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   RG, 05.07.1886 - Rep. IIIa. 47/86   

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https://dejure.org/1886,91
RG, 05.07.1886 - Rep. IIIa. 47/86 (https://dejure.org/1886,91)
RG, Entscheidung vom 05.07.1886 - Rep. IIIa. 47/86 (https://dejure.org/1886,91)
RG, Entscheidung vom 05. Juli 1886 - Rep. IIIa. 47/86 (https://dejure.org/1886,91)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann bei der Restitutionsklage, welche nach §. 543 Nr. 7 b C.P.O. auf eine neu aufgefundene Privaturkunde gestützt wird, nicht bloß der Beweis der Echtheit, sondern auch der Beweis der Ausstellungszeit derselben durch Beweismittel jeder Art geführt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweis der Echtheit in einer auf eine neue aufgefundene Privaturkunde gestützten Restitutionsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 16, 436
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92

    Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher

    Ob die in der Privaturkunde enthaltenen Angaben - auch über die Zeit der Ausstellung - zutreffen, ob insbesondere ein in der Urkunde bestätigtes Rechtsgeschäft zustande gekommen ist und welchen Inhalt es hat, unterliegt der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (RGZ 16, 436, 438; 31, 337, 339; BGH, Urt. v. 16. November 1979 - V ZR 93/77, NJW 1980, 1047, 1048; v. 20. Januar 1986 - II ZR 56/85, DB 1986, 798; v. 11. Mai 1989 - III ZR 2/88, NJW-RR 1989, 1323, 1324).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten infolge eines Verkehrsunfalls

    Die Beweisregel erstreckt sich dagegen nicht auf die inhaltliche Richtigkeit des Erklärten, insbesondere nicht auf den Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung (RGZ 16, 436, 438; 31, 337, 339; BGH NJW-RR 1993, 1379, 1380; MünchKomm-ZPO/Schreiber, 5. Aufl. § 416 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 13.09.2007 - 28 U 33/05

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender

    Für den Beweis des Datums, um das es hier geht, gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung (RGZ 15, 309; 16, 436; Zöller-Geimer, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, § 416 Rdz. 4).
  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19

    Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen

    Zwar erbringen die von der Klägerin vorgelegten Erklärungen ("Klarstellungen zum Vertrag"; neben den beiden oben bereits erwähnten noch die auf 26.02.2010 datierte und als Anl. K 12, Bl. 52 vorgelegte) als Privaturkunden nach § 416 ZPO vollen Beweis nur dafür, dass die darin enthaltenen Erklärungen von den Vertragsparteien abgegeben worden sind, während sich diese volle Beweiskraft nicht auf die Richtigkeit des Inhalts des Erklärten erstreckt, also auch nicht auf Ort und Datum der Erklärung; insoweit gilt vielmehr der Grundsatz der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung (so schon RGZ 16, 436, 438 und RGZ 31, 337, 240 zu § 381 CPO i. d. F. v. 1877; aus neuerer Zeit BGH ZIP 1993, 1170, 1172 m. zahlreichen w. N.; BGH NJW-RR 1990, 737, 738; Zöller-Feskorn, a. a. O., § 416 Rn. 7).
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