Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 27.03.2007 - 6 W 35/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 27; 32; AktG §§ 121 Abs. 2; 241 Nr. 1
Keine Einberufung von Mitgliederversammlung eines Vereins durch abgewählten Vorstand
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Abwahl eines Vereinsvorstands und dessen Neuwahl; Wirksamkeit von Beschlüssen der Mitgliederversammlung eines Vereins; Wirksamkeit einer Berufung in den Vorstand eines Vereins; Voraussetzungen für einen Unterlassungsanspruch gemäß den §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB; ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
ZPO § 935; ; ZPO § 938 Abs. 1; ; ZPO § 940; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; AktG § 121 Abs. 2; ; AktG § 241 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch einer juristischen Person gegen Personen, die den Schein erwecken, ihr gesetzlicher Vertreter zu sein - Scheinvorstand
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Vereinsrecht - Klage gegen unrechtmäßigen Vorstand auf Unterlassung
- IWW (Kurzinformation)
Vereinsrecht - Wer darf die Mitgliederversammlung einberufen?
- streifler.de (Kurzinformation)
Vereinsrecht: Klage gegen unrechtmäßigen Vorstand auf Unterlassung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 05.02.2007 - 12 O 37/07
- OLG Brandenburg, 27.03.2007 - 6 W 35/07
Papierfundstellen
- RNotZ 2007, 343
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BayObLG, 17.01.1985 - BReg. 2 Z 74/84
Vorstand; Mitgliederversammlung; Einberufung; Eintragung
Auszug aus OLG Brandenburg, 27.03.2007 - 6 W 35/07
Zwar ist in der obergerichtliche Rechtsprechung mehrfach entschieden worden, dass im Vereinsregister als Vereinsvorstand eingetragene Personen befugt sind, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, unabhängig davon, ob ihre Berufung wirksam oder ihr Amt beendet ist (BayObLG BayObLGZ 1985, 24; KG WM 1972, 758; jeweils zitiert nach Juris).
- OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 11 U 80/09
Vereinsrecht: Einberufung einer Mitgliederversammlung und Aufnahme von …
Der scheinbar gegenteiligen Auffassung, die in der Entscheidung des OLG Brandenburg, Urt. v. 27.03.2007 - 6 W 35/07 (OLG-Rp 2007, 876 = RNotZ 2007, 343) vertreten werde, liege ein in wesentlichen Punkten divergierender Sachverhalt zugrunde: Anders als dort sei im Streitfall der Abwahlbeschluss betreffend den Kläger zu 1) nichtig.150 Im Ansatzpunkt zutreffend weisen die Streithelferinnen darauf hin, dass in der obergerichtlichen Judikatur mehrfach ausgesprochen wurde, im Vereinsregister als Vorstand eingetragene Personen seien - unabhängig von ihrer wirksamen Bestellung und ohne Rücksicht auf die Beendigung ihres Amtes - befugt, eine Mitgliederversammlung einzuberufen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.01.1985 - BReg 2 Z 74/84, BayObLGZ 1985, 24; KG, Beschl. v. 13.07.1971 - 1 W 1305/71, WM 1972, 758; ferner dazu OLG Brandenburg, Urt. v. 27.03.2007 - 6 W 35/07 (OLG-Rp 2007, 876 = RNotZ 2007, 343).