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   RG, 13.12.1906 - Rep. VI. 130/06   

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https://dejure.org/1906,161
RG, 13.12.1906 - Rep. VI. 130/06 (https://dejure.org/1906,161)
RG, Entscheidung vom 13.12.1906 - Rep. VI. 130/06 (https://dejure.org/1906,161)
RG, Entscheidung vom 13. Dezember 1906 - Rep. VI. 130/06 (https://dejure.org/1906,161)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Begriff des Auftrages zu rein tatsächlichen Leistungen. 2. Unter welchen Voraussetzungen stellt sich eine tatsächliche Gewährung, wie die Einräumung eines Platzes auf einem Wagen zum Mitfahren, als Gegenstand eines (unbenannten) obligatorischen Vertrages dar? 3. Zum ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 65, 17
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Hat der Leistende selbst ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse an der dem Begünstigten gewährten Hilfe, so wird dies in der Regel für seinen Rechtsbindungswillen sprechen (RGZ 65, 17 [19]; Planck BGB 4. Aufl. § 662 Anm. 2; es kann daher fraglich sein, bedarf aber hier keiner näheren Prüfung, ob der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 165, 309 [313] zugestimmt werden kann).
  • BGH, 03.11.1983 - III ZR 125/82

    Pflichten des Auslobers nach Ausrichtung eines Architektenwettbewerbs

    Wenn derjenige, der dem anderen Teil etwas gewährt, selbst ein rechtliches oder wirtschaftliches Interesse daran hat, so wird dies in der Regel für seinen Rechtsbindungswillen sprechen (BGHZ 21, 102, 107 im Anschluß an RGZ 65, 17, 19).
  • BGH, 23.03.2000 - X ZR 177/97

    Haftung des Schenkers für anfängliches Unvermögen

    Hierzu steht die Auffassung des Reichsgerichts in RGZ 65, 17, 20 nicht im Widerspruch, nach der die Haftungsmilderung nach § 521 BGB auch bei der Gehilfenhaftung nach § 278 Satz 1 BGB eingreift; denn nach der letztgenannten Bestimmung hat der Schuldner ein Verschulden des Erfüllungsgehilfen nur in gleichem Umfang wie eigenes Verschulden zu vertreten.
  • KG, 12.02.1998 - 8 U 3313/97

    Anspruch eines körperbehinderten Mieters auf Schmerzensgeld bei schuldhafter

    Dementsprechend kann auch eine Schmerzensgeldverpflichtung gemäß § 847 BGB wegen einer Verletzung der genannten Rechtsgüter nicht allein aus der Verletzung einer Vertragspflicht hergeleitet werden (vgl. Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 , Rn 16; RGZ 65, 17, 21; RGZ 112, 290, 294).
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