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   VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570   

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VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570 (https://dejure.org/2019,21189)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570 (https://dejure.org/2019,21189)
VG Regensburg, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - RO 4 K 17.1570 (https://dejure.org/2019,21189)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF

    Art. 4 BayPrG, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK, Nr. 23 RiStBV
    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft, Grundsatz des fairen Verfahrens, Gebot der Waffengleichheit, Verdachtsberichterstattung

  • BAYERN | RECHT

    BayPrG Art. 4; EMRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; RiStBV Nr. 23; StPO § 147 Abs. 5 S. 2
    Rechtmäßigkeit von Presseinformationen der Staatsanwaltschaft

  • rewis.io

    Rechtmäßigkeit von Presseinformationen der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Pressearbeit der Regensburger Staatsanwaltschaft in Strafverfahren wegen Parteispenden rechtswidrig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft: Angeklagter muss Vorbereitungszeit vor Pressemitteilung haben

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Pressearbeit der Staatsanwaltschaft: Angeklagter muss Vorbereitungszeit vor Pressemitteilung haben

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Rüge für Regensburger Staatsanwälte

  • lto.de (Kurzinformation)

    Parteispendenverfahren um Regensburger OB: Pressearbeit der Staatsanwaltschaft war rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Pressearbeit der Regensburger Staatsanwaltschaft in Parteispenden-Strafverfahren rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaften dürfen nicht zu früh die Presse informieren

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (35)

  • LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12

    Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Für beabsichtigtes Informationshandeln der Staatsanwaltschaft bedeutet dies: Der Beschuldigte muss von einer Anklageerhebung, über die die Staatsanwaltschaft Auskunft geben will, so rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden, dass er selbst gegenüber Presse und Öffentlichkeit in vergleichbar wirksamer Weise reagieren, insbesondere auf Presseanfragen substantiiert und fundiert antworten oder eigene Medienerklärungen vorbereiten kann (ebenso HessVGH, B.v. 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f., dagegen Huff, NJW 2004, 403/407).

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gebietet daher ein entsprechendes Zuwarten der Strafverfolgungsbehörde vor der Veröffentlichung (ebenso HessVGH, B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 f.; LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f.; ähnlich VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241, das aber nur auf die notwendige Durchsicht der Anklageschrift abstellt).

    Auch in der Literatur wird die Ansicht vertreten, dass wenige Stunden genügen könnten (Huff, Anm. zu LG Wiesbaden, LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2985).

    Das Oberlandesgericht Hamm (U.v. 14.11.2014 - U 129/13 - NJW-RR 2015, 936) und das Landgericht Wiesbaden (U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2978 f.) haben zutreffend festgehalten, dass sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Auskünften zu laufenden Ermittlungsverfahren an den Grenzen rechtmäßiger Verdachtsberichterstattung orientieren muss.

  • VGH Hessen, 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01

    Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft; zur Verteidigerinformation

    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Für beabsichtigtes Informationshandeln der Staatsanwaltschaft bedeutet dies: Der Beschuldigte muss von einer Anklageerhebung, über die die Staatsanwaltschaft Auskunft geben will, so rechtzeitig und umfassend in Kenntnis gesetzt werden, dass er selbst gegenüber Presse und Öffentlichkeit in vergleichbar wirksamer Weise reagieren, insbesondere auf Presseanfragen substantiiert und fundiert antworten oder eigene Medienerklärungen vorbereiten kann (ebenso HessVGH, B.v. 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f., dagegen Huff, NJW 2004, 403/407).

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gebietet daher ein entsprechendes Zuwarten der Strafverfolgungsbehörde vor der Veröffentlichung (ebenso HessVGH, B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 f.; LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f.; ähnlich VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241, das aber nur auf die notwendige Durchsicht der Anklageschrift abstellt).

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat im Fall eines Parteispendenskandals ein Zuwarten im Umfang eines Tages für angemessen erachtet (B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802/3803).

  • VG Frankfurt/Main, 11.02.1997 - 4 G 11/97
    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gebietet daher ein entsprechendes Zuwarten der Strafverfolgungsbehörde vor der Veröffentlichung (ebenso HessVGH, B.v 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 f.; LG Wiesbaden, U.v. 3.6.2015 - 10 O 80/12 - NJW 2015, 2975/2981 f.; ähnlich VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241, das aber nur auf die notwendige Durchsicht der Anklageschrift abstellt).

    Sie wird daher regelmäßig nicht in nennenswertem Umfang über die von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK geforderte Mindestwartezeit hinausgehen können (vgl. VG Frankfurt, B.v. 11.2.1997 - 4 G 11/97 - StV 1997, 240/241).

  • BVerfG, 27.06.2014 - 2 BvR 429/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung zu § 353d Nr. 3 StGB, der allen Verfahrensbeteiligten des Strafprozesses - Staatsanwaltschaft wie Beschuldigtem - die vorzeitige Veröffentlichung der Anklage verbietet, auf die Gefahr von Einwirkungen auf die öffentliche Meinung hingewiesen (BVerfG, B.v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 - NJW 2014, 2777/2780).

    Denn die Richtlinien stehen im Rang unter Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK und auch unter Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG, die eine verfassungsrechtliche Gewährleistung des fairen Verfahrens enthalten (BVerfG, B.v. 27.6.2014 - 2 BvR 429/12 - NJW 2014, 2777/2780).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2005 - 15 U 98/03

    Zum Beurteilungsspielraum der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung ob ein

    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Das Gericht vermag angesichts dessen nicht der teils geäußerten Auffassung zu folgen, wonach der Grundsatz eines fairen Verfahrens nur die vorherige Bekanntgabe der Anklageschrift an den Beschuldigten erfordere und ein weiteres Zuwarten vor der Veröffentlichung der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft nicht notwendig sei (VG Frankfurt, B.v. 25.5.2001 - 1 G 2174/01 - juris Rn. 8 ff.; gegen eine Wartepflicht, aber in Bezug auf die Einleitung des Ermittlungsverfahrens OLG Düsseldorf, U.v. 27.4.2005 - I-15 U 98/03 - NJW 2005, 1791/1802).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat - allerdings unter anderen Vorzeichen - eine Unterrichtung am selben Tag als ausreichend angesehen (U.v. 27.4.2005 - I-15 U 98/03 - NJW 2005, 1791/1800).

  • VGH Bayern, 13.08.2004 - 7 CE 04.1601

    Informationsanspruch der Presse zu nichtöffentlich beratenen

    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Hiervon erfasst werden sowohl staatliche Geheimhaltungsvorschriften als auch Regelungen, die private Geheimnisse schützen (BayVGH, B.v. 13.8.2004 - 7 CE 04.1601 - NJW 2004, 3358/3359).

    Damit knüpfen die Presserichtlinien an den auch im Rahmen von Art. 4 Abs. 1 BayPrG anerkannten Grundsatz an, dass die Auskunftserteilung so rasch wie möglich zu erfolgen hat (Burkhardt in Löffler, Presserecht, 6. Aufl. 2015, § 4 LPG Rn. 88; vgl. BayVGH, B.v. 13.8.2004 - 7 CE 04.1601 - NJW 2004, 3358/3360).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2014 - 10 ME 102/13
    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Dabei kann - bei absinkendem Schutzbedarf - zwischen der Geheimsphäre, der Intimsphäre, der Privatsphäre, der Sozialsphäre und der Öffentlichkeitssphäre differenziert werden (OVG Berlin-Bgb, B.v. 11.11.2010 - OVG 10 S 32/10 - juris Rn. 8; NdsOVG, B.v. 12.2.2014 - 10 ME 102/13 - ZUM-RD 2015, 32/34).

    Je geringer der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, desto geringer sind die an das Informationsinteresse zu stellenden Anforderungen; zugleich muss, je intensiver und weitergehend die Auskunft, das Informationsinteresse umso größer sein (OVG NW, B.v. 19.2.2004 - 5 A 640/02 - NJW 2005, 618; VGH BW, B.v. 10.5.2011 - 1 S 570/11 - NVwZ 2011, 958/959; NdsOVG, B.v. 12.2.2014 - 10 ME 102/13 - ZUM-RD 2015, 32/34).

  • VGH Bayern, 05.05.2003 - 5 ZB 03.81
    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Die im Raum stehende Beeinträchtigung der Rechte des Klägers erreicht aber ungeachtet dessen nicht die Qualität, die nach der Rechtsprechung für ein Feststellungsinteresse im Sinne des § 43 Abs. 1 Halbsatz 2 VwGO zu fordern wäre (BayVGH, B.v. 5.5.2003 - 5 ZB 03.81 - juris Rn. 9; VG München, G.v. 8.11.2002 - M 17 K 02.1707 - juris Rn. 17 f.).

    Zwar geht nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs allein von der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit noch vor Bekanntgabe oder Zustellung der Anklageschrift an den Beschuldigten von der Anklageerhebung informiert, keine diskriminierende Wirkung aus (BayVGH, B.v. 5.5.2003 - 5 ZB 03.81 - juris Rn. 10).

  • BVerwG, 14.04.1988 - 3 C 65.85

    Fleischbeschauer - Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft (vgl. Nr. 23 RiStBV),

    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    Die Norm erfasst aufgrund dieser Zielsetzung nur spezifisch justizmäßige Maßnahmen, das heißt die Durchführung von Strafverfahren und die Strafvollstreckung (BVerwG, U.v. 14.3.1988 - 3 C 65/85 - juris Rn. 42).

    Die schlicht hoheitliche Pressearbeit der Strafverfolgungsbehörde zu einem von ihr geführten Ermittlungsverfahren steht zwar mit ihren Aufgaben im Rahmen der Strafrechtspflege in Zusammenhang, dient aber insgesamt dem Zweck, die Öffentlichkeit zu informieren und ist damit nicht spezifisch justizmäßig in dem obengenannten Sinne (BVerwG, U.v. 14.3.1988 - 3 C 65/85 - juris Rn. 43; BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 7 CE 14.253 - juris Rn. 23).

  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus VG Regensburg, 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570
    In gleicher Weise wie die Presse nur zu einer beabsichtigten Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme geben, nicht aber den genauen Inhalt der Publikation darstellen muss (vgl. BGH, U.v. 25.5.1965, VI ZR 19/94 - VersR 1965, 879/881; BGH, U.v. 15.12.1987 - VI ZR 35/87 - NJW-RR 1988, 733/734), war auch die Staatsanwaltschaft nicht verpflichtet, dem Kläger vor dem ...2017 eine Äußerung zum Entwurf ihrer Anklageschrift oder ihrer Presseerklärung zu ermöglichen.
  • BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94

    Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen

  • BGH, 25.05.1965 - VI ZR 19/64

    Passivlegitimation des Verlags bei Veröffentlichung eines ehrverletzenden

  • BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95

    Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

  • OLG Hamm, 14.11.2014 - 11 U 129/13

    Amtshaftungsansprüche wegen einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft über

  • VG Frankfurt/Main, 25.05.2001 - 1 G 2174/01
  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

  • BVerfG, 07.12.1998 - 1 BvR 831/89

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Polizeidienstvorschrift -

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 1 S 570/11

    Auskunftsanspruch der Presse; Untersuchungsergebnisse eines chemischen und

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

  • BVerwG, 05.11.1981 - 3 C 47.80

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit -

  • VG München, 08.11.2002 - M 17 K 02.1707
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2004 - 5 A 640/02

    Presserecht - Informationsanspruch der Presse contra Geheimhaltungsinteresse

  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 7 CE 14.253

    Schwabinger Kunstfund: kein Auskunftsanspruch der Presse

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2010 - 10 S 32.10

    Anspruch der Presse auf Auskunft über die Begleitumstände des Todes der Berliner

  • OVG Berlin, 25.07.1995 - 8 B 16.94

    Erforderlicher Umfang der Auskunft über BAV-Beschwerdestatistik

  • OLG Stuttgart, 21.06.2001 - 4 VAs 3/01

    Gerichtliche Überprüfung einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft

  • BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93

    Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des

  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 7 BV 05.2582

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber LfA Förderbank Bayern

  • BVerwG, 25.03.1966 - I B 18.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf rechtzeitige

  • VG Düsseldorf, 14.09.2020 - 20 L 1781/20

    Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4.9.2020 darf weiter verbreitet

    vgl. VG Regensburg, Urteil vom 23. Juli 2019 - RO 4 K 17.1570 -, juris Rn. 61.

    Ob aus dem grundrechtlich begründeten Recht auf ein faires Verfahren das Erfordernis abzuleiten ist, dass zwischen der Übermittlung der Anklageschrift an den Betroffenen oder seine Verteidiger und der Herausgabe einer Pressemitteilung ein ausreichender Zeitraum zur Vorbereitung einer eigenen angemessenen (medialen) Reaktion auf ein zu erwartendes behördliches Informationshandeln liegen müsse, vgl. VG Regensburg, Urteil vom 23. Juli 2019 - RO 4 K 17.1570 -, juris Rn. 42 - 54 (2 Stunden zwischen Übermittlung der Anklage und der Pressemitteilung nicht ausreichend); bestätigt durch BayVGH, Beschluss vom 20. August 2020 - 7 ZB 19.1999 -, juris Leitsatz 2 sowie Rn. 12 - 17, kann offenbleiben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - 13 B 331/21

    1. Öffentliche Stellen sind grundsätzlich ohne besondere Ermächtigung dazu

    vgl. zur Problematik VG Regensburg, Urteil vom 23. Juli 2019 - RO 4 K 17.1570 -, K&R 2020, 91 = juris, Rn. 37 ff.
  • VG München, 24.09.2020 - M 10 K 20.222

    Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung durch die

    Die Beteiligten sind sich zwar einig darin, dass die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten in einem Strafverfahren vor Veröffentlichung einer solchen Pressemitteilung grundsätzlich zuvor unterrichten muss, damit dieser wirksam auf das behördliche Informationshandeln reagieren kann (vgl. dazu VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 45).

    Wieviel Zeit dem Beschuldigten für eine eigene Reaktion gegenüber der Presse einzuräumen ist, hängt - auch darin sind sich die Beteiligten grundsätzlich einig - jedoch von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Art und Schwere der Tat, der Komplexität des Verfahrens, den Vorkenntnissen der Verteidiger über das Ermittlungsergebnis und des medialen Interesses am Ermittlungsverfahren, ab (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 51; BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 35).

    Dies gilt jedenfalls, sofern über einen längeren Zeitraum kontinuierlich Anfragen eingegangen sind, die ein allgemeines Presseinteresse an dem zu berichtenden Sachverhalt zum Ausdruck gebracht haben (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 37).

    Aus dem materiellen Gehalt der Gewährleistung des Gebots der Waffengleichheit müssen sich gleichrangige Einflussmöglichkeiten der Beteiligten auch auf die Pressearbeit ergeben, die von den jeweiligen Umständen des konkreten Einzelfalls abhängen (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 45, 48; BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 15).

    Die Behörde wäre daher dazu verpflichtet gewesen, dem Kläger eine sinnvolle Vorbereitung auf zu erwartende Presseanfragen zu ermöglichen, da es andernfalls aufgrund des wichtigen "ersten Eindrucks" in der Öffentlichkeit zu einer Vorverurteilung des Beschuldigten kommen könnte, die mit der rechtsstaatlich garantierten Unschuldsvermutung unvereinbare Beeinträchtigungen des Beschuldigten, insbesondere im sozialen Bereich, mit sich bringt (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 44).

    Eine spätere Kommentierung des Geschehens kann aufgrund der kurzen Wahrnehmungsspanne der Öffentlichkeit oftmals nicht mehr die gleiche Aufmerksamkeit erlangen und die Meinung der Öffentlichkeit nicht mehr im gleichen Maße wie die erste Publikation beeinflussen (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 49).

    Wie lange nach Unterrichtung des Beschuldigten abgewartet werden muss, hängt regelmäßig von der Komplexität des Verfahrens und dem Inhalt und Umfang der Anklageschrift vor dem Hintergrund des bisherigen Kenntnisstands des Beschuldigten und seiner Verteidiger ab (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 51; BayVGH, B.v. 20.8.2020 - 7 ZB 19.1999 - juris Rn. 35).

    Dem Rechtsanwalt ist die Erarbeitung einer "fundierten" und "substantiierten" Antwort auf Presseanfragen bzw. der Vorbereitung eigener Medienerklärungen zu ermöglichen (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 45; HessVGH, B.v. 15.10.2001 - 10 TZ 1734/01 - NJW 2001, 3802 Rn. 3).

    Dem Verteidiger muss auch genügend Zeit dafür eingeräumt werden, jedenfalls flüchtig zu prüfen, auf welche Tatsachen und Beweismittel die Staatsanwaltschaft ihre Anklage letztlich gestützt hat (VG Regensburg, U.v. 23.7.2019 - RO 4 K 17.1570 - juris Rn. 54; Verwaltungsgericht des Saarlandes, U.v. 23.6.2003 - 1 K 129/02 - NJW 2003, 3431).

  • VG Saarlouis, 12.05.2022 - 1 K 966/20

    Presseerklärung der Staatsanwaltschaft zu Anklageerhebung ohne hinreichende

    Danach können insbesondere eine Wiederholungsgefahr, ein tiefgreifender Grundrechtseingriff, ein Rehabilitationsinteresse und eine Präjudizwirkung für Staatshaftungsprozesse ein solches Interesse begründen (VG Regensburg, Urteil vom 23.07.2019, RO 4 K 17.1570, juris Rn. 27).

    Die im Raum stehende Beeinträchtigung seiner Rechte erreicht nicht die Qualität, die nach der Rechtsprechung für ein Feststellungsinteresse i. S. d. § 43 Abs. 1 Halbsatz 2 VwGO erforderlich wäre (so bereits VG Regensburg, Urteil vom 23.07.2019, RO 4 K 17.1570, juris Rn. 29 m. w. N., und Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.05.2003, 5 ZB 03.81, juris Rn. 9, zu einer ähnlichen Konstellation einer verfrühten Pressemitteilung).

    Eine solche Stigmatisierung kommt zwar auch bei staatsanwaltschaftlichen Veröffentlichungen grundsätzlich in Betracht (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 23.07.2019, RO 4 K 17.1570, juris Rn. 33).

  • VG Karlsruhe, 27.08.2020 - 2 K 3203/20

    Rechtsweg gegen Presseverlautbarungen der Polizei

    Zunächst ist herauszustellen, dass die zuvor genannten Maßstäbe für eine sogenannte Verdachtsberichterstattung, die in erster Linie für Presseberichterstattungen privatrechtlich organisierter Medien gelten, keine unmittelbare Anwendung finden, sondern im Rahmen der Abwägung ergänzend mit in den Blick genommen werden können (vgl. VG Regensburg, Urt. v. 23.07.2019 - RO 4 K 17.1570 -, K&R 2020, 91).
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