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   VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790   

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VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790 (https://dejure.org/2017,18303)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16.05.2017 - RN 5 K 16.790 (https://dejure.org/2017,18303)
VG Regensburg, Entscheidung vom 16. Mai 2017 - RN 5 K 16.790 (https://dejure.org/2017,18303)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 22.06.2015 - 3 Ws (B) 291/15

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Falschparken an einer eine Fahrzeuglänge

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
    Da das Straßenverkehrsrecht auf unbedingte Klarheit angelegt ist (so auch KG Berlin, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 3 Ws (B) 291/15 -, juris), muss die Ein- und Ausfahrt als solche deutlich zu erkennen sein (BHHJJ/Heß StVO § 12 Rn. 44) und zwar aus Sicht eines die Örtlichkeiten ohne Vorkenntnisse wahrnehmenden Verkehrsteilnehmers.

    Dabei schließt sich die Kammer dem ausführlich begründeten Beschluss des KG Berlin vom 22. Juni 2015 (3 Ws (B) 291/15 in Abkehr von OLG Köln, Beschluss vom 05. November 1996 - Ss 515/96 (Z)) an.

  • BVerfG, 09.10.1984 - 2 BvL 10/82

    Laternengarage

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
    In einem langdauernden Parken kann dies jedenfalls nicht gesehen werden, denn dieses ist zulässig, solange das Fahrzeug versichert, betriebsbereit und für die weitere Teilnahme am Verkehr bestimmt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299-329 ("Laternengarage"), so auch VG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 15 K 6236/15).
  • VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15

    Heranziehung zu Gebühren für eine wegerechtliche Sondernutzung

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
    In einem langdauernden Parken kann dies jedenfalls nicht gesehen werden, denn dieses ist zulässig, solange das Fahrzeug versichert, betriebsbereit und für die weitere Teilnahme am Verkehr bestimmt ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Oktober 1984 - 2 BvL 10/82 -, BVerfGE 67, 299-329 ("Laternengarage"), so auch VG Hamburg, Urteil vom 12. Mai 2016 - 15 K 6236/15).
  • KG, 15.01.1985 - 3 Ws (B) 337/84
    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
    Maßgeblich für eine Ein- oder Ausfahrt sind die gesamten baulichen Umstände (VRS 68, 297).
  • OLG Köln, 05.11.1996 - Ss 515/96

    Eine Bordsteinabsenkung liegt nicht mehr vor, wenn sie länger als eine Pkw-Länge

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
    Dabei schließt sich die Kammer dem ausführlich begründeten Beschluss des KG Berlin vom 22. Juni 2015 (3 Ws (B) 291/15 in Abkehr von OLG Köln, Beschluss vom 05. November 1996 - Ss 515/96 (Z)) an.
  • VG München, 13.12.2000 - M 17 K 99.4098
    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
    Es könnte allenfalls ein sonst schwierig zu erkennendes, aber bestehendes, Parkverbot einem Parkenden deutlicher vor Augen führen, sodass dieser sich im Einzelfall nicht auf mangelnde Erkennbarkeit berufen könnte (VG München, Urteil vom 13. Dezember 2000 - M 17 K 99.4098 -, Rn. 16, juris).
  • OVG Saarland, 25.01.2002 - 9 Q 49/01

    Zur einer verkehrsrechtlichen Anordnung im Sinne der Zugänglichkeit eines

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
    Einen Anspruch auf Verdeutlichung des Parkverbots hätte an dieser Stelle also selbst ein dort wohnender Rollstuhlfahrer wohl kaum, da selbst bei verbotswidrigem Parken, leicht zumutbare Alternativwege bestehen (im Umkehrschluss zu Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 25. Januar 2002 - 9 Q 49/01, in dem ein Anspruch dann gesehen wird, wenn jegliches Verlassen für den klagenden Rollstuhlfahrer durch Parkverstöße unmöglich wird).
  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 B 11.910

    Anordnung eines eingeschränkten Halteverbots aufgrund der besonderen Umstände

    Auszug aus VG Regensburg, 16.05.2017 - RN 5 K 16.790
    Als Grundlage des geltend gemachten Anspruchs kommt § 45 Abs. 1 S. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 9 S. 1 StVO in Frage (vgl. BayVGH, Urteil vom 28. September 2011 - 11 B 11.910 -, Rn. 24, juris).
  • OVG Saarland, 06.09.2023 - 1 A 163/21

    Grundstücksein- und -ausfahrt

    Das Eingreifen des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO scheitert schließlich nicht aus Rechtsgründen daran, dass diese Vorschrift als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal die jederzeitige und zweifelsfreie Erkennbarkeit des zum Ein- und Ausfahren notwendigen Verkehrsraums als Grundstücksein- und -ausfahrt aus der maßgeblichen Sicht eines ortsunkundigen Verkehrsteilnehmers [z.B. VG Regensburg, Urteil vom 16.5.2017 - RN 5 K 16.790 -, juris Rn. 25] voraussetzen würde.
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