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   RG, 28.06.1918 - Rep. II. 86/18   

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https://dejure.org/1918,215
RG, 28.06.1918 - Rep. II. 86/18 (https://dejure.org/1918,215)
RG, Entscheidung vom 28.06.1918 - Rep. II. 86/18 (https://dejure.org/1918,215)
RG, Entscheidung vom 28. Juni 1918 - Rep. II. 86/18 (https://dejure.org/1918,215)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann die Frist nach § 326 BGB. wirksam auch vor Eintritt des Verzugs des Schuldners bestimmt werden?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksame Bestimmung einer Rücktrittsfrist vor Verzug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 93, 180
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 14.06.2012 - VII ZR 148/10

    Rücktritt vom Grundstückserwerbsvertrag mit Bauverpflichtung für den Veräußerer

    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 326 Abs. 1 BGB a.F. (BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - X ZR 151/00, NJW 2003, 1600 = NZBau 2003, 274 Rn. 6; Urteil vom 15. März 1996 - V ZR 316/94, NJW 1996, 1814), aus dessen Wortlaut hergeleitet wird, dass eine Nachfrist nicht wirksam vor Verzugseintritt gesetzt werden kann (BGH, Urteil vom 15. März 1996 - V ZR 316/94, aaO unter Bezug auf RGZ 93, 180, 182).
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 23/85

    Zulässigkeit des bedingten Rücktritts vom Vertrag

    Zwar wäre ein vor Eintritt der zum Rücktritt berechtigenden Voraussetzungen erklärter Rücktritt ohne Rechtswirkung, wenn damit die Umwandlung des Schuldverhältnisses in das Abwicklungsverhältnis sofort vollzogen werden sollte (von Bülow aaO S. 431; vgl. auch RGZ 93, 180, 182 zur Unwirksamkeit einer Nachfristsetzung vor Verzugseintritt).
  • BGH, 17.05.2002 - V ZR 149/01

    Umfang der einem Notariatsangestellten erteilten Vollmacht zur Abgabe von

    Die Mahnung konnte mit der Setzung einer Nachfrist zur Erfüllung verbunden werden (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 10. Januar 1990, VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 442, 444; v. 17. Dezember 1996, X ZR 74/95, NJW-RR 1997, 622; RGZ 50, 255, 262; 93, 180; 106, 89).
  • BGH, 15.03.1996 - V ZR 316/94

    Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt

    Zudem ist, schon dem Wortlaut des § 326 Abs. 1 BGB nach, das Setzen einer Nachfrist vor Verzugseintritt grundsätzlich unwirksam (RGZ 93, 180, 182).
  • BGH, 26.04.1991 - V ZR 53/90

    Prüfung der sachlichen Zuständigkeit der Landwirtschaftsgerichte durch das

    Es mag offenbleiben, ob der Beklagte vor diesem Schreiben in Verzug war - wie das Berufungsgericht, allerdings mit Blick auf die Verschaffung des Milchkontingents, meint -, denn jedenfalls enthält das Schreiben vom 8. Mai 1987 im Hinblick auf die Gebrauchsüberlassung die etwa notwendige Mahnung, die mit der Fristsetzung und Ablehnungsandrohung nach § 326 BGB verbunden werden konnte (RGZ 93, 180, 181; 106, 89, 90; BGH, Urt. v. 10. Januar 1990, VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 444).
  • BGH, 19.03.1957 - VIII ZR 74/56

    Selbstbelieferungsklausel

    Durch ihr Vorgehen im Januar 1954 hat die Klägerin ihre Rechte aus § 326 BGB nicht verloren, weil damals die Leistung noch nicht fällig war (RGZ 93, 180).
  • BGH, 18.12.1985 - VIII ZR 47/85

    Formularmäßiger Verzicht auf Setzung einer Nachfrist

    Das hat das Berufungsgericht rechtlich zutreffend mit der Begründung verneint, daß sich der Beklagte mit der ihm obliegenden Leistung jedenfalls nicht vor dem 7. April 1982 in Verzug befunden und der Kläger ihm - wie es aber erforderlich gewesen wäre - n a c h Eintritt des Verzugs (RGZ 93, 180) keine wirksame Nachfrist gesetzt habe.
  • BGH, 15.02.1955 - I ZR 118/53

    Rechtsmittel

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, dass die den Verzug begründende Mahnung (§ 284 Abs. 1 Satz 1 BGB) mit der Fristsetzung des § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB verbunden werden kann (RGZ 50, 255 [262]; 93, 180 [182]).
  • BGH, 08.03.1967 - Ib ZR 24/65

    Rücktritt von einem Kaufvertrag - Pflicht zur Beschaffung zur Herstellung der

    Denn eine vor Fälligkeit erklärte Fristsetzung ist wirkungslos (RGZ 93, 180; RGWarnRspr. 1925 Nr. 129).
  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 76/53

    Rücktritt vom Kaufvertrag - Änderung der Geschäftsgrundlage durch die

    Zwar kann in der Regel die Fristsetzung erst nach Verzugseintritt erfolgen, doch kann nach ständiger Rechtsprechung die den Verzug begründende Mahnung mit der Fristsetzung verbunden werden (RGZ 93, 180 [181, 182]).
  • BGH, 30.10.1953 - V ZR 134/52

    Rechtsmittel

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