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RG, 28.02.1902 - Rep. II. 406/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Inhaber eines eingetragenen Warenzeichens auf Grund seines Warenzeichenrechtes den weiteren Vertrieb von Waren, die er selbst mit seinem Zeichen versehen und so in den Verkehr gesetzt hat, einem Händler untersagen oder beschränken?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Warenzeichen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 50, 229
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04
Parfümtester
Ist - wie hier - das Recht aus der Marke erschöpft, kann der Markeninhaber den weiteren Vertrieb weder steuern noch verbieten (…EuGH, Urt. v. 1.7.1999 - C-173/98, Slg. 1999, I-4103 = GRUR Int. 1999, 870 Tz. 20 = WRP 1999, 803 - Sebago;… BGH, Urt. v. 3.11.2005 - I ZR 29/03, GRUR 2006, 329 = WRP 2006, 470 - Gewinnfahrzeug mit Fremdemblem; hierzu bereits zum Gesetz zum Schutze der Warenbezeichnungen: RGZ 50, 229, 231 - Kölnisch Wasser). - BGH, 22.01.1964 - Ib ZR 92/62
Erschöpfung des Zeichenrechts und Territorialitätsgrundsatz
Diese Auffassung wird zutreffend damit begründet, daß der Rechtsinhaber damit die in dem Zeichenrecht liegenden Vorteile wahrgenommen habe und daß einem weiteren Verbietungsrecht die gebotene Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs entgegenstehe; schon der erste Abnehmer soll die vom Zeicheninhaber oder mit seiner Erlaubnis gekennzeichnete und in Verkehr gebrachte Ware frei verwerten können und auch der weitere Verkehr soll in dem Vertriebe der Ware nicht gehindert sein (RGZ 50, 229; 51, 263, 266;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 8. Aufl., Anm. 17 zu § 15 WZG; Finger GRUR 1941, 402, 403).