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RG, 10.05.1911 - Rep. III. 344/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Begriff der fehlerhaften Errichtung eines Werkes (§ 836 BGB.) Umfang der zum Zwecke der Abwendung der Gefahr erforderlichen Sorgfalt.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fehlerhafte Errichtung eines Werkes; Erforderliche Sorgfalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 76, 260
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 4 U 97/16
Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder …
In einem solchen Fall beweist gerade die Loslösung von Werkteilen infolge der Witterungseinwirkung, dass die Anlage fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten war (BGH VersR 1999, 1424 [1425]; BGH NJW 1993, 1782; BGHZ 58, 154 [153 f.]; BGH VersR 1960, 426 [428]; BGH VersR 1956, 627 [629]; RGZ 76, 260). - BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98
Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts
Ist es diesen Anforderungen nicht gewachsen, ist es fehlerhaft i.S. des § 836 BGB errichtet (vgl. RGZ 76, 260, 262; BGHZ 58, 149, 155). - BGH, 08.02.1972 - VI ZR 155/70
Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück
In einem solchen Fall beweist gerade die Loslösung von Werksteilen infolge der Witterungseinwirkung, daß die Anlage fehlerhaft errichtet oder mangelhaft unterhalten war (vgl. die Senatsurteile vom 13. Juli 1956 - VI ZR 32/55 - VersR 1956, 627 [629] und vom 8. März 1960 - VI ZR 59/59 - VersR 1960, 426 [428] sowie RGZ 76, 260).
- BGH, 21.12.1955 - VI ZR 280/54
Rechtsmittel
Wer selbst nicht sachkundig ist, erfüllt die Verpflichtung zur Beobachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei der Errichtung eines Werkes regelmäßig bereits dadurch, daß er damit einen tüchtigen Fachmann beauftragt (RGZ 76, 260 [263]). - BayObLG, 05.12.1977 - RReg. 2 Z 208/76
Schadensersatz wegen Verletzung von Nebenpflichten aus einem Beherbungsvertrag; …
Wer selbst nicht sachkundig ist, erfüllt die Verpflichtung zur Beobachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bei der Errichtung eines Bauwerks regelmäßig bereits dadurch, daß er zuverlässige Fachleute (Architekten, Bauunternehmer) beauftragt (RGZ 76, 260/262 f.; BGH LM § 823 BGB - Bc- Nr. 1; BGH NJW 1969, 2140/2141). - LG Aachen, 25.05.1988 - 4 O 728/85
Schadensersatz aufgrund der Beschädigung eines Pkws durch einen von einer …
Mit einem Grundstück verbundene Werke sind die auf dem oder im Erdboden errichteten baulichen oder technischen Gegenstände, Einrichtungen und Anlagen (…vgl. Mertens, in Münch.Kommentar, BGB, 2. Aufl., § 836 Rdnr. 6; auch schon RGZ 76, 260, 261). - BGH, 17.03.1954 - VI ZR 326/52
Rechtsmittel
Diese sind in der Regel dann gegeben, wenn mit den übertragenen Aufgaben besondere Verkehrsgefahren verbunden sind, die auch von dem Laien erkannt und abgestellt werden können (RGZ 76, 260; 90, 408; 132, 58; JW 08, 269; Wa 08 Nr. 471 und 630; 09 Nr. 407), oder wenn der Besteller erfahren hat, dass der Unternehmer die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt (RG Recht 1917, 196;… BGB RGR 10. Aufl. § 823 Anm. 6 e;… Soergel, BGB 8. Aufl. § 823 Anm. 24).