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   LG Stuttgart, 03.09.2004 - 10 T 340/04   

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https://dejure.org/2004,17275
LG Stuttgart, 03.09.2004 - 10 T 340/04 (https://dejure.org/2004,17275)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 03.09.2004 - 10 T 340/04 (https://dejure.org/2004,17275)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 03. September 2004 - 10 T 340/04 (https://dejure.org/2004,17275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2005, 32
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 14.05.1997 - 27 W 73/97

    Prozeßkostenhilfe nur zur Durchführung eines Mahnverfahrens

    Auszug aus LG Stuttgart, 03.09.2004 - 10 T 340/04
    Überwiegend wird die Ansicht vertreten, eine solche Prüfung habe nicht stattzufinden, weil im Mahnverfahren eine Schlüssigkeitsprüfung nicht durchgeführt werde (OLG München, MDR 97, 891; Wax in Münchener Kommentar ZPO, 2. Aufl., § 114, Rdnr. 53; Wielgoß, NJW 91, 2070, 2071).
  • LG Coburg, 19.07.2017 - 32 T 7/17

    Prüfungsumfang für Gewährung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren

    Aus diesem Grunde ist daher auch bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren die Erfolgsaussicht zu prüfen, so auch Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2004, Az.: 10 T 304/04 (RPfl 2005, 32); Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.07.2007, Az.: 57 T 27/07, Landgericht Hagen, Beschluss vom 26.6.2014, Az. 3 T 42/14, Landgericht Fulda, Beschluss vom 24.2.2014, Az. 1 T 7/14 und Landgericht Hamburg, Beschluss vom 26.8.2014, Az. 331 T 6/14 (letztgenannte alle unveröffentlicht).
  • LG Coburg, 12.09.2016 - 33 T 28/16

    Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH für das gerichtliche Mahnverfahren

    Aus diesem Grunde ist daher auch bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren die Erfolgsaussicht zu prüfen, so auch Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2004, Az.: 10 T 304/04 (RPfl 2005, 32); Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.07.2007, Az.: 57 T 27/07, Landgericht Hagen, Beschluss vom 26.6.2014, Az. 3 T 42/14, Landgericht Fulda, Beschluss vom 24.2.2014, Az. 1 T 7/14 und Landgericht Hamburg, Beschluss vom 26.8.2014, Az. 331 T 6/14 (letztgenannte alle unveröffentlicht).
  • LG Coburg, 19.12.2016 - 33 T 36/16

    Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren

    Aus diesem Grunde ist daher auch bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren die Erfolgsaussicht zu prüfen, so auch Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2004, Az.: 10 T 304/04 (RPfl 2005, 32); Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.07.2007, Az.: 57 T 27/07, Landgericht Hagen, Beschluss vom 26.6.2014, Az. 3 T 42/14, Landgericht Fulda, Beschluss vom 24.2.2014, Az. 1 T 7/14 und Landgericht Hamburg, Beschluss vom 26.8.2014, Az. 331 T 6/14 (letztgenannte alle unveröffentlicht).
  • LG Coburg, 24.11.2016 - 33 T 34/16

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für das Mahnverfahren

    Aus diesem Grunde ist daher auch bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren die Erfolgsaussicht zu prüfen, so auch Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2004, Az.: 10 T 304/04 (RPfl 2005, 32); Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.07.2007, Az.: 57 T 27/07, Landgericht Hagen, Beschluss vom 26.6.2014, Az. 3 T 42/14, Landgericht Fulda, Beschluss vom 24.2.2014, Az. 1 T 7/14 und Landgericht Hamburg, Beschluss vom 26.8.2014, Az. 331 T 6/14 (letztgenannte alle unveröffentlicht).
  • LAG Thüringen, 29.09.2008 - 1 Ta 82/08

    Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwaltes; Bestehen einer aktiven

    Diejenigen, die eine Beiordnung in dem formalisierten und standardisierten Verfahren der §§ 688 ZPO ff. für möglich erachten, stellen strenge Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussichten (LG Stuttgart 03.09.2004 RPfl 2005, 32).
  • LG Coburg, 25.10.2016 - 32 T 5/16

    Keine Prozesskostenhilfe für aussichtsloses Mahnverfahren

    Aus diesem Grunde ist daher auch bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Mahnverfahren die Erfolgsaussicht zu prüfen, so auch Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 09.09.2004, Az.: 10 T 304/04 (RPfl 2005, 32); Landgericht Berlin, Beschluss vom 05.07.2007, Az.: 57 T 27/07, Landgericht Hagen, Beschluss vom 26.6.2014, Az. 3 T 42/14, Landgericht Fulda, Beschluss vom 24.2.2014, Az. 1 T 7/14 und Landgericht Hamburg, Beschluss vom 26.8.2014, Az. 331 T 6/14 (letztgenannte alle unveröffentlicht).
  • LG Hagen, 05.09.2016 - 6 T 212/16

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Mahnverfahren bei Widerspruch gegen

    Erforderlich ist jedoch zumindest die formale Erfolgsaussicht des Mahnantrags, die darin besteht, dass der Antragsteller voraussichtlich den Erlass eines Vollstreckungsbescheides erreichen kann (vgl. LG Hagen, Beschluss vom 08.09.2015 - 6 T 156/15; LG Stuttgart, Beschluss vom 03.09.2014 - 10 T 340/04, BeckRS 2004, 08829; a.A. OLG München, Beschluss vom 14.05.1997 - 27 W 73/97, BeckRS 1997, 04150).
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