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   RG, 04.06.1920 - Rep. VII. 523/19   

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https://dejure.org/1920,76
RG, 04.06.1920 - Rep. VII. 523/19 (https://dejure.org/1920,76)
RG, Entscheidung vom 04.06.1920 - Rep. VII. 523/19 (https://dejure.org/1920,76)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1920 - Rep. VII. 523/19 (https://dejure.org/1920,76)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Werden Mängel der Urteilszustellung bei Einlegung eines Rechtsmittels durch Verabsäumung rechtzeitiger Rüge geheilt?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilung einer mangelhaften Urteilszustellung durch Unterlassung einer rechtzeitiger Rüge

  • opinioiuris.de

    Mängel der Urteilszustellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 99, 140
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2013 - 4 Sa 93/12

    Unterschrift unter Klageschrift mittels Paraphe - Beglaubigung mittels Paraphe -

    Wesentliches Erfordernis der Zustellung ist die Beglaubigung der Abschrift der Klageschrift (BGH 04. Februar 1971 aaO; BGH 15. April 1957 - II ZR 23/56 - NJW 1957, 951; RG 04. Juni 1920 - VII 523/19 - RGZ 99, 140), die gemäß § 169 Abs. 2 ZPO von der Geschäftsstelle des angerufenen Gerichts vorzunehmen ist, wenn sie nicht bereits vom klägerischen Rechtsanwalt erfolgt ist.

    Dies wurde ausdrücklich bereits entschieden für Fälle, in denen sich ausgehend vom Zustelldatum Notfristen berechnen (BGH 18. April 1952 - I ZB 5/52 - NJW 1952, 934; RG 04. Juni 1920 aaO).

  • BGH, 15.04.1957 - II ZR 23/56

    Mangelhafte Urteilszustellung

    Ohne sie ist die Zustellung unwirksam (RGZ 99, 140; BGH NJW 52, 934).

    Daß dort keine Stellung zu der Wirksamkeit der Zustellung genommen werden sollte, ergibt sich schon daraus, daß sich diese Entscheidung nicht mit der vorausgegangenen Entscheidung des I. Zivilsenats (NJW 1952, 934) und mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 99, 140) auseinandergesetzt hat.

    Darin liegt keine Heilung nach § 295 ZPO, weil es sich um einen unverzichtbaren Mangel bei einer Zustellung handelt, die eine Notfrist in Lauf setzen soll (RGZ 99, 140; BGH a.a.O.).

  • BGH, 04.02.1971 - VII ZR 111/70

    Beglaubigung einer Urteilsabschrift durch den zustellenden Rechtsanwalt

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  • BGH, 18.04.1952 - I ZB 5/52

    Rechtsmittel

    An der Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 99, 140), daß Mängel der Urteilszustellung nicht durch Parteivereinbarung geheilt werden können, wird festgehalten.

    Die einschlägigen Zustellungsbestimmungen sind deshalb zwingenden Rechts; Mängel in der Urteilszustellung sind daher ihrem Wesen nach nach der feststehenden Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 99, 140), der sich der Senat anschließt, nicht heilbar.

  • BFH, 25.11.1997 - VII R 79/96

    Unwirksamkeit der Ausschlussfrist für die Vorlage der Prozessvollmacht

    Die Vorschrift enthält zwingendes, nicht der Disposition durch die Beteiligten unterliegendes Recht (vgl. Stöber in Zöller, Zivilprozeßordnung, 20. Aufl., vor § 166 Rz. 6; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 55. Aufl., § 295 Rz. 62; Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20. Dezember 1984 8 U 132/84, MDR 1985, 852; für Mängel bei der Urteilszustellung: Reichsgericht, Urteil vom 4. Juni 1920 VII 523/19, RGZ 99, 140; BGH-Beschluß vom 18. April 1952 I ZB 5/52, NJW 1952, 934).
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