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   RG, 19.11.1928 - VI 216/28   

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https://dejure.org/1928,168
RG, 19.11.1928 - VI 216/28 (https://dejure.org/1928,168)
RG, Entscheidung vom 19.11.1928 - VI 216/28 (https://dejure.org/1928,168)
RG, Entscheidung vom 19. November 1928 - VI 216/28 (https://dejure.org/1928,168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Haftet eine hannoversche Landgemeinde den Hinterbliebenen auf Schadensersatz, wenn ein Mitglied der Pflichtfeuerwehr in Ausübung der Feuerlöschtätigkeit tödlich verunglückt ist?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflichtfeuerwehr; Tödlicher Unfall; Schadensersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 122, 298
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 07.09.2017 - III ZR 71/17

    Schmerzensgeld auch für Verletzungen bei rechtmäßigen Behördenmaßnahmen möglich

    Allerdings wurde vormals in der Rechtsprechung (vgl. nur RGZ 122, 298, 301 f; 156, 305, 310) der Ausgleich für Sonderopfer dahingehend eingeschränkt, dass er nur für Eingriffe des Staates in das Eigentum beziehungsweise vermögenswerte Rechte, nicht dagegen für Personenschäden - wie Verletzungen der Gesundheit oder des Lebens - in Betracht kommt.
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 657/02

    Häusliches Arbeitszimmer - Aufwendungsersatzanspruch

    Dabei handelt es sich um Vermögensopfer, die der Beauftragte zum Zwecke der Auftragsführung auf sich nimmt (BGH 10. November 1988 - III ZR 215/87 - NJW 1989, 1284; RG 1. Juli 1918 - REP VI. 151/18 - RGZ 95, 51, 53; 19. November 1928 - VI 216/28 - RGZ 122, 298, 303).
  • OLG Saarbrücken, 10.03.2008 - 5 W 58/07

    Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz und Honorar?

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufwendungen dem Beauftragten durch den Auftrag unmittelbar aufgegeben sind oder ob sie die Geschäftsbesorgung vorbereiten, fördern oder sich in deren Nachwirkung ergeben (vgl. RGZ 75, 208 (212 f); 122, 298 (303); BGH, Urt. v. 17.05.1984 - II ZR 280/83,NJW 1984, 2460 f; MünchKomm(BGB)-Seiler, 4. Auflage, § 670 BGB, Rdnr. 8).
  • BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53

    Preußisches Allgemeines Berggesetz

    Angesichts des engen Zusammenhangs der einzelnen Vorschriften des Bergrechtes kann das Oberlandesgericht nicht auf andere Rechtsnormen selbständiger Bedeutung wie § 10 II 17 ALR (vgl. auch RGZ 64, 183 [186]; 122, 298 [302]; 145, 107 [109] zum Aufopferungsanspruch nach §§ 75, 76 Einl ALR sowie hierzu auch RGZ 113, 301 [306] und Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 1953 - V ZR 109/51 -, teilweise wiedergegeben bei Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk Nr. 4 zu LAG § 13) zur Stützung seiner Ansicht verweisen.
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1065/02

    Ausgleichsanspruch eines Ehegatten erhöht Auflösungsverlust des

    Unter Aufwendungen sind nach allgemeiner Meinung freiwillige Vermögensopfer zu verstehen (vgl. nur RGZ 95, 51, 53; 122, 298, 303).
  • FG Rheinland-Pfalz, 10.11.2003 - 5 K 1066/02

    Verluste des wesentlich beteiligten Gesellschafters aus der Auflösung der

    Unter Aufwendungen sind nach allgemeiner Meinung freiwillige Vermögensopfer zu verstehen (vgl. nur RGZ 95, 51, 53; 122, 298, 303).
  • BVerwG, 24.10.1969 - VII P 6.68

    Ersatz eines auf der Dienstfahrt entstandenen Sachschadens nach Beamtenrecht -

    Doch hat bereits die Rechtsprechung des Reichsgerichts den Ersatz unfreiwilliger Aufwendungen, die durch einen erlittenen Schaden notwendig wurden, insoweit zugelassen, als dieser Schaden durch die mit der Ausführung des Auftrags naturgemäß verbundene Gefahr entstanden war (RGZ 94, 169; 98, 199; 122, 298).
  • BGH, 01.10.1958 - IV ZR 84/58

    Rechtsmittel

    Ebenso hat ihn das Reichsgericht in RGZ 122, 298, 303 ausgelegt.
  • BGH, 28.03.1957 - VII ZR 234/56
    Nach der als zutreffend anzusehenden Rechtsprechung und Rechtslehre (RGZ 94, 169; 98, 195; 122, 298 [302]; 167, 85 [89]; RGJW 1931, 3442; 1937, 152; OLG Düsseldorf DRSp I (138) 18 b; vgl. auch RGRK 10. Aufl. Anm. 3, Staudinger-Nipperdey 10. Aufl. Anm. 10, Soergel 8. Aufl. Anm. 6 zu § 670 BGB; Enneccerus-Lehmann, Schuldrecht 14. Bearb § 162, 3, 4) hat der Auftraggeber in Anwendung des dem § 670 BGB zugrunde liegenden Rechtsgedankens für Schäden des Beauftragten einzustehen, die auf ein Verschulden des Auftraggebers bei der Erteilung oder der Ausführung des Auftrags zurückzuführen sind.
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