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RG, 19.12.1913 - Rep. II. 405/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Darf der Fabrikant Vorlagen seines Kunden nach beendigtem Vertragsverhältnis für sich verwerten? Darf er es insbesondere durch Feilbieten der Fabrikate unter Katalognummern des Kunden?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unlauterer Wettbewerb
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 83, 384
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 22.11.1957 - I ZR 144/56
Zur Kopie bzw. Nachahmung von Spitzenmustern
Denn wird eine zunächst "anvertraute" Vorlage späterhin offenkundig, so kann sie von diesem Zeitpunkt an nicht mehr als anvertraut im Sinne des § 18 UWG gelten (BGHZ 17, 41, 52 [BGH 18.03.1955 - I ZR 144/53] - Kokillenguß; RG GRUR 1942, 356; RGZ 83, 384, 386).Nun kann zwar auch bei der Nachahmung an sich bekannter Erzeugnisse die Ausbeutung fremder Hilfsmittel den Tatbestand des § 18 UWG erfüllen (Urteil des Senats vom 16. März 1956, I ZR 162/54; RG MuW 1910, 350; RGZ 83, 384).
- BGH, 07.01.1958 - I ZR 73/57
Rechtsmittel
Ob es sich bei den anvertrauten technischen Hilfsmitteln um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 17 UWG handeln muß, kann dabei dahinstehen (verneinend u.a. RG MuW 1910, 350; RGZ 83, 384;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 7. Aufl. Bem. 4 zu § 18 UWG;… Callmann, Der unlautere Wettbewerb 2. Aufl. Bem. 4 zu § 18 UWG;… gegenteiliger Auffassung u.a. Reimer, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 3. Aufl. S. 771;… Tetzner UWG 2. Aufl. Bem. 9 zu § 18 UWG).Offenkundige Vorlagen oder technische Vorschriften können nicht anvertraut sein, an ihrer Benutzung ist, soweit ihnen kein gewerbliches Schutzrecht zur Seite steht, grundsätzlich niemand gehindert (RGZ 83, 384).
- BGH, 17.12.1981 - X ZR 71/80
Straßendecke II
In der älteren höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ausgesprochen, daß anvertraute Vorlagen keine Geschäftsgeheimnisse zu sein brauchten, solange sie nur nicht offenkundig seien (RG MuW X, 350; RGZ 83, 384, 386).