Rechtsprechung
RG, 03.10.1918 - Rep. VI. 154/18 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Sind Wetteinsätze bei behördlich genehmigten Wettunternehmen für öffentlich veranstaltete Pferderennen nach den Regeln des unklagbaren Spieles zu behandeln?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutzerwägungen im Rahmen behördlich genehmigter Wettunternehmen für öffentlich veranstaltete Pferderennen
- opinioiuris.de
Wetteinsätze
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 93, 348
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.05.1974 - II ZR 12/73
Lottogemeinschaft - § 157 BGB, Rechtsbindungswille, Reichweite
Die Gleichstellung von unmittelbar und mittelbar Spielbeteiligtem muß hier gerade dazu führen, daß der Auftraggeber - ebenso wie gemäß § 763 BGB der Spieler - rechtswirksam verpflichtet werden kann (vgl. RGZ 93, 348; OLG Hamburg SeuffA 76 Nr. 83).Anders ist es nur dort, wo das Glücksspiel von geschäftlichen Zwecken überlagert ist, etwa bei einem Spielbeauftragten, der - wie insbesondere die Lottoannahmestellen - für die Durchführung des Spieleinsatzes ein Entgelt bekommt (vgl. die Fälle RGZ 93, 348 und OLG Hamburg, SeuffA 76 Nr. 83), oder wenn beispielsweise mehrere Kaufleute sich aufgrund planmäßig spekulativer Überlegungen zusammengetan haben und mit besonders hohen Einsätzen spielen.
- BGH, 29.09.1998 - XI ZR 334/97
Staatlich genehmigte Sportwetten sind rechtsverbindlich
Dieser Rechtsgedanke rechtfertigt es, § 763 Satz 1 BGB über die dort ausdrücklich genannten Lotterien und Ausspielungen hinaus auf andere aleatorische Veranstaltungen entsprechend anzuwenden, wenn diese staatlich genehmigt worden sind (RGZ 93, 348, 349 f.;… MünchKomm/Habersack aaO Rdn. 7;… Jauernig/Vollkommer aaO Rdn. 3;… Henssler, Risiko als Vertragsgegenstand, 1994, S. 521 f.; ebenso im Ergebnis für staatlich konzessionierte Spielbanken BGH, Urteil vom 4. Juli 1974 - III ZR 66/72, NJW 1974, 1821;… a.M. Staudinger/Engel, 13. Bearb. BGB § 762 Rdn. 8). - OLG Jena, 05.11.1997 - 7 U 718/97
Anspruch auf Auszahlung eines Gewinns; Voraussetzungen für das Zustandekommen …
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