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   VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986   

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VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986 (https://dejure.org/2012,9800)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986 (https://dejure.org/2012,9800)
VG Regensburg, Entscheidung vom 12. April 2012 - RO 5 K 11.1986 (https://dejure.org/2012,9800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Kaufpreis zurück bei Regen” ist eine zulässige Werbeaktion

  • openjur.de

    Entgelt für den Erwerb einer Gewinnchance;Abgrenzung: glücksspielrechtlicher Glücksspielbegriff zu § 4 Nr. 6 UWG;Werbung für Kaufpreisrückerstattung für den Fall, dass es zu einem künftigen Zeitpunkt an einem bestimmten Ort regnet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbeaktion mit Kaufpreis-Rückerstattung kein verbotenes Glücksspiel

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Werbeaktion mit Rückerstattung des Kaufpreises

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbeaktion mit Wette auf Regen ist kein Glücksspiel

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Kein unerlaubtes Glücksspiel durch Werbeaktion mit Kaufpreis-Rückerstattung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Rückerstattung von Kaufpreis zulässig - kein verbotenes Glücksspiel

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 10 BV 10.1176

    Sportwetten als sog. 50-Cent-Gewinnspiele im Internet sind unzulässig

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Im Bereich des Strafrechts wird in Abgrenzung zum sog. Eintrittsgeld vorausgesetzt, dass es sich bei diesem Vermögensopfer nicht lediglich um die - vom eigentlichen Spiel unabhängige - Ermöglichung der Teilnahme daran handelt, sondern vielmehr aus dem Einsatz aller Mitspieler die Gewinnchance des Einzelnen erwächst (vgl. BayVGH vom 25.8.2011, Az. 10 BV 10.1176, Rn. 20 m.w.N.).

    Bei dem für den Erwerb der Gewinnchance weiter vorausgesetzten "Entgelt" hat er jedoch schon von der Formulierung bzw. dem Wortlaut her die im Rahmen der strafrechtlichen Glücksspieldefinition regelmäßig verwendeten Begriffe "Einsatz" und "Vermögensopfer" sowie die damit im Zusammenhang stehende Diskussion über Schwellenwerte oder Geringfügigkeitsgrenzen nicht aufgegriffen (so BayVGH vom 25.8.2011 a.a.O. Rn. 21 und auch BayVGH vom 23.2.2012, Az. 10 CS 10.1682 Rn. 20).

    Kein Glücksspiel im Sinne des Glücksspielstaatsvertrages ist z.B. gegeben, wenn ausschließlich für die Übermittlung der Erklärung des Spielteilnehmers Beförderungskosten anfallen, aber nicht darüber hinaus Kosten für den Telefonwertdienst anfallen, oder eine unentgeltliche Alternative im oben beschriebenen Sinn angeboten wird (so BayVGH vom 25.8.2011 a.a.O., Rn. 22).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Der Streit der Beteiligten muss in Beziehung zu Bedeutung und Tragweite einer Vorschrift des öffentlichen Rechts im Hinblick auf einen konkreten Sachverhalt bestehen (so BVerwGE, Urteil vom 26.1.1996 - BVerwGE 100, 262 275).
  • BVerwG, 09.05.2001 - 3 C 2.01

    Rodung; Fläche, gerodete; Beseitigung von Rebstöcken; mit Reben bepflanztes

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Denn im Hinblick darauf, dass eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für den vom Beklagten abgelehnten feststellenden Bescheid nicht vorliegt, sondern allenfalls aufgrund einer Ableitung aus den dem Beklagten eingeräumten stillschweigenden Ermächtigung, im Zusammenhang mit genehmigungsbedürftigen Sachverhalten auch feststellende Bescheide zu erlassen, in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.5.2001, Az. 3 C 2/01, Rn. 13), wäre dem Begehren der Klägerin jedenfalls dann nicht umfassend Rechnung getragen, wenn das Schreiben des Beklagten aus formalen Gründen aufgehoben würde.
  • EuGH, 14.01.2010 - C-304/08

    Es stellt nicht automatisch eine unlautere Geschäftspraxis dar, seinen Kunden

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Nach einer Entscheidung des EuGH vom 14.1.2010, Rs. C-304/08, ist diese Richtlinie so auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung wie der des § 4 Nr. 6 UWG entgegensteht, nach der Geschäftspraktiken unzulässig sind, bei denen die Teilnahme von Verbrauchern an einem Preisausschreiben oder Gewinnspiel vom Erwerb einer Ware oder von der Inanspruchnahme einer Dienstleistung abhängig gemacht wird, wenn sie ohne Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles grundsätzlich unzulässig sind.
  • VGH Bayern, 23.02.2012 - 10 CS 10.1682

    Glücksspielangebot über das Internet; Bezahl-modus über

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Bei dem für den Erwerb der Gewinnchance weiter vorausgesetzten "Entgelt" hat er jedoch schon von der Formulierung bzw. dem Wortlaut her die im Rahmen der strafrechtlichen Glücksspieldefinition regelmäßig verwendeten Begriffe "Einsatz" und "Vermögensopfer" sowie die damit im Zusammenhang stehende Diskussion über Schwellenwerte oder Geringfügigkeitsgrenzen nicht aufgegriffen (so BayVGH vom 25.8.2011 a.a.O. Rn. 21 und auch BayVGH vom 23.2.2012, Az. 10 CS 10.1682 Rn. 20).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 31/06

    Jeder 100. Einkauf gratis

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Schließlich sei auch auf die Entscheidung des BGH vom 22.1.2009, Az. I ZR 31/06, zu § 4 Nr. 6 UWG hinzuweisen.
  • VG Stuttgart, 15.03.2012 - 4 K 4251/11

    Werbeaktion als unerlaubtes Glücksspiel

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Es handelt sich um ein mit dem Kaufpreis verknüpftes zusätzliches Leistungsangebot (so auch VG Stuttgart vom 15.3.2012, Az. 4 K 4251/11 S. 9 des Urdrucks).
  • OLG Hamm, 19.03.2009 - 4 U 200/08

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots des Erlasses des Kaufpreises für Möbel im

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Selbst wenn man davon ausginge, dass die vorliegende Art und Form der Werbung dazu Anreize setzt, übermäßige Möbelkäufe zu tätigen, so ist dieser Sachverhalt zum Schutz der Verbraucher im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt (siehe § 4 Nr. 6 bzw. § 4 Nr. 1 UWG und auch Entscheidung des OLG Hamm vom 19.3.2009, Az. I-4 U 200/08, unlautere Werbung: Versprechen der " Kaufpreisrückerstattung für den Fall, dass Deutschland Fußball-Europameister wird ").
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus VG Regensburg, 12.04.2012 - RO 5 K 11.1986
    Ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis setzt voraus, dass zwischen den Beteiligten dieses Rechtsverhältnisses ein Meinungsstreit besteht, aus dem heraus sich eine Seite berühmt, ein bestimmtes Tun oder Unterlassen der anderen Seite verlangen zu können (exemplarisch und umfassend Urteil des BVerwG vom 23.1.1992, BVerwGE 89, 327 mit weitgehenden und umfassenden Hinweisen auf die vorausgegangene Rechtsprechung).
  • VG München, 28.01.2014 - M 16 K 13.4457

    Untersagungsverfügung; öffentliches Glücksspiel (verneint); Entgelt für Erwerb

    Die Auslegung, dass die Gewinnchance aus dem Entgelt erwachsen muss, steht auch im Einklang mit den Zielen des Glücksspielstaatsvertrages, die bei der Konkretisierung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 3 Abs. 1 GlüStV herangezogen werden können, nicht aber im Sinne weiterer Tatbestandsmerkmale zu berücksichtigen sind (vgl. VG Regensburg, U.v. 12.4.2012 - RO 5 K 11.1986 - juris Rn. 51 f.), zumal vor dem rechtsstaatlichen Gebot der Verhältnismäßigkeit die Beschränkungen durch den Glücksspielstaatsvertrag nur gerechtfertigt sind, soweit sie zur Bekämpfung der genannten Gefahren geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sind.
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