Rechtsprechung
   RG, 07.05.1896 - Rep. VI. 6/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1896,131
RG, 07.05.1896 - Rep. VI. 6/96 (https://dejure.org/1896,131)
RG, Entscheidung vom 07.05.1896 - Rep. VI. 6/96 (https://dejure.org/1896,131)
RG, Entscheidung vom 07. Mai 1896 - Rep. VI. 6/96 (https://dejure.org/1896,131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1896,131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der Einwand des Anfechtungsbeklagten, er habe den bei der Weiterveräußerung des anfechtbar Erworbenen erzielten Erlös in das Vermögen des Schuldners zurückgewährt, zu beachten, auch wenn nur teilweise Zurückgewährung dargethan wird? Begriff dieser Rückgewährung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 37, 97
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.01.2018 - IX ZR 299/16

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Tilgung einer

    Damit ist der benachteiligende Erfolg der angefochtenen Rechtshandlung wieder beseitigt (RGZ 37, 97, 100).

    bb) Grundsätzlich genügt es, wenn der empfangene Gegenstand dem Werte nach wieder in das Vermögen des Schuldners gebracht wird (RGZ 37, 97, 100).

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZR 175/12

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Rückübertragung eines

    a) Eine zunächst eingetretene Gläubigerbenachteiligung kann nachträglich entfallen, wenn der Anfechtungsgegner den anfechtbar erhaltenen Wert in das Vermögen des Schuldners zurückführt (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007 - IX ZR 235/03, WM 2007, 2071 Rn. 19; RGZ 37, 97, 100; MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 129 Rn. 178).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht