2015, § 62 Rn. 17 m.w.N.; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 579 Rn. 8).
  • LAG Hamm, 29.06.1995 - 17 Sa 1997/94

    Abfindung: Nachträgliches Erhöhungsverlangen aus Gründen der Gleichbehandlung

    So wird der gute Glaube in die Geschäftsfähigkeit des Geschäftsgegners vom Gesetz nicht geschützt; auch ein Rechtsgeschäft, das mit einem für den Handelnden nicht erkennbaren Geisteskranken geschlossen wird, ist nichtig (RG, Urteil vom 13.02.1928 - VI 317/27 -, RGZ 120, 171, 174).
  • BGH, 30.11.1962 - IV ZR 194/62

    Rechtsmittel

    In einem entsprechend liegenden Fall hat auch das Reichsgericht gebilligt, daß das Berufungsgericht über eine Klage sachlich entschieden hat (RGZ 120, 170).
  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 163/54

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß den Kläger für die von ihm nach § 579 Ziff 4 ZPO erhobene Nichtigkeitsklage in vollem Umfang die Beweislast für seine angebliche Prozeßunfähigkeit trifft (RGZ 118, 122 [124 ff]; 120, 170 [173 f]; Rosenberg, Beweislast 3. Aufl. § 32 IV S 390; anders, wenn die Prozeßfähigkeit als Prozeßvoraussetzung vor der Sachentscheidung im schwebenden Verfahren von Amts wegen zu prüfen ist: BGHZ 18, 184 [188-190]; Rosenberg a.a.O. § 32 III 1 c S. 387 f).
  • BVerwG, 18.05.1973 - II A 2.72

    Rechtsmittel

    Es entspricht der seit RGZ 120, 170 (173) herrschenden Meinung, daß das Revisionsgericht im Rahmen des § 584 Abs. 1 ZPO für eine Wiederaufnahmeklage dann nicht zuständig ist, wenn es nicht in der Sache selbst erkannt hat; eine Sachentscheidung ist aber dann anzunehmen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Revision als unbegründet zurückgewiesen worden ist (BGHZ 14, 251 [257]; Stein-Jonas-Pohle-Grunsky, ZPO, 19. Auflage, 1972, Anm. IV 1 zu § 584; Zöller, ZPO, 10. Auflage, 1968, Anm. 1 zu § 584; Baumbach-Lauterbach, 30. Auflage, Anm. 2 C zu § 584 ZPO).
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