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RG, 07.05.1896 - Rep. VI. 6/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der Einwand des Anfechtungsbeklagten, er habe den bei der Weiterveräußerung des anfechtbar Erworbenen erzielten Erlös in das Vermögen des Schuldners zurückgewährt, zu beachten, auch wenn nur teilweise Zurückgewährung dargethan wird? Begriff dieser Rückgewährung.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 37, 97
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.01.2018 - IX ZR 299/16
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Tilgung einer …
Damit ist der benachteiligende Erfolg der angefochtenen Rechtshandlung wieder beseitigt (RGZ 37, 97, 100).bb) Grundsätzlich genügt es, wenn der empfangene Gegenstand dem Werte nach wieder in das Vermögen des Schuldners gebracht wird (RGZ 37, 97, 100).
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 175/12
Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei Rückübertragung eines …
a) Eine zunächst eingetretene Gläubigerbenachteiligung kann nachträglich entfallen, wenn der Anfechtungsgegner den anfechtbar erhaltenen Wert in das Vermögen des Schuldners zurückführt (BGH…, Urteil vom 12. Juli 2007 - IX ZR 235/03, WM 2007, 2071 Rn. 19; RGZ 37, 97, 100;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, 2. Aufl., § 129 Rn. 178).