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RG, 18.05.1906 - Rep. II. 469/06 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Revision auf Verletzung des französischen Rechts (Code civil), soweit dasselbe als in Frankreich geltendes Gesetzesrecht zur Anwendung gebracht ist, gegründet werden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründung einer Revision auf einer Verletzung des französischen Rechts
- opinioiuris.de
Revision auf Verletzung des französischen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 63, 318
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 17.01.1966 - VII ZR 54/64
Leistungsstörungen beim Darlehensvertrag - Zubilligung eines …
Seine Auslegung des französischen Rechts dahin, daß eine besondere Auseinandersetzungsklage entbehrlich sei, wenn sich die Gesellschafter auseinandergesetzt hätten, ist in der Revisionsinstanz nicht angreifbar ( §§ 549 Abs. 1, 562 ZPO vgl. RGZ 63, 318; 96, 96, 98). - BGH, 15.11.1961 - VIII ZR 119/60
Rechtsmittel
Zur Nachprüfung, ob die Bestimmungen des code civil richtig angewandt worden sind, ist zudem der erkennende Senat nicht befugt, denn sie stellen hier kein revisibles Recht dar, weil sie nur als ausländisches, nämlich luxemburgisches Recht in Betracht kommen (vgl. RGZ 61, 343, 346; 63, 318; Wieczorek ZPO § 549 Anm. A I a 2 und F II a). - BGH, 28.03.1961 - VI ZR 170/60
Rechtsmittel
Da dieses Recht als Auslandsrecht gilt, ist die Nachprüfung seiner Anwendung gemäß § 549 ZPO dem Revisionsgericht verschlossen (RGZ 61, 343, 346; 63, 318; 96, 96).