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   OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15   

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https://dejure.org/2015,38251
OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15 (https://dejure.org/2015,38251)
OLG München, Entscheidung vom 10.12.2015 - 34 Wx 363/15 (https://dejure.org/2015,38251)
OLG München, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - 34 Wx 363/15 (https://dejure.org/2015,38251)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1026; GBO § 22 Abs. 1
    Löschung eines Geh- und Fahrtrechts auf abgeschriebenem Grundstücksteil

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschung einer Dienstbarkeit auf einem abgeschriebenen Grundstücksteil; Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs

  • rewis.io

    Voraussetzungen für die Löschung eines Geh- und Fahrtrechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1026; GBO § 22 Abs. 1
    Löschung einer Dienstbarkeit auf einem abgeschriebenen Grundstücksteil

  • rechtsportal.de

    BGB § 1026 ; GBO § 22 Abs. 1
    Löschung einer Dienstbarkeit auf einem abgeschriebenen Grundstücksteil

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angaben des Vermessungsamts sind kein Unrichtigkeitsnachweis!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2016, 1814
  • RNotZ 2016, 236
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 07.04.1988 - BReg. 2 Z 60/87

    Eintragung; Grunddienstbarkeit; Teilung; Grundstück; Grundbuchberichtigung;

    Auszug aus OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
    Die Grunddienstbarkeit erlischt kraft Gesetzes auf dem Teil, der völlig außerhalb des Bereichs liegt, auf den ihre Ausübung rechtlich - nicht nur tatsächlich - beschränkt ist (Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, juris; vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, juris; BayObLGZ 1988, 102/107; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1026 Rn. 2; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1189).

    (3) Des Weiteren ist anerkannt, dass das Vermessungsamt aufgrund seiner Aufgabe und Befugnis, Auskunft aus dem Liegenschaftskataster zu erteilen (Art. 11 Abs. 1 VermKatG), auch Bescheinigungen erteilen kann, etwa dazu, dass die wegzumessende bzw. bereits weggemessene Teilfläche nicht vom Ausübungsbereich der Grunddienstbarkeit betroffen ist (BayObLGZ 1988, 102/108; LG Landshut MittBayNot 1978, 215; auch Senat vom 3.9.2014).

  • OLG München, 15.05.2015 - 34 Wx 103/15

    Unbeschränkte Grundbuchbeschwerde gegen amtliche Eintragung eines

    Auszug aus OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
    Die Beschwerde des Beteiligten wies der Senat mit Beschluss vom 15.5.2015 zurück (Az. 34 Wx 103/15, juris).

    Dass es mit dem am 23.7.2014 eingetragenen Vermerk klarstellender Art sein Bewenden hat, wurde bereits in der Senatsentscheidung vom 15.5.2015 (Az. 34 Wx 103/15) ausgeführt.

  • OLG München, 03.09.2014 - 34 Wx 90/14

    Voraussetzungen einer Grundbuchberichtigung: Erlöschen von Dienstbarkeiten bei

    Auszug aus OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
    Angaben des Vermessungsamts in Veränderungsnachweisen, dass eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) an einem von einer Flächenveränderung betroffenen Grundstück künftig an bestimmten Flurstücken lastet, während andere Teilflächen frei werden, erbringen nicht ohne weiteres für die als frei geworden bezeichnete Fläche den Unrichtigkeitsnachweis (Abgrenzung zu Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, und vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12).

    Die Grunddienstbarkeit erlischt kraft Gesetzes auf dem Teil, der völlig außerhalb des Bereichs liegt, auf den ihre Ausübung rechtlich - nicht nur tatsächlich - beschränkt ist (Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, juris; vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, juris; BayObLGZ 1988, 102/107; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1026 Rn. 2; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1189).

  • OLG München, 07.08.2012 - 34 Wx 76/12

    Grundbuchverfahren: Löschung einer Grunddienstbarkeit bei Grundstücksteilung;

    Auszug aus OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
    Angaben des Vermessungsamts in Veränderungsnachweisen, dass eine Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) an einem von einer Flächenveränderung betroffenen Grundstück künftig an bestimmten Flurstücken lastet, während andere Teilflächen frei werden, erbringen nicht ohne weiteres für die als frei geworden bezeichnete Fläche den Unrichtigkeitsnachweis (Abgrenzung zu Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, und vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12).

    Die Grunddienstbarkeit erlischt kraft Gesetzes auf dem Teil, der völlig außerhalb des Bereichs liegt, auf den ihre Ausübung rechtlich - nicht nur tatsächlich - beschränkt ist (Senat vom 3.9.2014, 34 Wx 90/14, juris; vom 7.8.2012, 34 Wx 76/12, juris; BayObLGZ 1988, 102/107; Palandt/Bassenge BGB 75. Aufl. § 1026 Rn. 2; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 1189).

  • BayObLG, 16.04.1987 - BReg. 2 Z 37/87

    Antrag auf Löschung einer eingetragenen Grunddienstbarkeit; Folgen einer

    Auszug aus OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
    Dann kann ein Vergleich anhand der ursprünglichen Eintragungsbewilligung (mit bezeichneter Ausübungsstelle) mit den aktuellen Eintragungsunterlagen einschließlich Veränderungsnachweisen belegen, dass die fragliche, als frei geworden bezeichnete Fläche außerhalb des rechtlichen Ausübungsbereichs liegt (Senat a. a. O.; auch BayObLG NJW-RR 1987, 1101; Schöner/Stöber Rn. 1189).
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 127/95

    Unrichtigkeitsnachweis bei Löschung

    Auszug aus OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
    Demnach dürfen die Anforderungen an den Unrichtigkeitsnachweis auch nicht überspannt werden (BayObLGZ 1995, 413/416; Hügel/Holzer a. a. O.).
  • OLG München, 12.12.2007 - 34 Wx 118/07

    Unzureichender Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bei Ablösung eines

    Auszug aus OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
    An den Nachweis, der in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO zu erbringen ist (Senat vom 12.12.2007, 34 Wx 118/07 = FGPrax 2008, 52/53; BayObLG a. a. O.; Schöner/Stöber Rn. 1189), sind strenge Anforderungen zu stellen, weil ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten …
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 205/03

    Voraussetzungen für die Löschung einer in ihrer Ausübung auf einen bestimmten

    Auszug aus OLG München, 10.12.2015 - 34 Wx 363/15
    (2) Die Unrichtigkeit lässt sich für einen frei gewordenen Grundstücksteil auch durch amtliche Veränderungsnachweise erbringen (BayObLG Rpfleger 2004, 280).
  • OLG Saarbrücken, 20.02.2018 - 5 W 89/17

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit nach Teilung des dienenden

    Die Dienstbarkeit erlischt dort kraft Gesetzes (Senat, Beschluss vom 27. August 2013 - 5 W 81/13; vgl. OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLG, MittBayNot 1994, 318; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 1189).

    Die Beweislast für das Freiwerden eines Grundstücks(-teils) und das Erlöschen der Grunddienstbarkeit an diesem liegt beim Eigentümer des belasteten Grundstücks (OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 102; Demharter, Grundbuchordnung 28. Aufl., § 22 Rn. 36), hier also den Antragstellern.

    An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, da die Löschung ohne Mitwirkung des Dienstbarkeitsberechtigten erfolgt und ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 225; Mohr, in: MünchKomm-BGB 7. Aufl., § 1026 Rn. 4).

    Allein ganz entfernt liegende, theoretische Möglichkeiten, die der begehrten Eintragung oder Löschung entgegenstehen, brauchen nicht ausgeräumt zu werden (OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1995, 413; Demharter, a.a.O., § 22 Rn. 37).

    Eine solche Erklärung ersetzt aber nicht die eigenständige Prüfung des Grundbuchamts zum Inhalt der Dienstbarkeit (OLG München, RNotZ 2016, 236; vgl. OLG München, Beschluss vom 7. August 2012 - 34 Wx 76/12, juris; Beschluss vom 3. September 2014 - 34 Wx 90/14, juris; Knothe in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 73).

    Auch aus der zugrunde liegenden Eintragungsbewilligung - als Inhalt der Grunddienstbarkeit, vgl. OLG München, RNotZ 2016, 236; Staudinger/Johannes Weber (2017) BGB § 1026 Rn. 12 - folgt insoweit keine nähere Konkretisierung.

    Karten oder Lagepläne, die bei genauer Einzeichnung eine solche Beschränkung ergeben könnten (vgl. OLG München, RNotZ 2016, 236), werden ebenfalls nicht in Bezug genommen.

  • OLG Saarbrücken, 23.11.2018 - 5 W 86/18

    Teilung des herrschenden Grundstücks einer Grunddienstbarkeit: Nachweis des

    Zwar erfüllt sie als öffentliche Urkunde die nach § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO geforderte grundbuchtaugliche Form; doch vermag sie, wie auch die Beschwerde einräumt, eine eigenständige Prüfung des Grundbuchamts zum Inhalt der Dienstbarkeit nicht zu ersetzen und dementsprechend auch keine Bindungswirkung zu entfalten (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; OLG München, RNotZ 2016, 236; Hertel, in: Meikel, GBO 11. Aufl., § 29 Rn. 204 Fn. 326).
  • OLG Saarbrücken, 05.02.2019 - 5 W 94/18

    Anspruch auf Löschung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch nach Teilung des

    Sie erlischt dort kraft Gesetzes mit dem Vollzug der Grundstücksteilung (vgl. hierzu OLG München, NJOZ 2017, 363; BayObLG, MittBayNot 1994, 318; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 1189).

    Dass amtliche Urkunden des Vermessungsamts zum Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit in der Form des § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO prinzipiell geeignet sind, ist - auch in der Rechtsprechung des Senats - anerkannt (Senat, Beschl. v. 20.2.2018 - 5 W 89/17 - FGPrax 2018, 160; Beschl. v. 23.11.2018 - 5 W 86/18 - juris; Beschl. v. 27.8.2013 - 5 W 81/13; OLG München, NJOZ 2017, 363, und NJOZ 2014, 606; BayObLG, MittBayNot 1994, 318; Weber in: Staudinger, BGB, 2017, § 1026 Rdn. 12; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 1189).

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2019 - 5 W 9/19

    Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuches nach mehrfacher Teilung des belasteten

    An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, da die Löschung ohne Mitwirkung des Dienstbarkeitsberechtigten erfolgt und ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 225); der Antragsteller hat hier deshalb alle Möglichkeiten auszuräumen, die der Richtigkeit der begehrten Eintragung bzw. Löschung entgegenstehen könnten; ein gewisser Grad von Wahrscheinlichkeit genügt dafür nicht (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - V ZB 43/15, NJW 2016, 3242; BayObLGZ 1994, 413; Demharter, Grundbuchordnung 30. Aufl., § 22 Rn. 37).

    Die von der Antragstellerin vorgelegte "Bescheinigung gem. § 1026 BGB" des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung vom 22. Januar 2018 (Bl. 241 GA) ersetzt, ungeachtet ihrer grundbuchtauglichen Form (§ 29 Abs. 1 Satz 2 GBO), nicht die eigenständige Prüfung des Grundbuchamts zum Inhalt der Dienstbarkeit; generell erstreckt sich ihre Beweiskraft nicht auf die inhaltliche Richtigkeit des Erklärten (vgl. § 415 ZPO; OLG München, RNotZ 2016, 236; OLG Hamm, Rpfleger 2000, 157).

  • OLG München, 14.03.2016 - 34 Wx 4/16

    Löschung einer Grunddienstbarkeit

    2 Z 37/87">Rpfleger 1987, 451/452; 2004, 280; auch Senat vom 10.12.2015, 34 Wx 363/15, juris).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2021 - 5 W 24/21

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens einer beschränkten persönlichen

    An diesen Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen, da die Löschung hier ohne Mitwirkung des Dienstbarkeitsberechtigten erfolgt und ansonsten am Verfahren nicht beteiligte Personen geschädigt werden könnten (Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018 - 5 W 89/17, NJW-RR 2018, 978; OLG München, RNotZ 2016, 236; BayObLGZ 1988, 225).
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