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   VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33   

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https://dejure.org/2013,2607
VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33 (https://dejure.org/2013,2607)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11.02.2013 - RO 8 K 13.33 (https://dejure.org/2013,2607)
VG Regensburg, Entscheidung vom 11. Februar 2013 - RO 8 K 13.33 (https://dejure.org/2013,2607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Cannabis; gelegentlicher Konsum; einmaliger Probierkonsum; Trennungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2011 - 10 B 11400/10

    Glaubhaftigkeit der Behauptung eines erstmaligen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    (3) Ist der gelegentliche Konsum - wie hier - durch andere Erkenntnisse belegt, kommt es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, dass die Höhe der im Blut des Klägers festgestellten Konzentration an THC-Carbonsäure von 49 ng/ml nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht den Schluss erlaubt, er müsse bereits vor dem 21.9.2012 Cannabis eingenommen haben (BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559; überzeugend auch OVG RP vom 2.3.2011 Az. 10 B 11400/10).
  • VGH Bayern, 09.05.2005 - 11 CS 04.2526

    behauptete Wiedererlangung der Fahreignung während des Entziehungsverfahrens;

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    Im Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis spielt der Nachweis abstinenten Verhaltens dagegen grundsätzlich keine Rolle (vgl. dazu grundlegend: BayVGH vom 9.5.2005 Az. 11 CS 04.2526).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1453

    Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde; einmalige Konsumhandlungen sind auszuklammern (vgl. BayVGH vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.1525; vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453).
  • VGH Bayern, 25.01.2006 - 11 CS 05.1711

    Entziehung der Fahrerlaubnis, gelegentlicher Cannabiskonsum, Trennen von Konsum

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    Hat der gelegentliche Cannabis-Konsument dagegen mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, ZfS 2006, 236; vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 m.w.N.; vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157).
  • VGH Bayern, 27.03.2006 - 11 CS 05.1559

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis, Begriff des "gelegentlichen"

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    (3) Ist der gelegentliche Konsum - wie hier - durch andere Erkenntnisse belegt, kommt es nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, dass die Höhe der im Blut des Klägers festgestellten Konzentration an THC-Carbonsäure von 49 ng/ml nach dem aktuellen Kenntnisstand nicht den Schluss erlaubt, er müsse bereits vor dem 21.9.2012 Cannabis eingenommen haben (BayVGH vom 27.3.2006 Az. 11 CS 05.1559; überzeugend auch OVG RP vom 2.3.2011 Az. 10 B 11400/10).
  • VGH Bayern, 13.10.2006 - 11 CS 06.1724
    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    e) Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis steht dem Betroffenen die Möglichkeit offen, durch den Nachweis einjähriger Abstinenz und eines tiefgreifenden Einstellungswandels die Wiedererlangung der Fahreignung zu belegen (vgl. BayVGH vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835; vom 13.10.2006 Az. 11 CS 06.1724).
  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.1525

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    Ein gelegentlicher Cannabiskonsum im Sinne der Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV liegt vor, wenn tatsächlich mindestens zweimal Cannabis in voneinander unabhängigen Konsumakten eingenommen wurde; einmalige Konsumhandlungen sind auszuklammern (vgl. BayVGH vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.1525; vom 25.1.2006 Az. 11 CS 05.1453).
  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme morphinhaltiger

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    Es obliegt den Betroffenen, durch schlüssigen Vortrag die besonderen Umstände darzulegen und nachzuweisen, die ein Abweichen von der Regelvermutung rechtfertigen sollen (vgl. BayVGH vom 12.3.2007 Az. 11 CS 06.2028).
  • VGH Bayern, 17.11.2008 - 11 CS 08.2157

    Gelegentlicher Cannabiskonsum; Verstoß gegen das Trennungsgebot

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    Hat der gelegentliche Cannabis-Konsument dagegen mit einer THC-Konzentration zwischen 1, 0 und 2, 0 ng/ml im Blut am Straßenverkehr teilgenommen, so bestehen Eignungsbedenken, zu deren Klärung vor einer etwaigen Entziehung einer Fahrerlaubnis ein medizinisch-psychologisches Gutachten einzuholen ist (vgl. BayVGH vom 25.1.2006, ZfS 2006, 236; vom 18.12.2006 Az. 11 ZB 05.1069 m.w.N.; vom 17.11.2008 Az. 11 CS 08.2157).
  • VGH Bayern, 13.09.2006 - 11 ZB 06.835

    Bewertung der Behauptung eines unbewussten Amphetaminkonsums beim Vorhandensein

    Auszug aus VG Regensburg, 11.02.2013 - RO 8 K 13.33
    e) Nach der Entziehung der Fahrerlaubnis steht dem Betroffenen die Möglichkeit offen, durch den Nachweis einjähriger Abstinenz und eines tiefgreifenden Einstellungswandels die Wiedererlangung der Fahreignung zu belegen (vgl. BayVGH vom 13.9.2006 Az. 11 ZB 06.835; vom 13.10.2006 Az. 11 CS 06.1724).
  • VGH Bayern, 18.12.2006 - 11 ZB 05.1069
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