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RG, 18.04.1902 - Rep. III. 3/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann der Mieter eine Wohnung, deren Benutzung mit erheblicher Gefährdung der Gesundheit verbunden ist, gemäß § 544 B.G.B. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er den gesundheitsgefährdenden Zustand während der Dauer des Mietvertrages durch eigenes ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eigenes Verschulden des Mieters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 210
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 16.02.2016 - 10 U 202/15
Außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses über Gewerberäume wegen …
Zwar wird einem Mieter das Kündigungsrecht aus § 569 Abs. 1 BGB verwehrt, wenn dieser den gesundheitsgefährdenden Zustand selbst herbeigeführt hat (…BGH, Urt. v. 17.12.2003, XII ZR 308/00; RGZ 51, 210, 212 jeweils zu § 544 a.F. BGB;… Alberts in Ghassemi-Tabar/Guhling/Weitemeyer, a.a.O., § 569 BGB, Rn. 13;… Blank/Börstinghaus, Miete, 4. Aufl. 2014, § 569 BGB, Rn. 13). - OLG Düsseldorf, 14.01.2010 - 10 U 74/09
Begriff der Gesundheitsgefahr i.S. von § 569 Abs. 1 BGB; Voraussetzungen der …
Das gilt insbesondere dann, wenn sich die mangelhafte Beschaffenheit der Mietsache in der Regel nur bei längerem Bestehen auf die Gesundheit schädlich auswirkt (vgl. hierzu RG, Urt. v. 18.4.1902, III 3/02, zitiert nach Schubert/Glöckner, Nachschlagewerk des RG, BGB, Bd. 6,1: § 544 BGB Nr. 2: Feuchtigkeit einer Wohnung). - OLG Brandenburg, 12.09.2012 - 3 U 100/09
Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung wegen Hitzebelastung