Rechtsprechung
RG, 26.03.1902 - Rep. I. 403/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Welche rechtliche Wirkung haben Bedingungen, die der Patentinhaber den Abnehmern der durch sein Patent geschützten Erzeugnisse bezüglich der Art des weiteren Verkehres mit diesen Erzeugnissen auferlegt? 2. Gelangen patentierte Erzeugnisse dadurch in den inländischen ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentrecht
- opinioiuris.de
Duotal-Patent
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 139
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94
"Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des …
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHZ 2, 261, 267; 49, 331, 335 - Voran;… BGH, Urt. v. 8.3.1973 X ZR 6/7O, GRUR 1973, 518, 520 - Spielautomat II;… Urt. v. 3.6.1976 - X ZR 57/73, GRUR 1976, 579, 580 - Tylosin;… vgl. a. Urt. v. 4.3.1975 - I ZR 28/72, GRUR 1975, 598, 600 Stapelvorrichtung;… Urt. v. 24.9.1979 - KZR 14/78, GRUR 198O, 38, 39; ebenso schon RGZ 51, 139, 141). - BGH, 06.03.1986 - I ZR 208/83
Erschöpfung des Verbreitungsrechts an Tonträgern
Dennoch hat das Reichsgericht den im Patentrecht bereits zuvor anerkannten (RGZ 51, 139, 141) Erschöpfungsgedanken schon im Jahre 1906 auch auf das urheberrechtliche Verbreitungsrecht angewandt (RGZ 63, 394, 398 f. - Koenigs Kursbuch). - BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86
"Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines …
Diese Auffassung hatte das Reichsgericht in früheren Entscheidungen vertreten (z. B. Urteil vom 2. Dezember 1899, RGZ 45, 147, 149/150; Urteil vom 26. März 1902, RGZ 51, 139, 142).
- BGH, 04.03.1975 - X ZR 28/72
Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Geltendmachung der durch …
Denn die dort angeführte Rechtsprechung besagt, daß der Inhaber einer räumlich begrenzten ausschließlichen Lizenz den Vertrieb dem Lizenzschutzrecht unterliegender Gegenstände in seinem Bezirk nicht verhindern kann, wenn diese im Geltungsbereich des Schutzrechts befugtermaßen in Verkehr gebracht wurden und dadurch patentfrei geworden sind (OLG Köln GRUR 1932, 727, 728; vgl. auch RGZ 51, 139, 141; 86, 436, 440; 133, 326, 330).Dagegen war nie zweifelhaft, daß eine - auch der Rechtsverfolgung durch den ausschließlichen Lizenznehmer zugängliche - Patentverletzung gegeben ist, wenn ein durch den rechtmäßigen Vertrieb im Gebiet eines Schutzrechts gemeinfrei gewordener Gegenstand im Geltungsbereich eines anderen Schutzrechts für denselben Gegenstand patentschädlich verwertet wird, und zwar auch in dem Fall, daß der Patentinhaber Identisch ist und den geschützten Gegenstand in dem einen Land selbst in den Verkehr gebracht hat (vgl. RGZ 51, 139, 141; 51, 263, 266 f; 84, 370, 375 f; BGHZ 49, 331, 334 f - Voran;… Benkard PatG § 6 Rdn. 16 mit weiteren Nachwelsen).
- BGH, 27.02.1981 - I ZR 186/78
Schallplattenimport
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 14. November 1980 - I ZR 73/78 - (Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten) ausgesprochen, daß es sich bei dem Erschöpfungsgrundsatz um eine allgemeine Rechtsregel handelt (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol - Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tyloson; Zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; Zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; ferner die nachfolgende Rspr.). - BGH, 12.02.1952 - I ZR 115/51
Zeitlich beschränktes Verfilmungsrecht
Der Patentinhaber, der unter Verwendung des geschützten Erfindungsgedankens den Patentgegenstand hergestellt und durch Veräusserung in den Verkehr gebracht hat, hat damit alle Vorteile, die ihm das Patent gewährt, genossen und insoweit das ihm aufgrund seiner geistigen Leistung zugebilligte Ausschließlichkeitsrecht verbraucht (RGZ 51, 139). - BGH, 07.11.1980 - I ZR 24/79
Kabelfernsehen in Abschattungsgebieten
Als allgemeine Rechtsregel (vgl. RGZ 136, 377, 389 - Lautsprecherwiedergabe), die im gesamten gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht Anwendung findet (vgl. zum Patentrecht: RGZ 51, 139 - Guajakol-Karbonat; zuletzt BGHZ 49, 331, 334 ff - Voran; BGH GRUR 1976, 579, 582 - Tylosin; zum Warenzeichenrecht: zuletzt BGHZ 41, 84, 88 - Maja; 60, 185, 190 - Cinzano; zum Urheberrecht: RGZ 63, 394, 398 - Koenigs Kursbuch; 69, 242, 243 - Journal-Lesezirkel; sowie die nachfolgende Rspr.), besagt der Grundsatz von der Erschöpfung des Rechts lediglich, daß der Rechtsinhaber durch eigene Benutzungshandlungen das ihm vom Gesetz eingeräumte ausschließliche Verwertungsrecht ausgenutzt und damit verbraucht hat, so daß bestimmte weitere Verwertungshandlungen nicht mehr vom Schutzrecht erfaßt werden. - BGH, 05.10.1951 - I ZR 74/50
Patentvergleich und Dekartellisierung
Auf Grund der Lehre vom Zusammenhang der Benutzungsarten wird aber eine vom Patentinhaber (oder dem Inhaber einer Herstellungs- und Verkaufslizenz) hergestellte Ware dann patentfrei, wenn sie durch Veräußerung seitens des Berechtigten in den Verkehr gelangt (RGZ 51, 139; BGH vom 12. Juni 1951, GRUR 1951, 449). - BGH, 12.06.1951 - I ZR 75/50
Patentverletzung. Ersatzteile
Es ist in der Rechtsprechung und im Schrifttum auf Grund der Lehre vom Zusammenhang der Benutzungsarten anerkannt, dass eine vom Patentinhaber hergestellte Ware patentfrei wird, wenn sie durch Veräusserung seitens des Patentinhabers an seine Abnehmer in den Verkehr gelangt (RGZ 51, 139; Reimer § 6 Anm. 87, § 9 Anm. 16). - OLG Stuttgart, 15.08.1997 - 2 U 116/97
Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Bohrhämmern in deutschen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar