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   RG, 21.01.1903 - Rep. I. 258/02   

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https://dejure.org/1903,252
RG, 21.01.1903 - Rep. I. 258/02 (https://dejure.org/1903,252)
RG, Entscheidung vom 21.01.1903 - Rep. I. 258/02 (https://dejure.org/1903,252)
RG, Entscheidung vom 21. Januar 1903 - Rep. I. 258/02 (https://dejure.org/1903,252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Rechtliche Natur des Anspruchs des Versicherers an den Versicherten auf Herauszahlung des von einem Dritten zum Ersatze des versicherten Schadens Gezahlten. 2. Kann der Versicherte gegen den Anspruch des Verwalters im Konkurse des Versicherers auf Herauszahlung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Seeversicherung.; Aufrechnung.

  • Wolters Kluwer

    Seeversicherung.; Aufrechnung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 53, 327
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.06.2007 - IX ZR 56/06

    Zeitpunkt für die Entstehung einer Aufrechnungslage zwischen dem

    Die Vertragspflicht aus § 667 BGB, dem Auftraggeber alles, was er aus der Geschäftsbesorgung erlangt, herauszugeben, schuldet der Beauftragte bis zur Einziehung auch nicht bedingt oder betagt, weil die Einziehung weder als eine Bedingung noch als eine Zeitbestimmung anzusehen, sondern Inhalt des Rechtsgeschäfts selbst ist (vgl. RGZ 53, 327, 330; BGHZ 95, 149, 155; 107, 88, 90; siehe ferner BGH, Urt. v. 23. Juni 2005 - IX ZR 139/04, ZIP 2005, 1742, 1743).
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 223/07

    Rechtsanwaltshaftung: Verschuldet unvollständiger Abschluss einer

    Die Vorschrift des § 255 BGB ist jedoch Ausdruck des im allgemeinen Schadensrecht durchweg geltenden Bereicherungsverbotes (vgl. RGZ 53, 327, 328 f; BGHZ 60, 353, 358; 120, 261, 268; 171, 46, 55 Rn. 20; BGH, Urt. v. 24. September 2009, aaO S. 2077 Rn. 29; Rinsche/Fahrendorf, Die Haftung des Rechtsanwalts 7. Aufl. Rn. 841; vgl. auch Motive zu dem Entwurfe eines Bürgerlichen Gesetzbuches Band II S. 24 f).
  • BGH, 01.06.1978 - III ZR 44/77

    Aufrechnung im Vergleichsverfahren

    Allerdings ist dem Reichsgericht (RGZ 53, 327, 330) darin zuzustimmen, daß der Geschäftsbesorger eine noch nicht eingezogene Forderung weder betagt noch bedingt schuldet.
  • BGH, 04.05.1979 - I ZR 127/77

    Kontokorrentverhältnis im Konkurs

    In Schrifttum und Rechtsprechung wird teilweise die Auffassung vertreten, ein Konkursgläubiger, der aufgrund eines ihm vom Gemeinschuldner erteilten Auftrages nach Konkursbeginn etwas für Rechnung der Masse erlangt habe, könne gegen die Forderung auf Herausgabe des Erlangten mit einer Konkursforderung aufrechnen, wenn der Auftrag zu seinen Gunsten als noch fortbestehend gegolten habe und hierauf die Herausgabepflicht beruhe (vgl. Jaeger/Lent aaO, § 55 Rdz. 7; Mentzel/Kuhn/Uhlenbruck aaO, § 55 Rdz. 7; Böhle/Stammschräder, KO, § 55 Anm. 3 a; LG Hamburg MDR 1962, 304 [LG Hamburg 14.08.1961 - 25 S 2/61] ; anders RGZ 53, 327, 330).
  • BGH, 23.02.1989 - IX ZR 143/88

    Aufrechnung des Beauftragten im Konkurs des Geschäftsherrn

    Bei Konkurseröffnung bestand also kein Anspruch der Masse gegen den Beklagten (RGZ 53, 327, 330; vgl. LG Hamburg MDR 1962, 304 [LG Hamburg 14.08.1961 - 25 S 2/61]).
  • BGH, 01.07.1985 - II ZR 155/84

    Abgesonderte Befriedigung einer an die Einreicherbank abgetretenen

    Vorher schuldet sie den einzuziehenden Betrag weder bedingt noch betagt (RGZ 53, 327, 330).
  • BGH, 18.05.1951 - I ZR 82/50

    Rechtsmittel

    Was der Beauftragte dagegen nicht erlangt hat - gleichgültig, ob er es hätte erlangen können - schuldet er bis zur tatsächlichen Einziehung noch nicht (RGZ 53, 327 [330]).
  • BGH, 28.09.1964 - II ZR 152/62

    Abrechnung über Gesellschaftsvermögen - Zustandekommen eines Vertrages über die

    Hierunter fällt an sich nicht schon das, was der Beauftragte bei Ausführung des Auftrags hätte einziehen sollen (RGZ 53, 327, 330).
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