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   EuGH, 21.07.2011 - C-104/10   

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https://dejure.org/2011,14460
EuGH, 21.07.2011 - C-104/10 (https://dejure.org/2011,14460)
EuGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - C-104/10 (https://dejure.org/2011,14460)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - C-104/10 (https://dejure.org/2011,14460)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kelly

    Richtlinien 76/207/EWG, 97/80/EG und 2002/73/EG - Zugang zur Berufsausbildung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Ablehnung einer Bewerbung - Zugang eines Bewerbers für eine Berufsausbildung zu Informationen über die Qualifikationen der anderen Bewerber

  • EU-Kommission PDF

    Kelly

    Richtlinien 76/207/EWG, 97/80/EG und 2002/73/EG - Zugang zur Berufsausbildung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Ablehnung einer Bewerbung - Zugang eines Bewerbers für eine Berufsausbildung zu Informationen über die Qualifikationen der anderen Bewerber

  • EU-Kommission

    Kelly

    Richtlinien 76/207/EWG, 97/80/EG und 2002/73/EG - Zugang zur Berufsausbildung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Ablehnung einer Bewerbung - Zugang eines Bewerbers für eine Berufsausbildung zu Informationen über die Qualifikationen der anderen Bewerber“

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zum Anspruch auf Information über Mitbewerber/innen

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Diskriminierung im Bewerbungsverfahren - wer trägt die Beweislast?

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Ireland eingereicht am 24. Februar 2010 - Patrick Kelly/National University of Ireland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - High Court of Ireland - Auslegung von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 97/80/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (ABl. 1998, L 14, S. 6), von Art. 4 der Richtlinie 76/207/EWG des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • RIW 2011, 796
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 16.12.2008 - C-210/06

    Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-104/10
    Daraus folgt, dass die nationalen Gerichte ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof haben, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen der Auslegung oder der Gültigkeit der unionsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-9641, Randnr. 88, und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 41).

    Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass das System, das mit Art. 267 AEUV geschaffen wurde, um die einheitliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, eine unmittelbare Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten durch ein Verfahren einführt, das der Parteiherrschaft entzogen ist (vgl. u. a. Urteil Cartesio, Randnr. 90).

    Die Vorlage zur Vorabentscheidung beruht nämlich auf einem Dialog des einen mit dem anderen Gericht, dessen Aufnahme ausschließlich von der Beurteilung der Erheblichkeit und der Notwendigkeit der Vorlage durch das nationale Gericht abhängt (Urteil Cartesio, Randnr. 91).

  • EuGH, 28.04.2011 - C-61/11

    El Dridi

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-104/10
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten keine Regelung, auch strafrechtlicher Art, anwenden dürfen, die die Verwirklichung der mit einer Richtlinie verfolgten Ziele gefährden und sie damit ihrer praktischen Wirksamkeit berauben könnte (vgl. Urteil vom 28. April 2011, El Dridi, C-61/11 PPU, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 55).

    In Art. 4 Abs. 3 EUV heißt es nämlich, dass die Mitgliedstaaten u. a. "alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen [ergreifen], die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Organe der Union ergeben", und "alle Maßnahmen [unterlassen], die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten"; dazu gehören auch die mit den Richtlinien verfolgten Ziele (vgl. Urteil El Dridi, Randnr. 56).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-104/10
    In Anbetracht der Antwort, die auf die ersten drei Fragen gegeben worden ist, und angesichts dessen, dass der Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV nicht zur Auslegung des nationalen Rechts befugt ist, da diese Aufgabe ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts ist (vgl. Urteile vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino, C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 54, und vom 18. November 2010, Georgiev, C-250/09 und C-268/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 75), ist die fünfte Frage so zu verstehen, dass das vorlegende Gericht wissen möchte, ob ein Recht, sich auf eine der in den ersten drei Fragen genannten Richtlinien für den Zugang zu im Besitz des Veranstalters einer Berufsausbildung befindlichen Informationen über die Qualifikationen der Bewerber zu berufen, durch Bestimmungen des Unionsrechts über die Vertraulichkeit berührt werden kann.
  • EuGH, 10.03.2005 - C-196/02

    Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-104/10
    Die Richtlinie 97/80 bestimmt in Art. 4 Abs. 1, dass die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, nach denen dann, wenn Personen, die sich durch die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert halten und bei einem Gericht bzw. einer anderen zuständigen Stelle Tatsachen glaubhaft machen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, es dem Beklagten obliegt, zu beweisen, dass keine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vorgelegen hat (vgl. Urteil vom 10. März 2005, Nikoloudi, C-196/02, Slg. 2005, I-1789, Randnr. 68).
  • EuGH, 07.09.2006 - C-53/04

    Marrosu und Sardino - Richtlinie 1999/70/EG - Paragrafen 1 Buchstabe b und 5 der

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-104/10
    In Anbetracht der Antwort, die auf die ersten drei Fragen gegeben worden ist, und angesichts dessen, dass der Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV nicht zur Auslegung des nationalen Rechts befugt ist, da diese Aufgabe ausschließlich Sache des vorlegenden Gerichts ist (vgl. Urteile vom 7. September 2006, Marrosu und Sardino, C-53/04, Slg. 2006, I-7213, Randnr. 54, und vom 18. November 2010, Georgiev, C-250/09 und C-268/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 75), ist die fünfte Frage so zu verstehen, dass das vorlegende Gericht wissen möchte, ob ein Recht, sich auf eine der in den ersten drei Fragen genannten Richtlinien für den Zugang zu im Besitz des Veranstalters einer Berufsausbildung befindlichen Informationen über die Qualifikationen der Bewerber zu berufen, durch Bestimmungen des Unionsrechts über die Vertraulichkeit berührt werden kann.
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-104/10
    Daraus folgt, dass die nationalen Gerichte ein unbeschränktes Recht zur Vorlage an den Gerichtshof haben, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen der Auslegung oder der Gültigkeit der unionsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, Slg. 2008, I-9641, Randnr. 88, und vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 41).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-104/10
    Ferner ergebe sich aus dem Urteil vom 6. Oktober 1982, Cilfit u. a. (283/81, Slg. 1982, 3415), dass es Sache des nationalen Gerichts sei, zu entscheiden, ob und gegebenenfalls wie die Vorlagefragen zu stellen seien.
  • EuGH, 08.03.2011 - Gutachten 1/09

    Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - Übereinkommensentwurf - Schaffung eines

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-104/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird mit Art. 267 AEUV ein Vorabentscheidungsmechanismus festgelegt, der unterschiedliche Auslegungen des von den nationalen Gerichten anzuwendenden Unionsrechts verhindern und die Anwendung dieses Rechts gewährleisten soll, indem er dem nationalen Richter die Möglichkeit gibt, die Schwierigkeiten auszuräumen, die sich aus dem Erfordernis ergeben könnten, dem Unionsrecht im Rahmen der Gerichtssysteme der Mitgliedstaaten zu voller Geltung zu verhelfen (vgl. in diesem Sinne Gutachten 1/09 vom 8. März 2011, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 83 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

    Die genannten Bestimmungen sind nahezu wortgleich mit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 97/80/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 über die Beweislast bei Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (ABl. 1998, L 14, S. 6), mit dessen Auslegung sich der Gerichtshof u. a. in seinem Urteil vom 21. Juli 2011, Kelly (C-104/10, Slg. 2011, I-6813), befasst hat.

    Der Gerichtshof hat weiter entschieden, dass es dem einzelstaatlichen Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle obliegt, die Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten zu bewerten (Urteil Kelly, Randnr. 31), wie es der 15. Erwägungsgrund der Richtlinien 2000/43 und 2000/78 sowie der 30. Erwägungsgrund der Richtlinie 2006/54 vorsehen.

    Der Gerichtshof hat darüber hinaus klargestellt, dass mit der Richtlinie 97/80 nach ihrem Art. 1 eine wirksamere Durchführung der Maßnahmen gewährleistet werden sollte, die von den Mitgliedstaaten in Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes getroffen werden, damit jeder, der sich wegen Nichtanwendung dieses Grundsatzes auf ihn für beschwert hält, seine Rechte nach etwaiger Befassung anderer zuständiger Stellen gerichtlich geltend machen kann (Urteil Kelly, Randnr. 33).

    In Art. 4 Abs. 3 Unterabs. 2 und 3 EUV heißt es, dass die Mitgliedstaaten u. a. "alle geeigneten Maßnahmen allgemeiner oder besonderer Art zur Erfüllung der Verpflichtungen [ergreifen], die sich aus den Verträgen oder den Handlungen der Organe der Union ergeben", und "alle Maßnahmen [unterlassen], die die Verwirklichung der Ziele der Union gefährden könnten"; dazu gehören auch die mit den Richtlinien verfolgten Ziele (vgl. Urteil vom 28. April 2011, El Dridi, C-61/11 PPU, Slg. 2011, I-3015, Randnr. 56, und Urteil Kelly, Randnr. 36).

    Zu den Gesichtspunkten, die in Betracht gezogen werden können, gehört insbesondere der Umstand, dass, anders als in der Rechtssache, in der das Urteil Kelly ergangen ist, der Arbeitgeber, um den es im Ausgangsverfahren geht, Frau Meister jeden Zugang zu den Informationen verweigert zu haben scheint, deren Übermittlung sie begehrt.

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 180/12

    Entschädigungsanspruch - abgelehnter Bewerber - Benachteiligung wegen Behinderung

    Insbesondere steht dem abgelehnten Bewerber grundsätzlich kein Auskunftsanspruch über die Einzelheiten des Auswahlverfahrens zu (vgl. EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 46, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 24 = EzA AGG § 22 Nr. 5; zuvor bereits EuGH 21. Juli 2011 - C-104/10 - [Kelly] Rn. 39, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 97/80 Nr. 1) .
  • VGH Bayern, 07.03.2018 - 3 BV 16.2040

    Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

    Art. 9 Abs. 1 RL 2000/78/EG beruht auf dem mittlerweile aufgehobenen Art. 1 der Beweislast-Richtlinie (RL 97/80/EG), wonach mit der Richtlinie eine wirksamere Durchführung der Maßnahmen gewährleistet werden sollte, die von den Mitgliedstaaten in Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes getroffen werden, damit jeder, der sich wegen Nichtanwendung dieses Grundsatzes auf ihn für beschwert hält, seine Rechte nach etwaiger Befassung anderer Stellen gerichtlich geltend machen kann (EuGH, U.v. 21.7.2011 - Rs. C-104/10 - juris Rn. 33).
  • BAG, 26.06.2014 - 8 AZR 547/13

    Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Schwerbehinderung

    Weiterhin sind die Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen, im Einklang mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten zu bewerten (15. Erwägungsgrund der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG sowie 30. Erwägungsgrund der Richtlinie 2006/54/EG; EuGH 19. April 2012 - C-415/10 - [Meister] Rn. 37; 21. Juli 2011 - C-104/10 - [Kelly] Rn. 31, Slg. 2011, I-6813) .
  • EuGH, 15.01.2013 - C-416/10

    Die Öffentlichkeit muss Zugang zu einer städtebaulichen Entscheidung über den

    Nach Art. 267 AEUV sind die nationalen Gerichte somit zur Vorlage berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, wenn sie von Amts wegen oder auf Anregung der Parteien feststellen, dass es für die Entscheidung des Rechtsstreits auf eine von Abs. 1 dieses Artikels erfasste Frage ankommt (Urteile vom 10. Juli 1997, Palmisani, C-261/95, Slg. 1997, I-4025, Randnr. 20, und vom 21. Juli 2011, Kelly, C-104/10, Slg. 2011, I-6813, Randnr. 61).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.12.2011 - 3 Sa 1505/11

    Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG bei Ablehnung einer schwerbehinderten

    Auch aus Art. 9 und Art. 10 der Richtlinie des Rates 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf folgt nicht, dass dem Bewerber außergerichtlich ein Anspruch auf Überlassung von Kopien einer Akte, in der Bewerbungsvorgänge oder die Auswahlentscheidung dokumentiert sind, gewährt werden muss (vgl. auch EuGH 21. Juli 2011 - C-104/10 - RIW 2011, 796, wonach Art. 4 der Richtlinie 76/207 oder Art. 1 Nr. 3 der Richtlinie 2002/73 dahin auszulegen sind, dass sie einem Bewerber für eine Berufsausbildung keinen Anspruch auf Einsichtnahme in im Besitz des Veranstalters dieser Ausbildung befindliche Informationen über die Qualifikationen der anderen Bewerber um diese Ausbildung verleihen, wenn dieser Bewerber meint, keinen Zugang zu dieser Ausbildung nach den gleichen Kriterien wie die anderen Bewerber gehabt zu haben und im Sinne von Art. 4 aufgrund des Geschlechts diskriminiert worden zu sein, oder wenn dieser Bewerber rügt, im Sinne von Art. 1 Nr. 3 aufgrund des Geschlechts in Bezug auf den Zugang zu dieser Berufsausbildung diskriminiert worden zu sein).

    Daher bedarf es hier auch keiner Entscheidung, ob und welche Auswirkungen eine Verweigerung von Informationen durch die Beklagte auf die Darlegungslast der Klägerin gemäß § 22 AGG hat (vgl. hierzu auch die Vorlage des Bundesarbeitsgerichts an den Gerichtshof der Europäischen Union vom 20. Mai 2010 - 8 AZR 287/08 (A) - NZA 2010, 1006; vgl. auch EuGH 21. Juli 2011 - C-104/10 - Rn. 39, RIW 2011, 796).

  • EuGH, 13.12.2018 - C-412/17

    Der Schengener Grenzkodex hindert Deutschland daran, Beförderungsunternehmer im

    Auch wenn es dem nationalen Gericht freisteht, die Parteien des bei ihm anhängigen Rechtsstreits aufzufordern, Formulierungen vorzuschlagen, die bei der Abfassung der Fragen, die Gegenstand des Vorabentscheidungsersuchens sind, übernommen werden können, ist daher die Entscheidung sowohl über die Form als auch über den Inhalt der Fragen doch letztlich allein Sache dieses Gerichts (Urteil vom 21. Juli 2011, Kelly, C-104/10, EU:C:2011:506, Rn. 65).
  • EuGH, 03.10.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Zu Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 97/80, einer Bestimmung, deren Wortlaut mit dem von Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54 identisch ist, hat der Gerichtshof insoweit entschieden, dass diese Bestimmung zwar keinen spezifischen Anspruch einer Person, die sich durch die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, auf Einsichtnahme in Informationen vorsieht, um sie in die Lage zu versetzen, "Tatsachen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen", gemäß dieser Bestimmung glaubhaft zu machen, die Unzugänglichkeit relevanter Informationen oder relevanter statistischer Daten im Rahmen des Nachweises solcher Tatsachen aber die Verwirklichung des mit der Richtlinie verfolgten Ziels beeinträchtigen und auf diese Weise dieser Bestimmung ihre praktische Wirksamkeit nehmen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Kelly, C-104/10, EU:C:2011:506, Rn. 34 und 35).
  • EuGH, 19.10.2017 - C-531/15

    Otero Ramos - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/85/EWG - Art. 4 Abs.

    Somit obliegt es nach Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54 der Arbeitnehmerin, die sich durch die Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes für beschwert hält, bei einem Gericht oder einer anderen zuständigen Stelle Tatsachen glaubhaft zu machen oder Beweise vorzubringen, die das Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung vermuten lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Kelly, C-104/10, EU:C:2011:506, Rn. 29).

    Nur wenn die betroffene Arbeitnehmerin solche Tatsachen glaubhaft macht oder solche Beweise vorbringt, kehrt sich die Beweislast um, und es obliegt dem Beklagten, nachzuweisen, dass kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot vorliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Kelly, C-104/10, EU:C:2011:506, Rn. 30).

  • EuGH, 05.07.2018 - C-544/16

    Marcandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass mit Art. 267 AEUV ein Vorabentscheidungsmechanismus eingerichtet ist, der gerade unterschiedliche Auslegungen des von den nationalen Gerichten anzuwendenden Unionsrechts verhindern soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Kelly, C-104/10, EU:C:2011:506, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach Art. 267 AEUV sind die nationalen Gerichte zur Vorlage berechtigt und gegebenenfalls verpflichtet, je nachdem, ob ihre Entscheidungen selbst noch mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden können oder nicht, wenn sie der Auffassung sind, dass eine bei ihnen anhängige Rechtssache Fragen der Auslegung der unionsrechtlichen Bestimmungen aufwirft, über die diese Gerichte im konkreten Fall entscheiden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011, Kelly, C-104/10, EU:C:2011:506, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 29.06.2023 - C-211/22

    Super Bock Bebidas

  • EuGH, 18.07.2013 - C-136/12

    Consiglio nazionale dei geologi und Autorità garante della concorrenza e del

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2015 - C-689/13

    PFE - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge - Klage auf Aufhebung einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2015 - C-681/13

    Diageo Brands - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen -Verordnung (EG) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-531/15

    Otero Ramos

  • EuGH, 09.11.2023 - C-527/21

    XC/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-83/14

    CHEZ Razpredelenie Bulgaria - Richtlinie 2000/43/EG - Grundsatz der

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10

    Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2021 - C-741/19

    République de Moldavie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vertrag über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-415/10

    Meister - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-394/11

    Belov - Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens - "Gericht eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2019 - C-274/18

    Schuch-Ghannadan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.2022 - C-700/20

    Generalanwalt Collins: Ein Urteil entsprechend einem Schiedsspruch kann eine für

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2013 - C-301/12

    Cascina Tre Pini - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2018 - C-41/17

    González Castro - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und Gesundheit von

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2011 - C-329/11

    Achughbabian - Richtlinie 2008/115/EG - Rückführung illegal aufhältiger

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