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   VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399   

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VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399 (https://dejure.org/2016,37664)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399 (https://dejure.org/2016,37664)
VG Regensburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2016 - RO 5 S 16.1399 (https://dejure.org/2016,37664)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Ermessen und Interessenabwägung bei der Verhängung einer Flottenfahrtenbuch-Auflage und beim Sofortvollzug

  • verkehrslexikon.de

    Ermessen und Interessenabwägung bei der Verhängung einer Flottenfahrtenbuch-Auflage und beim Sofortvollzug

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • VG Neustadt, 05.11.2015 - 3 L 967/15

    Mit 173 km/h auf dem Motorrad durch den Pfälzerwald - Fahrtenbuchauflage für

    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Allein diese Unterlassung führt dazu, dass weitere Ermittlungen in der Regeln nicht erforderlich sind und eine Fahrtenbuchauflage gerechtfertigt ist (BayVGH, B. v. 23.2.2015 - 11 CS 15.6 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 8.3.2013 - 11 CS 13.187 - juris Rn. 19; VG Neustadt, B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 13) Bezeichnend ist schließlich, dass der Geschäftsführer der Antragstellerin am 5.8.2016 schließlich den verantwortlichen Fahrzeugführer genannt hat.

    Dabei ist zu beachten, dass die Ausweitung der Anordnung auf den gesamten Fuhrpark eine erhebliche Erweiterung darstellt und deshalb eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden muss, die ihre Auswirkungen berücksichtigt (VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 19).

    Dabei ist die Behörde in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zunächst gehalten, Art und Umfang des Fuhrparks zu ermitteln, damit die Auswirkungen auf den Fahrzeughalter beurteilt werden können (OVG Lüneburg, B. v. 2.11.2005 - 12 ME 315/05 - juris Rn. 6; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 19; VG Mainz, B. v. 14.5.2012 - 3 L 298/12.MZ - juris Rn. 6).

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Erweiterung der Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark hat die Behörde grundsätzlich eine Prognose darüber anzustellen, ob über das Fahrzeug, mit dem die der Fahrtenbuchauflage zugrunde liegende Verkehrszuwiderhandlungen begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße mit anderen Fahrzeugen des Halters ebenfalls nicht aufgeklärt werden können (BayVGH, B. v. 26.2.2008 - 11 B 08.308 - juris Rn. 8; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 19).

    Entscheidend ist hierbei, ob aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters zu befürchten ist, dass auch bei künftigen Verkehrsverstößen mit seinen übrigen Fahrzeugen die Täter wahrscheinlich ebenfalls nicht zu ermitteln sein werden (VG Düsseldorf, B. v. 24.11.2015 - 6 K 1140/15 - juris Rn. 51; VG Neustadt (Weinstraße), B. v. 5.11.2015 - 3 L 967/15.NW - juris Rn. 25).

  • VG München, 19.07.2007 - M 23 K 07.2195
    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Dabei ist das Zwei-Wochen-Kriterium aber kein gesetzliches Tatbestandsmerkmal und auch keine starre Grenze (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Die Nichteinhaltung der Zweiwochenfrist ist daher unschädlich in den Fällen, in denen wegen vom Regelfall abweichender Fallgestaltung auch eine spätere Anhörung zur effektiven Rechtsverteidigung genügt oder die Überschreitung des Zeitrahmens nicht ursächlich gewesen sein konnte für die Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers (VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Eine verzögerte Anhörung ist für die unterbliebene Feststellung des Fahrers etwa dann nicht ursächlich, wenn ein zur Identifizierung ausreichendes Fahrerfoto - wie hier - existiert, da eine Identifizierung des verantwortlichen Fahrzeuglenkers anhand des Fotos keine Anforderungen an das Erinnerungs-, sondern an das Erkenntnisvermögen des Fahrzeughalters stellt (VGH Baden-Württemberg, NZV 1999, 224 und NZV 1999, 396; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 23).

    Zum anderen sollen künftige Verkehrsverstöße durch die zu erwartende Selbstdisziplinierung von Fahrern unterbunden werden, denen durch das Fahrtenbuch deutlich gemacht wird, dass sie im Falle eines Verstoßes als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt werden können (VG Düsseldorf, U. v. 5.3.2015 - 6 K 7123/13 - juris Rn. 35; VG München, GB v. 19.7.2007 - M 23 K 07.2195 - juris Rn. 27).

  • VGH Bayern, 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008
    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Ergänzend waren folgende Gesichtspunkte der Billigkeit maßgeblich, wobei die Kammer der Rechtsprechung des VGH folgt (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; a.A. (keine Rabattierung) VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. (Ansatz des einfachen Streitwerts für die Erweiterung auf den Fuhrpark en bloc VG Würzburg, B. v. 19.5.2011 - W 6 S 11.367, juris Rn. 38).

    Unter Berücksichtigung des Umstands, dass der 52 Fahrzeuge betreffenden Verpflichtung, ein Fahrtenbuch zu führen, zwar jeweils eigenständige Bedeutung im Sinne des § 52 Abs. 1 GKG, § 5 ZPO zukommt, die Vielzahl der zu führenden Bücher aber auch die Einzelfallbedeutung relativiert, nimmt der VGH aus Gründen der Billigkeit eine Herabsetzung des an sich festzusetzenden Streitwerts quasi in Gestalt eines "Mengenrabatts" vor (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; B. v. 21.4.1994 - 11 C 94.1062 - juris).

    Im Eilverfahren war dieser Streitwert nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren, beträgt also 23.325,- Euro (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 15.04.1999 - 11 ZS 98.3283
    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (Sächs. OVG, B. v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B. v. 26.03.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; VGH BW, B. v. 17.11.1997 - DÖV 1998, 298; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 -juris Rn. 5).

    Zumindest unter letzterem, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit besonders wichtigen Gesichtspunkt ist es aber nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft - und damit möglicherweise erst nach Jahren - zu führen ist (BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Bei der Fahrtenbuchauflage geht die ständige Rechtsprechung zu Recht davon aus, dass § 31a StVZO zu den Vorschriften gehört, bei denen zur Abwehr von Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter, nämlich die Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr, das besondere öffentliche Vollzugsinteresse nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im Regelfall mit dem Interesse am Erlass des Verwaltungsakts zusammenfällt und sich die Abwägung zwischen den beteiligten Interessen im Wesentlichen auf die Prüfung beschränkt, ob nicht ausnahmsweise in Ansehung der besonderen Einzelfallumstände die sofortige Vollziehung weniger dringlich als im Normalfall ist (Sächs. OVG, B. v. 25.7.2016 - 3 B 40/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 18.7.2016 - 1 B 131/16 - juris; BayVGH, B. v. 26.03.2015 - 11 CS 15.247 - juris Rn. 9; BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5; BayVGH, B. v. 18.5.1999 - 11 CS 99.730 - juris Rn. 18).

    Die Führung eines Fahrtenbuchs soll vielmehr auch dazu beitragen, dass derartige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen werden kann (BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; VGH BW, B. v. 17.11.1997 - DÖV 1998, 298; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 -juris Rn. 5).

    Zumindest unter letzterem, im Hinblick auf die Verkehrssicherheit besonders wichtigen Gesichtspunkt ist es aber nicht unerheblich, ob das Fahrtenbuch tatsächlich bereits unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids oder erst nach dessen Bestandskraft - und damit möglicherweise erst nach Jahren - zu führen ist (BayVGH, B. v. 6.3.2008 - 11 CS 07.3451 - juris Rn. 17; BayVGH, B. v. 15.4.1999 - 11 ZS 98.3283 - juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2015 - 10 S 2047/15

    Kein Mengenrabat bei der Streitwertfestsetzung in Fahrtenbuchauflageverfahren

    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Ergänzend waren folgende Gesichtspunkte der Billigkeit maßgeblich, wobei die Kammer der Rechtsprechung des VGH folgt (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; a.A. (keine Rabattierung) VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. (Ansatz des einfachen Streitwerts für die Erweiterung auf den Fuhrpark en bloc VG Würzburg, B. v. 19.5.2011 - W 6 S 11.367, juris Rn. 38).

    Im Eilverfahren war dieser Streitwert nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren, beträgt also 23.325,- Euro (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris Rn. 6).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2013 - 3 M 727/12

    Zum Streitwert bei Fahrtenbuchauflage für mehrere Fahrzeuge

    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Ergänzend waren folgende Gesichtspunkte der Billigkeit maßgeblich, wobei die Kammer der Rechtsprechung des VGH folgt (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; a.A. (keine Rabattierung) VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. (Ansatz des einfachen Streitwerts für die Erweiterung auf den Fuhrpark en bloc VG Würzburg, B. v. 19.5.2011 - W 6 S 11.367, juris Rn. 38).

    Im Eilverfahren war dieser Streitwert nach Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs zu halbieren, beträgt also 23.325,- Euro (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 25.01.2016 - 11 CS 15.2576

    Keine Ermittlung des verantwortlichen Fahrers möglich

    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Die Behörde hat in sachgemäßem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen zu treffen, die in gleich gelagerten Fällen erfahrungsgemäß zum Erfolg führen (vgl. etwa BVerwG, U. v. 17.12.1982 - 7 C 3.80 - BayVBl 1983, 310; BVerwG, B. v. 21.10.1987 - 7 B 162/87; BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 14; BayVGH, U. v. 18.2.2016 - 11 BV 15.1164 - juris Rn. 17).

    Die Dokumentation der Fahrer verschiedener Geschäftsfahrzeuge entspricht insbesondere bei einem großen Fuhrpark sachgerechtem kaufmännischen Verhalten sowie handels- und steuerrechtlichen Verpflichtungen (BayVGH, B. v. 25.1.2016 - 11 CS 15.2576 - juris Rn. 17; OVG NRW, B. v. 30.6.2015 - 8 B 1465/14 - juris Rn. 19; VG Augsburg, U. v. 8.6.2016 - Au 3 K 16.230 - juris Rn. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2014 - 10 S 2438/13

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf alle Fahrzeuge eines Halters bei nur

    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Bei einer Beschränkung auf nur ein Fahrzeug bestünde zudem die Gefahr, dass die Anordnung der Fahrtenbuchauflage dadurch umgangen wird, dass auf andere Fahrzeuge ausgewichen wird (VGH Baden-Württemberg, B. v. 14.1.2014 - 10 S 2438/13 - juris Rn. 9).
  • VG Würzburg, 19.05.2011 - W 6 S 11.367

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsverstoß; Ermittlungsumfang der Behörde;

    Auszug aus VG Regensburg, 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399
    Ergänzend waren folgende Gesichtspunkte der Billigkeit maßgeblich, wobei die Kammer der Rechtsprechung des VGH folgt (BayVGH, B. v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; a.A. (keine Rabattierung) VGH Baden-Württemberg, B. v. 12.11.2015 - 10 S 2047/15 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 29.1.2013 - 3 M 727/12 - juris Rn. 5; a.A. (Ansatz des einfachen Streitwerts für die Erweiterung auf den Fuhrpark en bloc VG Würzburg, B. v. 19.5.2011 - W 6 S 11.367, juris Rn. 38).
  • VGH Bayern, 24.06.2013 - 11 CS 13.1079

    Fahrtenbuchauflage; unzureichende Mitwirkung bei der Feststellung des

  • VG Mainz, 14.05.2012 - 3 L 298/12

    93 Fahrzeuge - Keine Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2015 - 8 B 1465/14

    Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug nach vorangegangener angemessener

  • VG Düsseldorf, 05.03.2015 - 6 K 7123/13

    Zu den Erfolgsaussichten der Fahrzeugführerermittlung in Rumänien

  • OVG Niedersachsen, 02.11.2005 - 12 ME 315/05

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten

  • VG Augsburg, 08.06.2016 - Au 3 K 16.230

    Erfolglose Klage gegen Fahrtenbuchauflage

  • VG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 1140/15
  • VGH Bayern, 21.04.1994 - 11 C 94.1062
  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 B 40/16

    Fahrtenbuchauflage; Anordnung der sofortigen Vollziehung; besondere Begründung

  • VGH Bayern, 23.02.2015 - 11 CS 15.6

    Fahrtenbuch; Verkehrsverstoß; ausreichende Ermittlungen

  • VGH Bayern, 26.03.2015 - 11 CS 15.247

    Fahrtenbuch; Sofortvollzugsanordnung; ausreichende Ermittlungen; Unmöglichkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.1999 - 10 S 114/99

    Fahrtenbuchauflage - Fahrerfeststellung bei Firmenfahrzeug

  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 17.02.2010 - 11 CS 09.2977

    Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsüberschreitung auf einer Autobahn um mehr als

  • VGH Bayern, 30.10.2009 - 7 CS 09.2606

    Bisheriger Hauptanbieter des Bayernjournals am Wochenende darf nicht weitersenden

  • OVG Saarland, 18.07.2016 - 1 B 131/16

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung bei der

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

  • VGH Bayern, 18.05.1999 - 11 CS 99.730
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 11 CS 13.187

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 11 BV 15.1164

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1998 - 10 S 2673/98

    Fahrtenbuchauflage wegen Nichtfeststellbarkeit des Fahrers - Mitwirkungspflichten

  • BVerwG, 21.10.1987 - 7 B 162.87

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs - Unmöglichkeit

  • VG Gera, 12.07.2017 - 3 E 451/17
    Die Behörde ist in Ausübung pflichtgemäßen Ermessens zunächst gehalten, Art und Umfang des Fuhrparks zu ermitteln, damit die Auswirkungen auf den Fahrzeughalter beurteilt werden können (vgl. BayVGH, Beschl. v. 6. Mai 2013 - 11 CS 13.426 - OVG Lüneburg, Beschl. v. 2. November 2005 - 12 ME 315/05 - VG Regensburg, Beschl. v. 21. Oktober 2016 - RO 5 S 16.1399 - VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 5. November 2015 - 3 L 967/15.NW - jeweils zit. nach Juris).

    Dies ist zu beachten, weil die Ausweitung der Anordnung auf den gesamten Fuhrpark eine erhebliche Erweiterung darstellt und deshalb eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden muss, die ihre Auswirkungen berücksichtigt (vgl. VG Regensburg, Beschl. v. 21. Oktober 2016 - RO 5 S 16.1399 - VG Neustadt (Weinstraße), Beschl. v. 5. November 2015 - 3 L 967/15.NW - jeweils zit. nach Juris).

  • VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1614

    Fahrtenbuchauflage, Ersatzfahrzeug, Fahrtenbuchanordnung, Führung eines

    Damit ergibt sich bei einer zwölfmonatigen Fahrtenbuchauflage für 10 Fahrzeuge ein Streitwert in Höhe von 48.000,00 EUR (12 x 400, 00 EUR x 10; eine "Rabbatierung" findet erst ab dem 11. Fahrzeug statt, vgl. BayVGH, B.v. 26.10.2001 - 11 ZS 01.2008 - juris; B.v. 9.1.2017 - 11 CS 16.2585 - juris; VG Regensburg, B.v. 21.10.2016 - RO 5 S 16.1399 - juris), der für das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz zu halbieren ist, somit 24.000,00 EUR.
  • VGH Bayern, 09.02.2017 - 11 CS 17.200

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs

    Der Senat hat bei der Zurückweisung der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Oktober 2016 (RO 5 S 16.1399) den Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 Satz 6 VwGO).
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