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VG Regensburg, 06.02.2014 - RN 5 K 13.1776 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 14.12.2004 - C-434/02
DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR …
Auszug aus VG Regensburg, 06.02.2014 - RN 5 K 13.1776
Der EuGH habe mit Urteil vom 14.12.2004 (Az. C-434/02) das bestehende Verbot als angemessen bewertet und dabei auf die schädlichen Wirkungen verwiesen.Im Hinblick auf die auch vom Kläger gerügte Verletzung der Warenverkehrsfreiheit, ist auf die Entscheidung der großen Kammer des EuGH vom 14.12.2004, Az. C-434/02 zu verweisen.
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus VG Regensburg, 06.02.2014 - RN 5 K 13.1776
Es ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselben Rechtsfolgen knüpft, vorausgesetzt, die Auswahl ist sachlich vertretbar (BVerfGE 90, 145, 196).
- BGH, 23.12.2015 - 2 StR 525/13
Verfassungskonformität von Blankettstrafgesetzen mit Rückverweisungsklausel …
Der Begründung der Richtlinien, auf denen § 5a TabV beruht (Richtlinie 92/41/EWG, Richtlinie 2001/37/EG), ist zu entnehmen, dass das Inverkehrbringen solcher Tabakerzeugnisse, die zum anderweitigen oralen Gebrauch als Rauchen und Kauen bestimmt sind, insbesondere wegen ihrer Anziehungskraft auf Jugendliche mit Hilfe der zugesetzten Aromastoffe und der Imitierung des Vorgangs des Zigarettenrauchens verboten sein sollen (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 6. Februar 2014 - RN 5 K 13.1776, LRE 68, 142, 144).