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   RG, 15.05.1912 - Rep. VI 473/11   

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RG, 15.05.1912 - Rep. VI 473/11 (https://dejure.org/1912,19)
RG, Entscheidung vom 15.05.1912 - Rep. VI 473/11 (https://dejure.org/1912,19)
RG, Entscheidung vom 15. Mai 1912 - Rep. VI 473/11 (https://dejure.org/1912,19)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 361
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 221/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Nach einer zunächst ausschließlich strafrechtlichen Regelung (vgl. RT-Drucks. 2. Legislaturperiode, III. Session, Band I, Nr. 54, S. 12, 58) wurde durch das Gesetz betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung vom 23. Juli 1879 (RGBl. S. 267) in § 34 Abs. 2 GewO aF der Rückkaufshandel im Wege einer jeden Gegenbeweis ausschließenden Rechtsvermutung dem Pfandleihgeschäft gleichgestellt (vgl. RGZ 79, 361, 363; Parday, GewArch 1956, 125, 128 [auch zur historischen Entwicklung]).

    Unter Rückkaufsgeschäften sind daher verschleierte Pfandleihgeschäfte zu verstehen (vgl. RGZ 79, 361, 364; BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 179/07, NJW 2009, 3368 Rn. 25; BVerwG aaO Rn. 13).

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    In Übereinstimmung damit hat das Reichsgericht ausgesprochen, dass unter Rückkaufgeschäften verschleierte Pfandleihgeschäfte zu verstehen seien (RGZ 79, 361, 364; vgl. weiter Rohmer in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, 8. Aufl., 1928, § 34 Anm. 8 m.w.N.).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 290/21

    Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen

    Nach einer zunächst ausschließlich strafrechtlichen Regelung (vgl. RT-Drucks. 2. Legislaturperiode, III. Session, Band I, Nr. 54, S. 12, 58) wurde durch das Gesetz betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung vom 23. Juli 1879 (RGBl. S. 267) in § 34 Abs. 2 GewO aF der Rückkaufshandel im Wege einer jeden Gegenbeweis ausschließenden Rechtsvermutung dem Pfandleihgeschäft gleichgestellt (vgl. RGZ 79, 361, 363; Parday, GewArch 1956, 125, 128 [auch zur historischen Entwicklung]).

    Unter Rückkaufsgeschäften sind daher verschleierte Pfandleihgeschäfte zu verstehen (vgl. RGZ 79, 361, 364; BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 179/07, NJW 2009, 3368 Rn. 25; BVerwG, aaO Rn. 13).

  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 288/21

    Nichtigkeit kombinierter Kauf- und Mietverträge mit Verwertungsklausel

    Nach einer zunächst ausschließlich strafrechtlichen Regelung (vgl. RT-Drucks. 2. Legislaturperiode, III. Session, Band I, Nr. 54, S. 12, 58) wurde durch das Gesetz betreffend die Abänderung einiger Bestimmungen der Gewerbeordnung vom 23. Juli 1879 (RGBl. S. 267) in § 34 Abs. 2 GewO aF der Rückkaufshandel im Wege einer jeden Gegenbeweis ausschließenden Rechtsvermutung dem Pfandleihgeschäft gleichgestellt (vgl. RGZ 79, 361, 363; Parday, GewArch 1956, 125, 128 [auch zur historischen Entwicklung]).

    Unter Rückkaufsgeschäften sind daher verschleierte Pfandleihgeschäfte zu verstehen (vgl. RGZ 79, 361, 364; BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 179/07, NJW 2009, 3368 Rn. 25; BVerwG, aaO Rn. 13).

  • BVerwG, 07.07.2021 - 8 C 28.20

    Reichweite des Verbots gewerblicher Ankäufe mit Gewährung des Rückkaufrechts

    Unter Rückkaufsgeschäften im Sinne des § 34 Abs. 4 GewO und der Vorgängervorschriften sind daher verschleierte Pfandleihgeschäfte zu verstehen (vgl. RG, Urteil vom 15. Mai 1912 - VI 473/11 - RGZ 79, 361 ; BGH, Urteil vom 14. Mai 2009 - I ZR 179/07 - NJW 2009, 3368 Rn. 25).
  • KG, 25.01.2008 - 5 W 344/07

    Unwirksamkeit von Teillieferungs- und Teilabrechnungsklauseln;

    Denn § 266 BGB will nur verhindern, dass der Gläubiger durch mehrfache Leistungen und deren jeweilige Entgegennahme belästigt wird (RGZ 79, 361; Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., § 266 Rdn. 1).
  • OLG Hamm, 16.05.2014 - 10 W 96/13

    Anforderungen an die Testierfähigkeit

    Die Erklärung ist am 24.11.2011 beim Amtsgericht -Nachlassgericht- Bochum eingegangen (20a VI 473/11; dort Bl. 9 f. d.A.).

    Der Senat hat die Akten des Amtsgerichts Bochum 20a IV 261/11 und 20a VI 473/11 beigezogen und bei seiner Entscheidung berücksichtigt.

  • OLG Koblenz, 19.02.1993 - 2 U 527/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines "Kaufs auf Probe" bei vorheriger

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