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   RG, 05.01.1905 - Rep. VI. 38/04   

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https://dejure.org/1905,236
RG, 05.01.1905 - Rep. VI. 38/04 (https://dejure.org/1905,236)
RG, Entscheidung vom 05.01.1905 - Rep. VI. 38/04 (https://dejure.org/1905,236)
RG, Entscheidung vom 05. Januar 1905 - Rep. VI. 38/04 (https://dejure.org/1905,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Berechtigt ein nur objektiv widerrechtlicher Eingriff in ein vom Gesetze geschütztes Recht zu einer Klage auf Unterlassung, wenn weitere Eingriffe zu befürchten sind? Kann in letzterer Beziehung das Verhalten des Beklagten, wie es möglicherweise als Folge des zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Unterlassung widerrechtlicher Handlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 60, 6
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

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  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 182/58

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei Verletzung des allgemeinen

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  • OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22

    Berufung von Vorständen der Deutschen Umwelthilfe e.V. in Klimaschutzklage gegen

    aa) Wegen Lücken im kodifizierten Recht hat die Rechtsprechung, gestützt auf eine Gesamtanalogie zu den §§ 12, 862, 1004 BGB, einen quasinegatorischen Unterlassungsanspruch (RGZ 60, 6) und einen quasinegatorischen Beseitigungsanspruch (RGZ 148, 114) entwickelt.
  • ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14858/12

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Unterlassung - Widerruf -

    77 1. Bekanntlich sind die Zivilgerichte schon vor mehr als einhundert Jahren dazu übergegangen, zur Schließung von Schutzlücken die Rechtsfolgen der Vorschriften in § 1004 BGB über den Eigentumsschutz hinaus auf andere spezialgesetzlich geschützte Belange im Wege der Analogie auszudehnen 52 S. hierzu als Auftakt (zu: § 824 BGB) schon RG 5.1.1905 - VI 38/04 - RGZ 60, 6, 7: "Die Billigkeit mag erfordern, die Schadensersatzpflicht nur beim Vorhandensein eines Verschuldens anzuerkennen; es ist aber ein Gebot der Gerechtigkeit, dass auch ohne ein solches gegen die Wiederholung auch nur objektiv widerrechtlicher Eingriffe ein Schutz gegeben werde (...), damit der Zufügung weiteren Schadens vorgebeugt werde, dessen Ersatz sonst, wenn nicht nachträglich ein Verschulden hinzutreten sollte, ebenfalls nicht gefordert werden könnte.

    S. hierzu als Auftakt (zu: § 824 BGB) schon RG 5.1.1905 - VI 38/04 - RGZ 60, 6, 7: "Die Billigkeit mag erfordern, die Schadensersatzpflicht nur beim Vorhandensein eines Verschuldens anzuerkennen; es ist aber ein Gebot der Gerechtigkeit, dass auch ohne ein solches gegen die Wiederholung auch nur objektiv widerrechtlicher Eingriffe ein Schutz gegeben werde (...), damit der Zufügung weiteren Schadens vorgebeugt werde, dessen Ersatz sonst, wenn nicht nachträglich ein Verschulden hinzutreten sollte, ebenfalls nicht gefordert werden könnte.

    52) S. hierzu als Auftakt (zu: § 824 BGB) schon RG 5.1.1905 - VI 38/04 - RGZ 60, 6, 7: "Die Billigkeit mag erfordern, die Schadensersatzpflicht nur beim Vorhandensein eines Verschuldens anzuerkennen; es ist aber ein Gebot der Gerechtigkeit, dass auch ohne ein solches gegen die Wiederholung auch nur objektiv widerrechtlicher Eingriffe ein Schutz gegeben werde (...), damit der Zufügung weiteren Schadens vorgebeugt werde, dessen Ersatz sonst, wenn nicht nachträglich ein Verschulden hinzutreten sollte, ebenfalls nicht gefordert werden könnte.

  • LG Frankfurt/Main, 10.09.2013 - 9 O 96/13

    Unternehmenssanierung bei einer GmbH & Co. KG: Untersagung der Stimmabgabe im

    Gegen den widerrechtlichen Eingriff in ein geschütztes Rechtsgut besteht entsprechend § 1004 BGB eine actio quasi negatoria (RG, Urt. v. 05.01.1905, VI 38/04, RGZ 60, 6,7).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher

    "Kredit", "Erwerb" und "Fortkommen" umschreiben, soweit sie als Schutzgüter zu verstehen sind (RGZ 60, 6, 8; RG WarnRspr. 1915 Nr. 20), vielmehr nur diejenigen Interessen, die der Betroffene an durch Falschinformationen nicht belasteten wirtschaftlichen Beziehungen zu dem Personenkreis hat, der ihm als Kreditgeber, als Abnehmer und Lieferant, als Auftrag- und Arbeitgeber, d.h. im weiten Sinn als " Geschäftspartner" Existenz und Fortkommen im Wirtschaftsleben ermöglicht.
  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 4 O 201/06

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den Gerichtshof der Europäischen

    Begründet wurde dies im Wesentlichen mit der Erwägung, es sei ein Gebot der Gerechtigkeit bei einem objektiv widerrechtlichen Verhalten einen Schutz zur Vorbeugung weiteren Schadens zu geben und deshalb § 1004 BGB analog anzuwenden (vgl. RGZ 48, 114, 118; 60, 6, 7; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearb., § 252 I 2).
  • ArbG Würzburg, 24.06.2010 - 10 Ca 592/10

    Meinungsfreiheit eines Mitarbeitervertreters

    Bereits das Reichsgericht hat es als ein "Gebot der Gerechtigkeit" angesehen, gegen die Wiederholung eines nur objektiv widerrechtlichen Eingriffs Schutz zu gewähren (RGZ 60, 6; Palandt/Sprau, a. a. O., Einf. v. § 823 Rn. 19 a. E.).
  • LG Frankfurt/Main, 28.01.2008 - 2 -4 O 201/06

    Streit um eine de-facto-Vergabe durch Änderung einer nach Ausschreibung

    Begründet wurde dies im Wesentlichen mit der Erwägung, es sei ein Gebot der Gerechtigkeit bei einem objektiv widerrechtlichen Verhalten einen Schutz zur Vorbeugung weiteren Schadens zu geben und deshalb § 1004 BGB analog anzuwenden (vgl. RGZ 48, 114, 118; 60, 6, 7; Enneccerus/Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearb., § 252 I 2).
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