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   RG, 20.12.1919 - V 299/19   

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RG, 20.12.1919 - V 299/19 (https://dejure.org/1919,1)
RG, Entscheidung vom 20.12.1919 - V 299/19 (https://dejure.org/1919,1)
RG, Entscheidung vom 20. Dezember 1919 - V 299/19 (https://dejure.org/1919,1)
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Gleisbenutzung

§ 812 BGB, Eingriffskondiktion, vertragswidrige Mehrbenutzung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wird durch die Benutzung einer fremden Gleisanlage über den vertragsmäßigen Umfang hinaus eine ungerechtfertigte Bereicherung geschaffen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungerechtfertigte Bereicherung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 97, 310
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Darauf wurde aber auch, zumindest dem Grundsatz nach, bei der Begründung von Bereicherungsansprüchen abgehoben, die aus dem Verbrauch oder dem Gebrauch fremden Gutes bzw. der Verletzung des Persönlichkeitsrechts am eigenen Bild herzuleiten waren (BGHZ 14, 7, 9; 20, 270, 275; 20, 345, 355; 21, 319, 335/336; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312).

    Es wäre auch keine sachgerechte Lösung, bei der Ermittlung der Bereicherung zwar nach den ersparten Aufwendungen zu fragen, diese aber nicht nach den jeweiligen Verhältnissen des Bereicherungsschuldners, sondern danach zu bemessen, was die empfangene Leistung bei ordnungsgemäßem Vorgehen ganz allgemein gekostet hätte (vgl. etwa BGHZ 20, 345, 355; 20, 270, 275; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312; BayObLGZ 1965, 7, 13).

  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Sie muß sich vielmehr an der Sachlage, die sie selbst geschaffen hat, festhalten lassen (RGZ 97, 310 [312]; OLG Dresden SeuffArch 73 Nr. 51).
  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 186/91

    Wertersatz bei unbefugter Stromentnahme

    In beiden Fällen hätte sich das von dem Beklagten zu zahlende Äquivalent für den entnommenen Strom, sei es als gemäß § 315 BGB nach der Billigkeit festzusetzendes Entgelt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 1971 - KZR 16/70 - WM 1971, 1456; vom 19. Januar 1983 - VIII ZR 81/82 - NJW 1983, 1777 [BGH 19.01.1983 - VIII ZR 81/82]), sei es als Wertersatz nach § 818 Abs. 2 BGB nach dem Verkehrswert der in Frage stehenden Strommenge zu richten, nämlich nach der bei ordnungsmäßiger Inanspruchnahme üblichen oder - in Ermangelung einer solchen - nach der angemessenen Vergütung (st. Rspr., vgl. RGZ 97, 310, 312; BGHZ 36, 321, 323; 37, 258, 264; 55, 128, 135; 82, 299, 307 [BGH 24.11.1981 - X ZR 7/80]; 99, 244, 248) [BGH 18.12.1986 - I ZR 111/84].
  • BGH, 23.10.1980 - III ZR 146/78

    Berechtigung zur Einlagerung von Rohöl in den Grubenbauen eines Bergwerks -

    Diese hat sie erspart und damit zugleich dem Kläger entzogen (RGZ 97, 310, 312; BGHZ 20, 270, 275).

    Der Bereicherungsanspruch hat zum Inhalt, daß die Beklagte eine angemessene Vergütung für die Nutzung in dem genannten Umfange als Wertersatz zu entrichten hat (BGHZ 20, 270, 275; 22, 395, 400; RGZ 97, 310, 312; BGB-RGRK aaO, § 818 Rdn. 18, 20).

  • FG Hamburg, 24.09.2020 - 6 K 298/19

    Leistungsbeziehung im Umsatzsteuerrecht

    Die Klägerin hat am 9. Dezember 2019 Klage erhoben und zugleich um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (6 V 299/19).

    Ergänzend wird auf die Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie die Umsatzsteuerakten, die Rechtsbehelfsakten des Beklagten und die Akten des Eilverfahrens 6 V 299/19 Bezug genommen, die dem Gericht bei seiner Entscheidung vorgelegen haben.

  • BGH, 18.04.1956 - V ZR 183/54

    Nutzungsvergütung für Droschkenhalteplatz

    Diese durch die Revision nicht angegriffene Auffassung läßt einen Rechtsirrtum nicht erkennen (zu vgl. insbesondere die vom Berufungsgericht angeführte Entscheidung RGZ 97, 310).
  • BGH, 04.05.1973 - V ZR 176/71

    Keine Ausübung des Anliegergebrauchs durch Dritte

    Er ist aber nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung (§ 812 BGB) begründet, weil die Beklagten bei ordnungsmäßigem Vorgehen, nämlich bei Abschluß der vorgesehenen Gestattungsverträge, der Klägerin das in diesen festgesetzte Nutzungsentgelt hätten zahlen müssen, dieses also erspart und damit zugleich der Klägerin entzogen haben (Urteil des Senats vom 18. April 1956 - V ZR 183/54, BGHZ 20, 270, 275; RGZ 97, 310, 312).
  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 62/62

    Schutz eines gewerblichen Veranstalters gegen Tonbandaufnahmen

    Die Beklagte muß sich vielmehr an der Sachlage, die sie durch ihr unerlaubtes Vorgehen geschaffen hat, festhalten lassen (RGZ 97, 310, 312; BGHZ 20, 345 - Dahlke).
  • BGH, 19.12.1956 - V ZR 181/55

    Fremdreklame an Bauzaun

    Nur wenn diese Frage zu verneinen war, war noch zu prüfen, ob er zur Herausgabe von Nutzungen nach Maßgabe der §§ 988, 990 BGB oder doch zur Herausgabe der Bereicherung, nämlich der Ersparnis des, wie die Klägerin behauptet, sonst üblichen Gewinnanteils, verpflichtet war (vgl. RGZ 97, 310 und BGHZ 20, 270 [275]).
  • BGH, 18.02.1954 - IV ZR 183/53

    Rechtsmittel

    Statthaft ist es daher, davon auszugehen, wie es das Berufungsgericht getan hat, dass bei ordnungsgemässem Vergehen der zur Herausgabe der Nutzungen Verpflichtete dem Berechtigten eine angemessene Vergütung für die Benutzung hätte bezahlen müssen, und diese als Wert der Nutzung zu betrachten (RGZ 97, 310 [312]; Planck a.a.O. § 818 Anm. 4 b; Erman BGB § 818 Anm. 5).
  • LG Düsseldorf, 18.08.1982 - 2 O 31/82

    Eigentümerin der Bundeswasserstraße Rhein erhält Nutzungsentgeld vom Betreiber

  • BGH, 30.05.1956 - V ZR 144/54

    Rechtsmittel

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