Rechtsprechung
RG, 15.06.1920 - Rep. VIl. 35/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung vertragsgemäßer Beziehungen einer Personen zu einem Dritten als "Eigenschaft" einer Person
Papierfundstellen
- RGZ 99, 214
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
Darunter fallen sowohl die natürlichen Persönlichkeitsmerkmale als auch solche tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit und vorausgesetzten Dauer nach den Anschauungen des Verkehrs Einfluß auf die Wertschätzung der Person in allen oder doch in gewissen Rechtsverhältnissen auszuüben pflegen (RGZ 99, 214; vgl. auch BGHZ 16, 54, 57; 34, 32, 41) [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60]. - BGH, 22.12.1959 - VIII ZR 172/58
Rechtsmittel
Die Frage, ob eine vom Berufungsgericht festgestellte Eigenschaft im Verkehr als wesentlich angesehen wird, unterliegt der Nachprüfung des Revisionsgerichts (RG Warn Rspr 1920 Nr. 185), während die Feststellung der Eigenschaft im wesentlichen Tatfrage ist, wobei allerdings beachtet werden muß; daß Einzelvorkommnisse nur dann den Schluß auf eine Eigenschaft im Rechtssinne zulassen, wenn aus ihnen ein der Gesamtpersönlichkeit anhaftendes Merkmal entnommen werden kann, das mit ihr auf Dauer verbunden ist (RGZ 99, 214, 215).
Rechtsprechung
RG, 15.06.1920 - VII 35/20 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Können bloß vertragsmäßige Beziehungen einer Person zu einem Dritten als "Eigenschaften" der Person im Sinne des § 119 BGB. angesehen werden?
- opinioiuris.de
Beziehungen einer Person zu einem Dritten als "Eigenschaften"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 99, 214