Rechtsprechung
   RG, 27.05.1913 - Rep. II. 625/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1913,170
RG, 27.05.1913 - Rep. II. 625/12 (https://dejure.org/1913,170)
RG, Entscheidung vom 27.05.1913 - Rep. II. 625/12 (https://dejure.org/1913,170)
RG, Entscheidung vom 27. Mai 1913 - Rep. II. 625/12 (https://dejure.org/1913,170)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1913,170) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Kann ein zwischen zwei Gesellschaften geschlossener Vertrag wegen Beschränkung der gewerblichen Freiheit der einen Gesellschaft nichtig sein?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Knebelvertrag; Verstoß gegen die guten Sitten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 82, 308
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 14.03.1969 - V ZR 158/65

    Befugnis eines Grundstückseigentümers zum Rücktritt wegen positiver

    Verfehlt ist bereits der Ausgangspunkt der Revision, wenn sie dem Oberlandesgericht vorwirft, entgegen den Grundsätzen über ergänzende Vertragsauslegung eine "reine Interessenabwägung nach Treu und Glauben" vorgenommen und dabei die vertraglichen Erklärungen inhaltlich "umgeändert" zu haben (unter Bezugnahme auf BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52] und RGZ 82, 308, 316, sowie auf das Erläuterungsbuch zum BGB von Palandt, jetzt 280 Aufl., § 157 Anm. 2 a).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 52/82

    Grundsatz des Vorrangs des Vertragsinhalts gegenüber dem Inhalt der

    Die Feststellung des Tatrichters, eine bestimmte schriftliche Urkunde sei ihrem Wortlaut nach eindeutig oder nicht eindeutig, unterliegt in vollem Umfang der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (RGZ 82, 308, 316; 95, 125, 126; BGHZ 25, 318, 319; 32, 60, 63; 86, 41, 47) [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81].
  • BGH, 20.12.1961 - VIII ZR 96/60

    Rechtsmittel

    Der Auslegungsfreiheit ist durch den klaren Wortlaut stets eine Grenze gesetzt (RG SeuffArch 79 Nr. 117; vgl. RGZ 82, 308, 316; 85, 322, 327).
  • BGH, 03.02.1960 - V ZR 159/58

    Prüfung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage - Inhalt des Vertrages selbst als

    Ob die Würdigung einer Vertragsbestimmung durch den Tatrichter in dem Sinne, sie sei unzweideutig und infolgedessen nicht auslegungsfähig (RGZ 82/308, 316; RG WarnRspr 1919 Nr. 2; BGB RGRK 11. Aufl § 133 Anm. 3; Siebert/Hefermehl, BGB 9. Aufl. § 133 Anm. 15; Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1957, V ZR 217/55, S. 9), in der Revisionsinstanz nur beschränkt nachprüfbar ist, oder ob in einem solchen Falle der Grundsatz Platz greift, daß bei unterbliebener tatrichterlicher Auslegung das Revisionsgericht den Vertragswillen selbständig und völlig frei ermitteln darf (BGHZ 16, 4, 10 f) [BGH 14.12.1954 - I ZR 65/53], kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.11.1958 - VIII ZR 159/57

    Rechtsmittel

    Es ist der Revision zuzugeben, daß die Auslegungsfähigkeit einer Erklärung ihre Mißverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit voraussetzt (BGB RGRK 10. Aufl. § 133 Anm. 1; RGZ 82, 308, 316; 95, 125, 126).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 116/57

    Rechtsmittel

    Es ist ihr zuzugeben, daß die Auslegungsfähigkeit einer Erklärung ihre Mißverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit voraussetzt (BGB RGRK 10. Aufl. § 133 Anm. 1; RGZ 82, 308, 316; 95, 125, 126).
  • BGH, 13.10.1959 - VIII ZR 52/59

    Rechtsmittel

    Der Revision ist zwar zuzugeben, daß die Auslegungsfähigkeit einer Erklärung ihre Mißverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit voraussetzt (BGB RGRK 11. Aufl. § 133 Anm. 1; RGZ 82, 308, 316; 95, 125, 126; Urteil des erkennenden Senats vom 25. November 1958 VIII ZR 159/57 S. 10).
  • BGH, 27.05.1959 - V ZR 167/57

    Rechtsmittel

    Der Grundsatz, daß Verträge nach Treu und Glauben auszulegen sind (§ 157 BGB), gibt dem Richter nicht die Befugnis, eine Willenserklärung, deren Inhalt ihm nicht im vollen Umfange zusagt, umzudeuten und ihr einen anderen Sinn beizulegen (RGZ 82, 308, 316).
  • BGH, 20.03.1957 - V ZR 217/55

    Rechtsmittel

    Ihm hat dabei anscheinend vorgeschwebt, daß nach einem in Rechtsprechung und Schrifttum bei Erörterung der sogenannten Auslegungsfähigkeit von Willenserklärungen entwickelten Grundsatz nur das ausgelegt werden kann, was irgendwie mißverständlich oder mehrdeutig ist; ist eine Erklärung, zumal eine urkundliche, so klar und zweifelsfrei, daß jede andere Deutung ausgeschlossen erscheint, dann ist für eine Auslegung kein Raum (RG Warn 1912 Nr. 4; RGZ 82, 308 [316]; RG Gruch 70, 245; RG HRR 1928 Nr. 206; RGRK BGB 10. Aufl. § 133 Anm. 1 Abs. 1; Staudinger-Riezler 10. Aufl. § 133 Randziffer 8).
  • BGH, 12.06.1954 - II ZR 126/53

    Streit über den Umfang eines Auftrags zur Ausarbeitung eines vollständigen

    Dabei versucht sie, sich auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu berufen und führt insbesondere die Entscheidung RGZ 82, 308 [316] an.
  • BGH, 03.04.1963 - VIII ZR 205/61

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht