Rechtsprechung
   RG, 17.03.1892 - Rep. VI. 324/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1892,33
RG, 17.03.1892 - Rep. VI. 324/91 (https://dejure.org/1892,33)
RG, Entscheidung vom 17.03.1892 - Rep. VI. 324/91 (https://dejure.org/1892,33)
RG, Entscheidung vom 17. März 1892 - Rep. VI. 324/91 (https://dejure.org/1892,33)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1892,33) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist die Berufung immer unzulässig, wenn der Berufungskläger dem in der Hauptsache ergangenen Urteile erster Instanz nachgekommen ist und als sein Interesse an der Berufung die Herbeiführung einer anderen Entscheidung im Kostenpunkte bezeichnet?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    C. P. O. §. 94.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 29, 379
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 191/13

    Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

    Dasselbe gilt für Leistungen, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel erbracht werden (BGH, Urteile vom 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83, BGHZ 94, 268, 274; vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 11; vom 15. März 2012 - IX ZR 35/11, NJW 2012, 1717 Rn. 7; vom 14. März 2014 - V ZR 115/13, aaO; jeweils mwN; BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1976 - III ZB 4/76, WM 1976, 1069 unter [3] b; vom 21. September 2005 - XII ZR 256/03, NJW-RR 2006, 16 unter II 2; ebenso bereits RGZ 29, 379, 382).
  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

    Der Streit der Parteien über das Bestehen dieses Anspruches ist demnach durch die Leistung der Beklagten nicht gegenstandslos geworden (wie hier BAG in AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau - LT 1 - 3 - = BB 1975, 842; noch weitergehend das Reichsgericht in RGZ 29, 379, 282 f., das bereits bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels Freiwilligkeit der Leistung und damit Erledigung der Hauptsache verneint hat).
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

    Wie der Senat in der mündlichen Verhandlung mit den Parteien erörtert hat, wird die Annahme einer Erfüllung des Auskunfts- und Rechenschaftsanspruches nicht dadurch gehindert, dass der Beklagte, wie sich aus dem zeitlichen Ablauf und dem Aufrechterhalten des Berufungsantrags auf Abweisung der Klage ergibt, ersichtlich nur zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil die Auskünfte erteilt hat (vgl. zu diesem Verständnis eines entsprechenden prozessualen Verhaltens grundlegend RGZ 29, 379, 382; dem folgend BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau und BGH NJW 1985, 2405, 2406).

    Auch aus den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1985, 2405) und des Senats (OLG Köln NJW-RR 2005, 1319) sowie den darin zitierten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP Nr. 23 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau) und des Reichsgerichts (RGZ 29, 379) lässt sich keine über die - nach Ansicht des Senats hier nicht einschlägigen - vorstehend erörterten grundsätzlichen Erwägungen hinausgehende Begründung dafür entnehmen, warum die Erteilung einer Auskunft in Fällen der vorliegenden Art nicht als Erfüllung gewertet werden sollte.

  • BFH, 14.11.2000 - VII R 85/99

    Zahlung während des Revisionsverfahrens - Kein Wegfall des

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Mai 1985 IVa ZR 138/83 (BGHZ 94, 268), das im Schrifttum allgemein Zustimmung gefunden hat (vgl. statt aller Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 21. Aufl. 1999, § 91a Rdnr. 5) und dem auch der erkennende Senat folgt, tritt nämlich eine Erledigung der Hauptsache trotz Erfüllung des Klageanspruchs jedenfalls dann nicht ein, wenn der Beklagte die Forderung unter dem Druck der bereits von dem Kläger eingeleiteten Zwangsvollstreckung zum Zwecke der Abwendung derselben erfüllt hat (vgl. auch Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. Januar 1974 4 AZR 10/74, Leitsatz in Betriebs-Berater 1975, 842; weitergehend Reichsgericht, Urteil vom 17. März 1892 VI 324/91, RGZ 29, 379, 382 f., das bereits bei Vorliegen eines vollstreckbaren Titels Freiwilligkeit der Leistung und damit Erledigung der Hauptsache verneint hat).
  • OLG München, 22.08.2017 - 18 U 1632/17

    Umfang des presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs - "Erwischt! Nachts in

    Dasselbe gilt für Leistungen, die zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel erbracht werden (BGH, Urteile vom 8.5.1985 - IVa ZR 138/83, NJW 1985, 2405; vom 9.2.2011 -VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135; vom 15.3.2012 - IX ZR 35/11, NJW 2012, 1717; vom 19.11.2014 - VIII ZR 191/13, NJW 2015, 699; jeweils m.w.N. ebenso bereits RGZ 29, 379, 382; Palandt/Grüneberg BGB 76. Aufl. § 362 Rn. 15 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
    Der BGH verweist dazu darauf, dass der Streit der Parteien über das Bestehen des Anspruchs durch die unfreiwillige Erteilung der Auskunft nicht gegenstandslos geworden sei und bezieht sich dazu auf die Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 29, 379.
  • OLG Oldenburg, 30.03.1992 - 5 W 26/92

    Nachlaßspaltung, Erbschein, gesonderter, Ddr, Beitrittsgebiet, Erbvertrag,

    Auf die weitere Beschwerde des Antragstellers werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Nordhorn vom 30. Dezember 1991 - 9 VI 324/91 - und der 2. Zivilkammer des Landgerichts Osnabrück vom 5. Februar 1992 aufgehoben.
  • LAG Hessen, 29.03.1993 - 16 Sa 1774/92

    Klage gegen den Arbeitgeber auf Erteilung von Auskünfte nach Maßgabe der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht