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   RG, 18.10.1909 - Rep. II. 96/08   

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https://dejure.org/1909,238
RG, 18.10.1909 - Rep. II. 96/08 (https://dejure.org/1909,238)
RG, Entscheidung vom 18.10.1909 - Rep. II. 96/08 (https://dejure.org/1909,238)
RG, Entscheidung vom 18. Oktober 1909 - Rep. II. 96/08 (https://dejure.org/1909,238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist für eine Klage aus einer unerlaubten Handlung, die sich aus mehreren in verschiedenen Gerichtsbezirken verübten Handlungen zusammensetzt, die Zuständigkeit des Gerichts, in dessen Bezirk eine oder einige der Einzelhandlungen begangen sind, nur in dem Umfange ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Örtliche Zuständigkeit; Unerlaubte Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 72, 41
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 10.04.1905 - VI 316/04

    Gerichtsstand der unerlaubten Handlung bei Preßdelikten

    Auszug aus RG, 18.10.1909 - II 96/08
    Der VI. Zivilsenat des Reichsgerichts hat in seinem Urteil vom 10. April 1905 VI 316/04 (Entsch. Bd. 60 S. 363 flg., Jur. Wochenschr. 1905 S. 342 Nr. 15) ausgesprochen, daß zwar die in dem dort entschiedenen Falle durch Verbreitung eines Preßerzeugnisses unter Verletzung der §§ 823, 824, 826 BGB .
  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

    Danach liegt der Tatort einer unerlaubten Handlung überall, wo auch nur eines der wesentlichen Tatbestandsmerkmale verwirklicht wurde (RGZ 72, 41, 44; MünchKomm-ZPO/Patzina, § 32 Rdn. 17; Zöller/Vollkommer aaO § 32 Rdn. 16), bis hin zu dem Ort, an dem in das geschützte Rechtsgut eingegriffen wurde (Ort des Verletzungserfolgs: BGHZ 52, 108, 111; BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1989 - I ARZ 700/89, NJW 1990, 1533; vgl. BGH, Urt. v. 3. Mai 1977 - VI ZR 24/75, NJW 1977, 1590 [BGH 03.05.1977 - VI ZR 24/75]).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    In einem weiteren Schritt zieht die Beklagte insbesondere aus der straf- und zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu den Pressedelikten (RG, Beschluss der Vereinigten Zivilsenate vom 18. Oktober 1909 - Rep. II 96/08 - RGZ 72, 41 ; BGH, Urteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 24/75 - NJW 1977, 1590 f.) sowie zu deliktischen bzw. unter Strafe gestellten Äußerungen und deren Verbreitung (RG, Urteile des Vereinigten 2. und 3. Strafsenats vom 12./19. Mai 1884 - Rep. C. …
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    In einem weiteren Schritt zieht die Beklagte insbesondere aus der straf- und zivilgerichtlichen Rechtsprechung zu den Pressedelikten (RG, Beschluss der Vereinigten Zivilsenate vom 18. Oktober 1909 - Rep. II 96/08 - RGZ 72, 41 ; BGH, Urteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 24/75 - NJW 1977, 1590 f.) sowie zu deliktischen bzw. unter Strafe gestellten Äußerungen und deren Verbreitung (RG, Urteile des Vereinigten 2. und 3. Strafsenats vom 12./19. Mai 1884 - Rep. C. …
  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

    Es kann nämlich keinen Zweifel unterliegen, daß die Verbreitung von Druckerzeugnissen, deren Inhalt unerlaubt in das Persönlichkeitsrecht des Verletzten eingreift, noch einen Teil der Verletzungshandlung selbst darstellt und deswegen den Tatbestand der unerlaubten Handlung (§ 823 Abs. 1 BGB) als eines seiner Teilstücke verwirklicht (vgl. BGHZ 52, 108, 111 - insofern in NJW 1969, 1532, 1533 vollständig abgedruckt - schon RGZ 60, 364; 72, 41, 43; 78, 256, 258).
  • BGH, 14.05.1969 - I ZR 24/68

    Gerichtsstand bei Urheberrechtsverletzungen

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  • BGH, 24.07.1957 - I ZR 21/56

    Carl Zeiss

    Alsdann Wäre die örtliche Zuständigkeit des Landgerichts Düsseldorf und damit hinsichtlich der Lieferungen in das Ausland auch dessen internationale Zuständigkeit gegeben, da ein Teil der Gesamthandlung in seinem Bezirk (und zwar durch die Lieferungen in diesen Bezirk) begangen worden wäre (vgl. RGZ 72, 41 [44]).
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