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   RG, 25.01.1915 - Rep. VI. 471/14   

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https://dejure.org/1915,173
RG, 25.01.1915 - Rep. VI. 471/14 (https://dejure.org/1915,173)
RG, Entscheidung vom 25.01.1915 - Rep. VI. 471/14 (https://dejure.org/1915,173)
RG, Entscheidung vom 25. Januar 1915 - Rep. VI. 471/14 (https://dejure.org/1915,173)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Zur Anwendung des Grundsatzes, wonach eine Partei, die eine Tatsache als wahr behauptet, sich gefallen lassen muß, daß diese Tatsache auch zu ihren Ungunsten verwertet wird. Zum Tatbestande des Geständnisses (§ 288 ZPO).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlungsmaxime; Geständnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 86, 143
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG München, 24.07.2015 - 10 U 3566/14

    Beweis eines Wildschadens in der Kaskoversicherung - Beweisvereitelung durch

    aa) § 286 I 1 ZPO erfordert eine umfassende Würdigung aller Beweismittel und sonstigen Erkenntnisquellen in ihrer wechselseitigen Beziehung (sog. Gesamtschau), eine isolierte Würdigung der einzelnen Beweismomente genügt nicht (grdl. RGZ 14, 322 [326 f.]; ferner RG Gruchot 29 [1885] 1085; bei Bolze 1 [1886] Nr. 1914; JW 1897, 343; RGZ 86, 143; st. Rspr., zuletzt etwa SeuffArch. 91 [1937] Nr. 26; OLG Koblenz, Urt. v. 11.12.2006 - 12 U 1184/04 (juris, dort Rz. 12); OLG Bamberg r+s 2013, 573; umfassend Döhring, Die Erforschung des Sachverhalts im Prozess, 1964, S. 429 ff.; ferner Schneider, Beweis und Beweiswürdigung, 5. Aufl. 1994, Rz. 27; Schellhammer, Zivilprozess, 14. Aufl. 2012, Rz. 562; BL/Hartmann, ZPO, 72. Aufl. 2014, § 286 Rz. 12).
  • LG Karlsruhe, 13.05.2011 - 6 O 375/10

    Rücktritt in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis falscher Angaben zu

    Anders wäre der Parteivortrag im Rahmen der Beweiswürdigung nur zu berücksichtigen, wenn zum Beispiel echte Widersprüche vorlägen (vgl. dazu auch RGZ 86, 143 und 331; BGH, Urt. vom 29. Oktober 1973, a.a.O.), die eine Partei ihren Vortrag wechselt (vgl. BAG, Urteil vom 4. Dezember 1985, 5 AZR 656/84 in NZA 1986, 289) oder erst nach langer Zeit auf bis dahin vermeintlich unstreitigen Vortrag reagiert, d.h. ihrer prozessualen Förderungspflicht nur unzureichend nachkommt.
  • BGH, 18.12.1956 - VIII ZR 26/56

    Voraussetzungen für die Bindungswirkung eines Geständnisses

    Aus der Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 86, 143 [146] ist Abweichendes nicht zu entnehmen.
  • BGH, 30.06.1959 - VI ZR 116/58

    Rechtsmittel

    Bestand somit Übereinstimmung in den Parteivorträgen über die Verdienstverhältnisse der Eheleute Pr. sei, so liegt, was das Berufungsgericht bereits angedeutet hat, ein Geständnis auf Seiten der Klägerin vor mit allen Wirkungen des gerichtlichen Geständnisses im Sinne des § 288 ZPO (vgl. RGZ 86, 143; Baumbach/Lauterbach, ZPO § 288 Anm. 1 B).
  • BGH, 13.07.1955 - VI ZR 121/54

    Rechtsmittel

    Richtig ist zwar, daß sich eine Partei die Verwertung einer von ihr behaupteten Tatsache auch zu ihren Ungunsten gefallen lassen muß (RGZ 165, 260 [267]; 94, 348; 86, 143 und BGH VI ZR 236/52 Urteil vom 10.2.1954 insoweit in NJW 1954 S 673 nicht abgedruckt).
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