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   VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 4 K 12.1354   

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VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 4 K 12.1354 (https://dejure.org/2013,1355)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29.01.2013 - RN 4 K 12.1354 (https://dejure.org/2013,1355)
VG Regensburg, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - RN 4 K 12.1354 (https://dejure.org/2013,1355)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den

    Auszug aus VG Regensburg, 29.01.2013 - RN 4 K 12.1354
    Danach kommt die Anlage von Radwegen im Allgemeinen dort in Betracht, wo es die Verkehrssicherheit, die Verkehrsbelastung und der Verkehrsablauf erfordern (vgl. zum Ganzen BayVGH, Urt. v. 6.4.2011, Az.: 11 B 08.1892 mit Hinweisen auf die Rspr. - juris).
  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

    Im Hinblick auf etwaige Unterschreitungen von Mindestbreiten der Rad- bzw. Gehwege dürfte in diesem Zusammenhang auch die neuere - auch höchstrichterliche - Rechtsprechung zu beachten sein, wonach maßgeblich die jeweils - erhebliche - Gefährdungssituation der Radfahrer auf der Fahrbahn ist, die u.U. ein Abweichen von den Vorgaben der VwV-StVO rechtfertigen können, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 2012 - 3 B 62/11 -, juris und vorgehend: BayVGH, Urteil vom 6. November 2011 - 11 B 08.1892 -, juris; Sächs.OVG, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 18. Juni 2012 - AN 10 K 11.01571 -, juris; VG Regensburg, Urteil vom 29. Januar 2013 - RN 4 K 12.1354 -, juris.
  • VG Augsburg, 19.05.2015 - Au 3 K 14.1518

    Radwegbenutzungspflicht; Zeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg); qualifizierte

    Bei der hier gegebenen Verkehrsbelastung im fraglichen Bereich sind auch die von den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA - Ausgabe 2010) vorgegebenen Richtwerte, die für die Errichtung eines fahrbahnbegleitenden Radwegs sprechen, deutlich überschritten (vgl. VG Regensburg, U.v. 29.1.2013 - RN 4 K 12.1354 - juris Rn. 69 f. zu einem Verkehrsaufkommen von 9.463 Kfz/Tag).
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