Rechtsprechung
RG, 21.12.1908 - Rep. VI. 664/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Bedeutung eines Urteils, das die Klage auf Grund einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung abweist.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 70, 158
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56
Nutznießung am Allodialvermögen
Er schließt sich vielmehr der Rechtsprechung des Reichsgerichts und der des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs aus den in diesen Entscheidungen dargelegten Gründen an (RGZ 70, 158; 80, 164; BGHZ 16, 394 [BGH 10.03.1955 - II ZR 309/53]). - BGH, 10.03.1955 - II ZR 309/53
Rechtsmittel nach Aufrechnung
Das Reichsgericht hat wiederholt entschieden daß in einer solchen Nachprüfung weder ein Verstoß ??? Regeln der Rechtskraft liegt noch eine Verletzung ???Grundsatzes, daß die angegriffene Entscheidung solange nicht zum Nachteil des Rechtsmittelklägers geändert werden darf (§§ 536, 559 ZPO), als die Gegenseite nicht ebenfalls ein Rechtsmittel einlegt oder sich dem eingelegten Rechtsmittel anschließt (RGZ 70, 158; 80, 164). - BAG, 26.10.1961 - 5 AZR 470/58
Klageforderung - Erlöschen durch Eventualaufrechnung - Wiederholte vorbehaltlose …
Das Reichsgericht hat wiederholt entschieden, daß in einer soxrien Nachprüfung der materiellrechtlichen Fehler des Berufungsgerichts zugunsten der Beklagten keine verbotene sogenannte "reformatio in peius" im Sinne von §§ 559> 533 ZPO liegt und daß es für eine solche Nachprüfung zugunsten der Beklagten auch nicht der Einlegung eines eigenen Rechtsmittels der Beklagten oder der Anschließung an das gegnerische Rechts-7 mittel bedarf (RGZ 70, 158 [159 j; 80, l64 [l6?]j vgl. auch RGZ löl, 167 [172];… vgl. auch Rosenberg, aaO, § 104 II 7 S. 506). - BGH, 30.04.1958 - V ZR 9/57
Rechtsmittel
In dieser Nachprüfung liegt entgegen der Meinung der Revision weder ein Verstoß gegen die Regeln der Rechtskraft noch eine Verletzung des Grundsatzes, daß die angefochtene Entscheidung so lange nicht zum Nachteil des Rechtsmittelklägers geändert werden darf (§§ 536, 559 ZPO), als die Gegenseite nicht ebenfalls ein Rechtsmittel eingelegt oder sich dem eingelegten Rechtsmittel anschließt (BGHZ 16, 395 unter Hinweis auf RGZ 70, 158; 80, 164; 161, 167, 171;… für ihre gegenteilige Ansicht führen Baumbach/Lauterbach ZPO 25. Aufl. § 536 Anm. 2 C, Stein/Jonas/Schönke ZPO 18. Aufl. § 536 Anm. I 2, Sydow/Busch ZPO 22. Aufl. § 322 Anm. 8, Wieczorek ZPO § 536 Anm. II b, Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts 7. Aufl. § 150 II 2 S. 723 keine ausreichenden Gründe gegen die Rechtsauffassung des Reichsgerichts an).