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   RG, 13.03.1936 - V 184/35   

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RG, 13.03.1936 - V 184/35 (https://dejure.org/1936,22)
RG, Entscheidung vom 13.03.1936 - V 184/35 (https://dejure.org/1936,22)
RG, Entscheidung vom 13. März 1936 - V 184/35 (https://dejure.org/1936,22)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Anwendung des § 138 Abs. 1 BGB. auf Rechtsgeschäfte, bei denen Leistung und Gegenleistung in auffälligem Mißverhältnis zueinander stehen.

  • opinioiuris.de

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 150, 1
 
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Wird zitiert von ... (44)

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 429/02

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Umgehung des Gegenanwalts;

    Letztere können daher nur dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts führen, wenn sie dem Rechtsgeschäft trotz indifferenten Inhalts ein sittenwidriges Gesamtgepräge geben (BGHZ 53, 369, 376; RGZ 150, 1, 5; Soergel/Hefermehl, BGB, aaO., § 138 Rdn. 29).
  • BGH, 02.12.1982 - III ZR 90/81

    Nichtigkeit eines Darlehensvertrages - Umfang der Bereicherung bei Nichtigkeit

    Denn wer von den Folgen seines Tuns oder vor dessen Bewertung geradezu die Augen verschließt, muß es sich gefallen lassen, wie ein bewußt Handelnder behandelt zu werden (RGZ 150, 1, 5/6).
  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 91/70

    Aktivbestand im Nachlass als Voraussetzung eines erbrechtlichen

    Die Anwendung des § 138 BGB setzt voraus, daß das Geschäft nach seinem Gesamtcharakter, also nach Inhalt, Beweggrund und Zweck, dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht (RGZ 150, 1, 5; BGB RGRK 11. Aufl. zu § 138 Anm. 6).
  • BGH, 09.02.1967 - III ZR 226/64

    Abschluss einer Vereinbarung über die "stille Beteiligung" an einem Unternehmen -

    Dabei stützt das Berufungsgericht sich auf den Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des Reichsgerichts vom 13. März 1936 (RGZ 150, 1) und die hierauf aufbauende höchstrichterliche Rechtsprechung, die besagt: Ein Rechtsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung in auffälligem Mißverhältnis zueinander stehen, die übrigen Merkmale des Wuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) aber nicht vorliegen, ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn außer dem Mißverhältnis eine solche Gesinnung des die übermäßigen Vorteile beanspruchenden Teiles festzustellen ist, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt.

    Da hiernach Leistung und Gegenleistung in auffälligem Mißverhältnis zueinander stehen, greift § 138 Abs. 1 BGB ein, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils - das ist der Beklagte - gegenüber dem anderen Teil in der Vereinbarung hervortritt (RGZ 150, 1; BGH NJW 1951, 397; LM zu BGB § 138 Ba Nr. 2); für einen Sittenverstoß ausreichend ist daher die verwerfliche Gesinnung des einen Beteiligten gegenüber dem Vertragspartner (LM zu BGB § 138 Bc Nr. 1; BGH Urteil vom 23. März 1964 - III ZR 50/63 - S. 19 und 23).

  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 170/74

    Sittenwidrigkeit von Grundstücksgeschäften im Hinblick auf einen

    Schon aus diesem Grunde greift entgegen der Meinung der Revision die Rechtsprechung nicht ein, nach der ein besonders grobes Mißverhältnis zwischen der Leistung und der vereinbarten Gegenleistung den Schluß rechtfertigen kann, der Begünstigte habe aus verwerflicher Gesinnung gehandelt (RGZ 150, 1, 6).

    Sie betrifft durchweg Fälle oder setzt eine Situation voraus, in denen sich der Gewährende in einer "misslichen Lage" befand, die ihm nahelegte, außergewöhnliche Vorteile einzuräumen und den eigenen unmittelbaren Vorteil aus dem Austauschgeschäft gering zu achten (vgl. RGZ 150, 1; BGH WM 1966, 832, 835; 1966, 1221, 1224; 1969, 1255, 1257; 1976, 322).

    Die Sittenwidrigkeit seines Angebots im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB liegt, wie auch die Revision nicht in Frage stellt, nicht schon in der Höhe der Preisforderung; vielmehr müßten Inhalt, Beweggrund oder Zweck des Geschäfts eine verwerfliche Gesinnung zum Ausdruck bringen (RGZ 150, 1; BGH NJW 1951, 397).

  • BGH, 08.10.1953 - IV ZR 191/52

    Rechtsmittel

    In dem ersten Revisionsurteil ist im Anschluss an die Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 150, 1 und RGZ 156, 265 ausgeführt, dass das Berufungsgericht zu prüfen haben werde, ob zwischen den von dem Kläger aufgegebenen Rechten und der ihm im Vergleich zugesagten Leistung von 8.000,- RM ein auffälliges Missverhältnis bestehe, und ob ausserdem den Vertragsgegnern eine solche Gesinnung zum Vorwurf gemacht werden könne, dass der Vergleich nach Inhalt, Beweggrund und Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstosse.

    Denn der Vergleich, gegen den der Kläger ankämpft, ist nur unter zwei Voraussetzungen nichtig: abgesehen von dem Missverhälthis zwischen den aufgegebenen Rechten und der bewilligten Gegenleistung muss auch die Gesinnung des Vertragsgegners verwerflich sein (RGZ 150, 1 ff; 156, 265 [267]).

    Das Reichsgericht führt zwar in RGZ 150, 1 [6] mit Recht aus, daß es in derartigen Fällen, wie dem hier entschiedenen, Aufgabe des Richters sei, festzustellen, ob ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vorliege und in welchem Umfang dies der Fall sei.

  • ArbG Berlin, 10.08.2007 - 28 Ca 6934/07

    Sittenwidrigkeit der Vergütung - Praktikum - übliche Vergütung

    107) So die hergebrachte Judikatur der Gerichte in Zivil- und Arbeitssachen; s. etwa BAG 10.9.1959 - 2 AZR 228/57 - AP § 138 BGB Nr. 1 (1.); 11.1.1973 (Fn. 51) (2 b); 22.3.1989 (Fn. 39) (IV.1); s. zum allgemeinen Zivilrecht BGH 15.3.1951 - IV ZR 107/50 - NJW 1951, 397; 21.5.1957 - VIII ZR 226/56 - NJW 1957, 1274; 2.3.1981 - III ZR 92/79 - BGHZ 80, 153 = NJW 1981, 1206 (I.1 b); s. dazu auch die - trotz ihres massiv nationalsozialistischem Duktus ("gesundes Volksempfinden") vielfach unbesehen zitierte - Grundsatzentscheidung RG (GSZ) 13.3.1936 - RG Nr. 558 - V 184/35 - RGZ 1, 4 ff.; s. aus neuerer Zeit jedoch auch BGH 19.1.2001 - V ZR 437/99 - BGHZ 146, 298 = NJW 2001, 1127 (II.1 b); BAG 26.4.2006 (Fn. 49) (I.1 a) - Zitat oben, Fn. 55.108) So etwa BAG 22.3.1989 (Fn. 39) (IV.2.); 10.10.1990 - 5 AZR 404/89 - NZA 1991, 264, 265 (III.); anders beispielsweise LAG Rheinland-Pfalz 8.6.1984 (Fn. 83) (II.2 b).
  • BAG, 30.07.1985 - 3 AZR 401/83

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft durch einen Kapitalbetrag - Verzicht auf

    Ist das Mißverhältnis des beiderseitigen Nachgebens ein besonders grobes, so kann sich bereits hieraus der Schluß rechtfertigen, daß der Begünstigte aus verwerflicher Gesinnung gehandelt hat (RGZ 150, 1, 6; BGH WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106; Palandt/Heinrichs, BGB, 43. Aufl., § 138 Anm. 2 a).
  • BGH, 04.12.1953 - V ZR 108/52

    Rechtsmittel

    Unter Hinweis auf die Entscheidung des Großen Zivilsenats des Reichsgerichts RGZ 150, 1 macht die Revision noch geltend, die Feststellungen des Berufungsurteils reichten nicht aus; zu dem objektiven Merkmal eines auffälligen Mißverhältnisses von Leistung und Gegenleistung müsse noch das subjektive Merkmal einer verwerflichen Sinnesart auf Seiten des Wucherers treten, um die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach § 138 BGB zu begründen.

    Die von der Revision angeführte Entscheidung RGZ 150, 1 betrifft auch nicht den Fall des Wuchers, sondern spricht nur aus, daß ein auffälliges Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung für sich allein nicht genüge, um die Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts nach § 138 BGB zu begründen; seien die übrigen Merkmale des Wuchers nicht festzustellen (§ 138 Abs. 2 BGB), so müsse wenigstens ein verwerfliches Verhalten des einen Teils gegeben sein, wenn eine Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB angenommen werden solle.

  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 187/56

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat die Nichtigkeit des Geschäftsübernahmevertrages vom 23. August 1954 angenommen, Es hat sich auf die vom Bundesgerichtshof übernommene Rechtsprechung des Reichsgerichts bezogen, wonach ein Rechtsgeschäft, bei dem Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen, auch dann wegen Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein kann, wenn zwar die besonderen Merkmale des Wuchers (§ 138 Abs. 2 BGB) nicht vorliegen, wenn aber außer dem Mißverhältnis eine so verwerfliche Gesinnung auf Seiten des übermäßige Vorteile beanspruchenden Vertragspartners festzustellen ist, daß das Rechtsgeschäft nach Inhalt, Zweck und Beweggrund gegen das Anstandsgefühl aller gerecht und billig Denkenden verstößt (RGZ 150, 1; 165, 1 [14]; BGH NJW 1951, 397).

    Dabei könnte es auch auf das Maß des Mißverhältnisses ankommen Dieses kann in der Tat nach den Umständen so groß sein, daß es von selbst den Schluß auf eine bewußte oder doch grob fahrlässige Ausbeutung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Umstandes nahelegt (RGZ 150, 1 [6]).

  • BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.11.1968 - VI ZR 215/66

    Voraussetzungen der Aufrechenbarkeit der Kaufpreisschuld bezüglich einer vom

  • BGH, 05.12.1974 - II ZR 24/73

    Schadensersatz auf Grund eines sittenwidrigen Verhaltens - Übertragung von

  • BGH, 18.03.1968 - VIII ZR 218/65

    Bestellung eines Pfandrechts für eine nicht bestehende Forderung - Bestellung

  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 147/50

    Honorarabführung durch Klinikdirektoren

  • BGH, 15.12.1959 - VIII ZR 192/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.04.1958 - VIII ZR 190/57

    Anderweitige Rechtshängigkeit bei Klage vor einem Schiedsgericht

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 74/81

    Abschluss eines Aussteueranschaffungsvertrages - Nichtigkeit eines Vertrages

  • BGH, 28.10.1966 - V ZR 208/63

    Wirksamkeit von teilweiser Abtretung einer Grundschuld - Sittenwidrigkeit von

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 222/81

    Zustandekommen eines Aussteueranschaffungsvertrags über Bettwäschegarnituren -

  • BGH, 25.05.1966 - VIII ZR 225/65

    Abschluss eines Kaufvertrages durch einen Kaufmann unter der Ausnutzung des

  • BGH, 22.12.1953 - IV ZR 87/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.06.1971 - KZR 11/70

    Kartellrechtliche Überprüfung von Stromlieferungsbedingungen - Missbräuchliche

  • LAG Brandenburg, 25.11.1997 - 2 Sa 407/97

    Verzicht auf betriebliche Rente durch Einzelvereinbarung; Statthaftigkeit des

  • BGH, 27.04.1965 - V ZR 245/62

    Verkauf zweier Grundstücke nach Tod eines nahen Angehörigen - Rechtsgeschäftliche

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 70/81

    Aussteueranschaffungsverträge mit Ansparvereinbarung - Sittenwidrigkeit eines

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 71/81

    Aussteueranschaffungsverträge mit Ansparvereinbarung - Sittenwidrigkeit eines

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 72/81
  • BGH, 03.07.1967 - III ZR 1/67

    Als konstitutives Schuldanerkenntnis zu wertende Erklärung durch Schaffung einer

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 161/66

    Nichtigkeit einer Abfindungsvereinbarung - Ableitung einer verwerflichen

  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 88/65

    Lastenfreie Übertragung eines Grundstücksanteils - Nichtigkeit eines

  • BGH, 03.07.1957 - V ZR 66/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.11.1956 - II ZR 268/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.1956 - V ZR 214/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1953 - I ZR 104/52

    Besitz der Erde

  • BGH, 10.03.1982 - VIII ZR 48/81

    Erlaubnispflichtige Darlehensgewährung - Sittenwidrigkeit eines Rechtsgeschäfts -

  • BGH, 30.09.1975 - X ZR 51/73

    Anforderungen an die rechtliche Struktur einer Gesellschaft - Anwendbarkeit des

  • BGH, 18.12.1967 - VII ZR 177/65

    Kündigung eines Architektenvertrages - Anfechtung eines Vergleiches wegen

  • BGH, 12.10.1951 - V ZR 84/50
  • BGH, 04.07.1956 - IV ZR 36/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.12.1954 - V ZR 87/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.05.1953 - III ZR 246/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.06.1956 - V ZR 58/55

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   RG, 13.03.1936 - GSZ, V 184/35   

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RG, 13.03.1936 - GSZ, V 184/35 (https://dejure.org/1936,2)
RG, Entscheidung vom 13.03.1936 - GSZ, V 184/35 (https://dejure.org/1936,2)
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Wucher

§ 138 Abs. 1 BGB, auffälliges Mißverhältnis, Volksempfinden, nationalsozialistische Weltanschauung, 'leichtfertiges Sichverschließen'

Sonstiges

Papierfundstellen

  • RGZ 150, 1
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BGH, 24.01.1979 - VIII ZR 16/78

    Wirksamkeit der Ratenzahlungsvereinbarung über ein Pool-Billiard-Gerät - Bestehen

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (Senatsurteile vom 21. Mai 1957 a.a.O. und vom 14. Juli 1969 - VIII ZR 245/67 = WM 1969, 1256/1257) ist einhellig die Auffassung vertreten worden, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dann wegen Verstosses gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteiles hervorgetreten ist, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage der anderen Seite (vgl. BGH Urteil vom 19. April 1971 - II ZR 79/69 = WM 1971, 857/858).

    Dabei kann dann, wenn das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders groß ist, der Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend naheliegen (RGZ 150, 1, 6; Senatsurteile vom 14. Juli 1969 a.a.O. und vom 9. Juli 1966 - VIII ZR 92/64 = WM 1966, 832/835).

  • BGH, 14.07.1969 - VIII ZR 245/67

    Veräußerung einer Mitmietberechtigung - Verpflichtung zur Annahme der Kündigung

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (vgl. Urt. des erkennenden Senats vor, 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2) ist einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage der anderen Seite.

    Dabei kann dann, wenn das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders groß ist, der Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend nahe liegen (RGZ 150, 1, 6; bisher nicht veröffentlichtes Urteil des erkennenden Senats vom 19. Februar 1969 - VIII ZR 193/67).

    Allerdings reicht ein objektives Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung allein grundsätzlich nicht aus, um einen Verstoß gegen die guten Sitten zu bejahen, vielmehr muß außerdem eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten sein, die insbesondere dann zu bejahen ist, wenn jemand die schwierige Lage des anderen Teils bewußt ausnutzt, um übermäßigen Gewinn zu erzielen, oder sich jedenfalls böswillig oder in grob fahrlässiger Leichtfertigkeit der Erkenntnis verschließt, daß sich der andere Teil nur aus den Nachteilen seiner Lage heraus auf die für ihn ungünstigen Bedingungen einläßt (vgl. RGZ 150, 1, 5 und Urt. des erkennenden Senats vom 21. Mai 1957 - VIII ZR 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2).

  • BAG, 11.09.1984 - 3 AZR 184/82

    Außergerichtlicher Vergleich - Straftat - Schadensersatz - Sittenwidrigkeit

    Dem steht es gleich, wenn der objektiv sittenwidrig Handelnde sich böswillig oder leichtfertig der Erkenntnis verschließt, daß sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den ungünstigen Vertrag einläßt (RGZ 150, 1, 5; BGH, NJW 1951, 397..).

    Auch ein besonders grobes Mitßverhältnis der beiderseitigen Leistungen kann den Schluß auf eine verwerfliche Gesinnung und dementsprechend die Anwendungen des § 138 Abs. 1 BGB rechtfertigen (RGZ 150, 1, 6; BGH, WM 1966, 832, 835; 1969, 1255, 1257; DB 1976, 2106..)....".

  • BGH, 19.02.1969 - VIII ZR 193/67

    Wirksamkeit eines Vertrages über den Verkauf einer ärztlichen Praxis - Ausbeutung

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (Urt. vom 21. Mai 1957 - VIII ZK 226/56 - LM BGB § 138 (Ba) Nr. 2) ist einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung nur dann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist, insbesondere bei bewußter Ausnutzung der schwierigen Lage der anderen Seite.

    Allerdings kann dann, wenn das Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besonders groß ist, der Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend naheliegen (RGZ 150, 1, 6).

  • BGH, 10.12.1959 - II ZR 62/58

    Rechtsmittel

    Im Ergebnis müssen jedenfalls bei der hier für die Anwendung des § 138 Abs. 1 oder Abs. 2 BGB gebotenen Prüfung der Frage, ob Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Mißverhältnis zueinander stehen, die gesamten Umstände des Einzelfalles in ihrem Zusammenhang gewürdigt werden, die weitgehend tatrichterlich zu beurteilen sind (RGZ 150, 1, 2, 5; 152, 151, 253 f; Staudinger BGB 11. Aufl. § 138 Anm. 7; vgl. auch Anm. 23).

    Das Bürgerliche Gesetzbuch hat das Rechtsinstitut der römisch-rechtlichen laesio enormis (Mißverhältnis von mehr als die Hälfte, C. 4, 44, 2), das auch in spätere Rechte übergegangen ist (Code civil Art. 1674; codice civile Art. 1448; Preuß. ALR I, 11, § 58 ff; Österr. Allg. BGB §§ 934 f), nicht übernommen (RGZ 64, 181; 150, 1, 6 f).

  • BGH, 02.05.1969 - V ZR 32/66

    Missverhältnis zwischen Grundstückswert und Kaufpreis - Zugrundelegung objektiver

    Da das Berufungsgericht aus den von ihm aufgeführten Gründen eine solche Kenntnis des Ehemanns der Beklagten verneint hat, ist seine Auffassung, der Kaufvertrag sei weder nach § 138 Abs. 2 BGB noch nach § 138 Abs. 1 BGB, der in Fällen der vorliegenden Art ebenfalls Kenntnis eines auffälligen Mißverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung voraussetzt (Urteil des Senats vom 30. Januar 1963 - VZR 78/61 S. 15; vgl. RGZ 150, 1, 3), nichtig, frei von Rechtsirrtum.
  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 77/62

    Rechtsmittel

    Soweit die Revision rügt, das Berufungsgericht habe die Rechtsprechung (RGZ 150, 1) nicht beachtet, nach der schon aus einem auffälligen Mißverhältnis auf eine verwerfliche Gesinnung des Vertragsgegners geschlossen werden könne, ist ihr zwar darin beizutreten, daß das Maß des Mißverhältnisses eine wichtige Erkenntnisquelle für die Sinnesart des die Vorteile hinnehmenden Vertragsteils ist.

    Das Mißverhältnis muß aber so groß sein, daß es den Schluß auf bewußte oder doch grob fahrlässige Ausnutzung irgendeines den Vertragsgegner hemmenden Tatumstandes zwingend nahelegt (Urteile des Senats vom 17. Januar 1962, V ZR 70/60 S. 5 und vom 29. Mai 1963, V ZR 12/62 S. 6, jeweils unter Hinweis auf RGZ 150, 1, 6).

  • BGH, 15.11.1956 - VII ZR 249/56

    Erfolgshonorar eines amerikanischen Rechtsanwalts

    Bei der hiernach vorzunehmenden Prüfung sind alle Umstände zu berücksichtigen, die dem Geschehen seine besondere Färbung geben (RGZ 150, 1 [5]).
  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 31/84

    Leasingverträge als verdeckte Abzahlungsgeschäfte - Umgehungsgeschäfte; Wirksamer

    In der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 150, 1, 4; 165, 1, 14) und des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 80, 153, 160; Senatsurteile vom 14. Juli 1969 - VIII ZR 245/67 = WM 1969, 1255, 1257; 24. Januar 1979 - VIII ZR 16/78 = WM 1979, 491, 492 und 26. Mai 1982 - VIII ZR 123/81 = WM 1982, 849) wird einhellig die Auffassung vertreten, daß ein Vertrag bei auffälligem Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung dann wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig ist, wenn eine verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils hervorgetreten ist.
  • OLG Dresden, 08.04.1998 - 7 U 2980/97

    Billigkeitskontrolle einer monopolistisch festgesetzten Vereinbarung über

    Nach § 138 BGB müßte dieses gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkender verstoßen (BGHZ 10, 228; 20, 71, 74; RGZ 150, 1; 80, 221; 77, 421; 63, 391).
  • BVerwG, 05.05.1970 - II C 15.68

    Zulässigkeit einer Koppelung der Beendigung eines Beamtenverhältnisses mit

  • OLG Karlsruhe, 06.02.1997 - 12 U 92/96

    Nichtigkeit eines Gaststättenmietvertrages wegen Mietpreisüberhöhung; Verstoß

  • BGH, 22.10.1971 - V ZR 133/70

    Anspruch eines Gesamtrechtsnachfolgers auf den Abschluss eines Kaufvertrages -

  • BGH, 17.01.1962 - V ZR 70/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1965 - VII ZR 46/63

    Wirksamkeit eines Teilzahlungsfinanzierungsvertrags - Wirksamkeit vorgenommener

  • BGH, 17.02.1959 - VIII ZR 142/58
  • VG München, 21.06.1983 - M 3919 XVI 82

    Verpflichtung zur Einstellung des Betriebs einer Peep-Show ; Nichtigkeit der

  • BGH, 31.01.1956 - VI ZR 149/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1963 - II ZR 144/60

    Verkauf einer Steuerberaterpraxis durch die Witwe des verstorbenen Praxisinhabers

  • BGH, 07.10.1959 - V ZR 33/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.06.1959 - V ZR 45/58

    Rechtsmittel

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