Weitere Entscheidung unten: KG, 28.07.1992

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   OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91   

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https://dejure.org/1992,2486
OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91 (https://dejure.org/1992,2486)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.07.1992 - 3 W 172/91 (https://dejure.org/1992,2486)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. Juli 1992 - 3 W 172/91 (https://dejure.org/1992,2486)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weitere Beschwerde wegen Erteilung eines Erbscheins betreffend unbewegliches Vermögen im Gebiet der ehemaligen DDR; Nachlassspaltung bei Tod des in der Bundesrepublik wohnhaften Erblassers vor Wirksamwerden des Beitritts; Begriff der anderen Rechte im Sinne des § 25 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 1474
  • Rpfleger 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.10.1995 - IV ZB 5/95

    Maßgebliches Recht für die erbrechtlichen Verhältnisse an Grundstücken in der

    Es sieht sich hieran jedoch durch den Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 20. Juli 1992 (3 W 172/91, FamRZ 1992, 1474) gehindert und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt (ZEV 1995, 252).

    Mit Recht sieht sich das vorlegende Oberlandesgericht gehindert, in diesem Sinne zu entscheiden, weil das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken in seinem Beschluß vom 20. Juli 1992 (aaO.) die Auffassung vertreten hat, für die Erteilung eines auf in der ehemaligen DDR gelegenen Grundbesitz beschränkten Erbscheins reiche aus, "daß ein Recht möglicherweise als ,unbewegliches Vermögen' i. S. des § 25 Abs. 2 RAG einzuordnen" sei.

    Während die Oberlandesgerichte Celle (DtZ 1992, 355 und OLG-Report 1994, 285, 286) und Oldenburg (Nds.Rpfl. 1992, 179, 180) sowie das vorlegende Oberlandesgericht Hamm (ZEV 1995, 252) der Auffassung sind, Ansprüche nach dem Vermögensgesetz führten nicht zur Nachlaßspaltung, halten das Kammergericht (OLGZ 1992, 279, 284) und das Oberlandesgericht Zweibrücken (FamRZ 1992, 1474, 1475) immerhin für möglich, daß § 25 DDR-RAG auf Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüche anwendbar sei.

    a) Der der Beteiligten zu 1) erteilte Erbschein bezeugt - gegenständlich beschränkt - die Geltung eines vom allgemeinen Erbstatut abweichenden Sachrechts (Henrich, FamRZ 1991, 1362; Müller-Rottach, BWNotZ 1991, 119, 120; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474, 1476).

  • OLG Hamm, 23.01.1995 - 15 W 328/94

    Voraussetzungen für die Erteilung eines auf unbeweglichen Vermögen in der

    Wegen seiner von der Entscheidung des OLG Zweibrücken (FamRZ 1992, 1474 f.) abweichenden Auffassung legt der Senat die Sache dem BGH zur Entscheidung vor (§ 28 Abs. 2 FGG ).«.

    An einer solchen Entscheidung sieht sich der Senat jedoch gehindert durch den auf weitere Beschwerde ergangenen Beschluß des 3. Zivilsenats des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 20.07.1992 (FamRZ 1992, 1474 f.), dessen Rechtsauffassung zur Zurückweisung der weiteren Beschwerde führen müßte.

    Dem wird dadurch Rechnung getragen, daß das zuständige Nachlaßgericht auf Antrag einen auf die Nachlaßgegenstände im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG beschränkten Erbschein zu erteilen hat (vgl. KG, OLGZ 1992 279, 283; OLG Zweibrücken, FamRZ 1992, 1474; BayObLG, FamRZ 1994, 723 = ZEV 1994, 47, 48; Senatsbeschluß vom 15.03.1994 - 15 W 158/93 - Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 262; Palandt-Edenhofer, BGB , 54. Aufl., § 2353 Rdnr. 7).

    Allerdings haben das Kammergericht (OLGZ 1992, 279, 283 f.) und das OLG Zweibrücken (FamRZ 1992, 1474 f.; ebenso Schotten/Johnen, DtZ 1991, 257, 260, Bestelmeyer, Rpfleger 1992, 229, 230) die Auffassung vertreten, der Erteilung eines auf unbewegliches Vermögen in der ehemaligen DDR gegenständlich beschränkten Erbscheines stehe nicht entgegen, daß im Einzelfall zweifelhaft sei, ob Rückübertragungs- oder Entschädigungsansprüche im Sinne des § 25 Abs. 2 RAG als unbewegliches Vermögen zu qualifizieren seien.

    Deshalb muß bei einer solchen umfassenden Erbeinsetzung angenommen werden, daß sie auch für einen aus Rechtsgründen verselbständigten Nachlaß wie denjenigen für unbewegliches Vermögen in der früheren DDR angeordnet ist (OLG Oldenburg aaO.; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474; Gottwald FamRZ 1994, 726).

    Der Senat kann deshalb in dem von ihm beabsichtigten Sinn nicht entscheiden, ohne von dem oben bereits genannten Beschluß des 3. Zivilsenats des Pfälzischen OLG Zweibrücken vom 20.07.1992 (FamRZ 1992, 1474) abzuweichen.

  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Somit ist die Erbfolge hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile jeweils für sich zu beurteilen, wobei der Erblasser hinsichtlich der einzelnen Teile die Erbfolge verschieden regeln kann (vgl. BGHZ 24, 352, 355; 134, 60, 63; Senat, FamRZ 1992, 1474; 1998, 263, 264; BayObLGZ 1995, 79, 88 f.; BayObLG FamRZ 1994, 723, 724; 2000, 573, 575).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 49/94

    Erbrechtliche Verhältnisse an Grundstücken in der früheren DDR

    1 Z 56/91">1992, 64, 67; DtZ 1994, 154, 155; OLG Frankfurt, OLGZ 1992, 35, 38; KG OLGZ 1992, 279, 280 f.; 1993, 1, 2; OLG Zweibrücken, RPfl 1993, 113 f.; vgl. auch BVerfG.
  • OLG Zweibrücken, 21.07.1997 - 3 W 111/97

    Internationale Zuständigkeit deutscher Nachlaßgerichte bei Nachlaßspaltung

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  • OLG Zweibrücken, 27.02.1997 - 3 W 213/96

    Voraussetzungen für eine Nachlassspaltung ; Anwendbare Vorschriften bei den zum

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  • BayObLG, 29.09.1998 - 1Z BR 67/98

    Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines Erbscheins

    cc) Ob der Erbschein, von dem dargestellten verfahrensrechtlichen Ansatz, auf den der Senat abstellt, abgesehen auch deshalb eingezogen werden mußte, weil er wegen Fehlens eines der Nachlaßspaltung unterliegenden Gegenstands das anwendbare Erbrecht fehlerhaft ausweist (so insbesondere BGHZ 131, 22/31 ff., OLG Hamm FamRZ 1995, 758/760, Kuchinke DtZ 1996, 194/196, Staudinger/Schilken Vorbem. zu § 2353 Rn. 48; abweichend OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475, KG OLGZ 1992, 279/283 f., Solomon IPRax 1997, 24/30 f., de Leve FamRZ 1996, 201/205, Lorenz ZEV 1995, 436/437; vgl. auch Bestelmeyer FGPrax 1996, 11), kann unter den hier gegebenen Umständen dahinstehen.
  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94

    Erteilung eines Erbscheins beschränkt auf dem Erbrecht der ehem. DDR

    Es genügt die Tatsache, daß ein Recht möglicherweise als "unbewegliches Vermögen" i.S. des § 25 Abs. 2 RAG -DDR einzuordnen ist, um ein Rechtsschutzbedürfnis für die Erteilung eines entsprechenden Erbscheins zu begründen (OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 1474/1475).
  • BayObLG, 09.11.1993 - 1Z BR 91/92

    Nachlassspaltung bei im Gebiet der ehemaligen DDR belegenem Grundstück und

    Dies entspricht heute einhelliger Meinung in Rechtsprechung (vgl. BayObLGZ 1991, 103/105, OLG Frankfurt, aaO.; KG, OLGZ 1992, 279/280 f. und 1993, 1/2; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1993, 113 f.; alle m.w. Nachw.; vgl. auch BVerfG, DtZ 1993, 209 ) und Schrifttum (vgl. Palandt/Heldrich, BGB , 52. Aufl., Art. 25 EGBGB , Rdn. 23 und Art. 236 §§ 1 - 3 EGBGB , Rdn. 4 sowie Palandt/Edenhofer, Art. 235 § 1 EGBGB , Rdn. 7 und § 2353 , Rdn. 8; Bestelmeyer, Rpfleger 1992, 229 f. m.w. Nachw. in Fn. 6; Dörner, IPRax 1991, 392/395).
  • OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96

    Anwendbares Erbrecht bei Gesamthandsanteilen im Nachlass

    Im Gegensatz zum Erbscheinsverfahren (OLG Zweibrücken, FamRZ 92, 1474/1475) kann das Grundbuchamt nicht bereits dann einen Erbschein mit sogenanntem ZGB -Vermerk vom Antragsteller verlangen, weil möglicherweise die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 RAG/DDR vorliegen.
  • OLG Hamm, 27.01.1995 - 15 W 350/94

    Auslegung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

  • OLG Oldenburg, 09.09.1997 - 5 U 49/97

    Gesamthandseigentum des Mitglieds einer Erbengemeinschaft an einem in der

  • BayObLG, 31.07.1996 - 1Z BR 97/96

    Wirkung des ZGB -DDR und des EGZGB -DDR auf ein im Jahr 1971 errichtetes

  • KG, 13.06.1996 - 1 W 3981/94

    Vorerbschaft bei DDR-Grundstück

  • BayObLG, 20.12.1993 - 1Z BR 113/92

    Erbrecht der nichtehelichen Kinder bei Grundvermögen in der ehemaligen DDR

  • OLG Jena, 15.01.1996 - 6 W 448/95

    Anwendungsbereich der erbrechtlichen Regelungen des Zivilgesetzbuches der

  • BayObLG, 13.02.1995 - 1Z BR 96/94 15

    Statthaftes Rechtsmittel gegen Erteilung eines Erbscheins; Bedingte Anwartschaft

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Rechtsprechung
   KG, 28.07.1992 - 1 AR 24/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3069
KG, 28.07.1992 - 1 AR 24/92 (https://dejure.org/1992,3069)
KG, Entscheidung vom 28.07.1992 - 1 AR 24/92 (https://dejure.org/1992,3069)
KG, Entscheidung vom 28. Juli 1992 - 1 AR 24/92 (https://dejure.org/1992,3069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit eines Nachlassgerichts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erbscheinserteilungsverfahren; perpetuierte Zuständigkeit des Nachlassgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2353 ff.; FGG § 4, § 5, § 73

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Charlottenburg - 61 VI 300/85
  • KG, 28.07.1992 - 1 AR 24/92

Papierfundstellen

  • DNotZ 1993, 175
  • FamRZ 1992, 1473
  • Rpfleger 1993, 113
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 17.12.1991 - 1 AR 37/91
    Auszug aus KG, 28.07.1992 - 1 AR 24/92
    Der vorl. Fall ist nicht vergleichbar mit dem vom Senat in [DRsp IV (470) 274 a =] OLGZ 1992, 287 entschiedenen.
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