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   OLG Karlsruhe, 26.07.1993 - 11 W 44/93   

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OLG Karlsruhe, 26.07.1993 - 11 W 44/93 (https://dejure.org/1993,9186)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.07.1993 - 11 W 44/93 (https://dejure.org/1993,9186)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juli 1993 - 11 W 44/93 (https://dejure.org/1993,9186)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 484
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 29.12.2004 - 9 KSt 6.04

    Kosten; Kostenfestsetzungsbeschluss; Erinnerung; Zuständigkeit;

    b) An dieser Auffassung ist auch in Ansehung der von einer gegenteiligen Ansicht (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 1341; OLG Bamberg, JurBüro 1992, 242; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 484; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 767) daran in jüngerer Zeit zunehmend geäußerten Kritik festzuhalten (vgl. ferner aus dem Schrifttum Olbertz, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 162 Rn. 21-24; Belz, in Münchener Kommentar zur ZPO, Bd. 1, 2. Aufl. 2000, § 91 Rn. 81; von Oppeln-Bronikowski, Rpfleger 1984, 342, jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2001 - 8 W 494/00

    Lostenerstattung - Zeitversäumnis - Parteivertreter - juristische Person -

    b) Auch die Ansicht, dass der Vertreter juristischer Personen des öffentlichen Rechts und sonstiger Behörden Anspruch auf entsprechende Entschädigung für Zeitversäumnis gem. § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO, § 2 Abs. 2 S. 1 ZSEG hat, hat inzwischen breitere Zustimmung gefunden (vgl. zB OLG Bamberg JurBüro 1992, 242 gegen JurBüro 1990, 210; OLG Karlsruhe RPfl 1993, 484; OLG Hamm aaO; Belz aaO; Musilak / Wolst, 2. Aufl., § 91 ZPO, Rn 10; aA zB Herget aaO "Behörde"; Thomas / Putzo, 22. Aufl., Rn 15 zu § 91 ZPO).
  • OLG Dresden, 01.04.1998 - 15 W 374/98

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    zu Gunsten der Beklagten ansetzen müssen (Meyer/Höver/Bach § 2 Rdn. 20.1.; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484).
  • OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Partei auch ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens eine sachinformierte Person ihres Vertrauens, die zur Aufklärung des Sachverhaltes in der Lage ist, zu einem Gerichtstermin senden und deren Kosten wie Parteireisekosten erstattet verlangen kann (OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484; einschränkend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 52. Aufl., § 91, Rdnr. 25, wonach der Ausfall im Betrieb nicht stets die Annahme eines Verdienstausfalls rechtfertigt).

    Folglich ist beim Eintritt einer Zeitversäumnis ohne unmittelbaren Verdienstausfall auch dann eine Entschädigung zu gewähren, wenn die Zeitversäumnis eine fühlbaren Einbuße für die Partei mit sich bringt, weil sie durch den zeitweiligen Wegfall der Arbeitskraft dieses Mitarbeiters, ein reduziertes Arbeitsergebnis hinzunehmen hat (OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484).

  • OLG Köln, 28.07.1999 - 17 W 70/99

    Kostenfestsetzungsbeschluß; Sofortige Beschwerde; Erinnerung; Abänderung;

    Die auf die Abwesenheit eines Mitarbeiters von der Arbeitsstelle anteilig entfallende Bezahlung stellt für die am Wirtschaftsleben teilnehmende Aktiengesellschaft einen Aufwand ohne arbeitsproduktive Gegenleistung dar (vgl. OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484).
  • LG Essen, 21.06.2013 - 56 Qs 5/13

    Festsetzung, Wahlanwaltsgebühren

    Dieses Verbot gilt aber nur in Bezug auf den festgesetzten Betrag und nicht für die einzelnen ihm zugrunde liegenden Positionen, die austauschbar sind (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.07.1993, Az: 11 W 44/93).
  • OLG Rostock, 03.02.2000 - 8 W 44/00

    Entschädigungsanspruch einer juristischen Person des Privatrechts für

    Die anteilige Vergütung, die auf die Zeit der Abwesenheit entfällt, stellt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise aber einen finanziellen Mehraufwand dar, so dass die Gehaltskosten pro Stunde als Richtschnur zur Bemessung der Entschädigungshöhe für die finanziellen Nachteile gem. § 2 Abs. 2 ZSEG heranzuziehen sind (vgl. auch OLG Bamberg, JurBüro 1992, 242 f; OLG Stuttgart, NJW-RR 1990, 1314 = JurBüro 1990, 889 f; OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 484; OLG Koblenz Rpfleger 1992, 98; OLG Brandenburg, OLGR 1997, 15 f).
  • VG Ansbach, 23.03.2020 - AN 16 M 19.01697

    Kostenfestsetzung - Vertretung durch Arbeitgeberverband als zweckentsprechende

    Nachdem im Rahmen der Erinnerung gegen eine Kostenfestsetzung jedoch § 88 VwGO zu beachten ist und damit das sog. Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. etwa Happ in Eyermann, Verwaltungsgerichtsordnung, 15. Aufl. 2019, § 165 Rn. 8; Olbertz in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 37. EL Juli 2019, § 165 Rn. 10; OLG Karlsruhe B.v. 26.7.1993 - 11 W 44/93 - juris Rn. 19), bleibt es bei dem gegenüber der Erinnerungsführerin festgesetzten Betrag von 469, 80 EUR.
  • OLG Naumburg, 22.07.2002 - 11 W 173/02

    Der Zeitverlust des Vertreters einer juristischen Person ist grundsätzlich

    Dass das Rechtsmittel dennoch in geringem Umfang Erfolg hat, beruht darauf, dass nach der ganz herrschenden Auffassung (OLG Köln, JurBüro 2000, 84 f.; OLG Hamm, MDR 1997, 206 f.; OLG Saarbrücken, JurBüro 1981, 1078, 1079; OLG Koblenz, JurBüro 1982, 1056, 1057; KG, JurBüro 1986, 278, 279; OLG Frankfurt, JurBüro 1987, 908, 909; OLG Hamburg, JurBüro 1991, 1090; OLG Schleswig, SchlHA 1992, 84; OLG Karlsruhe, RPfl 1993, 484; OLG Brandenburg, OLGR 1997, 15 f.; OLG Rostock, OLGR 2000, 237 f.; OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484; Herget, in: Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 91 Rn. 13 Stichwort "Zeitversäumnis"; von Eicken, in: von Eicken/Lappe/Madert, Kostenfestsetzung, 17. Aufl., B 454; Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 91 Rn. 295), der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 18. Juli 2002, 11 W 113/01), der Zeitverlust der gesetzlichen Vertreter juristischer Personen grundsätzlich ersatzfähig ist.
  • OLG Karlsruhe, 08.02.2002 - 13 W 52/01

    Gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenentschädigung: Verbot der reformatio

    Hingegen ist im gerichtlichen Rechtsmittelverfahren das Verbot der reformatio in peius die Regel (vgl. Braun in Münchner Komm. zur ZPO § 575 Rdnr. 8; Eyermann VwGO 10. Aufl. §§ 129 Rdnr. 1, 146 Rdnr. 2; für das Kostenfestsetzungsverfahren: OLG Karlsruhe, Rpfleger 1993, 484; für FGG-Verfahren (Pflegervergütung): KG FamRZ 1986, 1016 = NJW-RR 1987, 5 f.; BayObLG München FamRZ 1997, 185).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 7 K 3827/91

    Keine Entschädigung von Behördenvertretern; Abwesenheitsgeld; Behördenvertreter;

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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.07.1993 - 3Z BR 95/93   

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https://dejure.org/1993,12519
BayObLG, 08.07.1993 - 3Z BR 95/93 (https://dejure.org/1993,12519)
BayObLG, Entscheidung vom 08.07.1993 - 3Z BR 95/93 (https://dejure.org/1993,12519)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - 3Z BR 95/93 (https://dejure.org/1993,12519)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 484
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 07.11.2006 - 32 Wx 150/06

    (Freiwillige Gerichtsbarkeit: Einzelrichterzuständigkeit für die Anordnung der

    Anträge des Kostenschuldners auf Anordnung der Nichterhebung der Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung sind als Erinnerungen gegen den Kostenansatz nach § 14 KostO anzusehen (BayObLG Beschluss vom 8.7.1993 - 3Z BR 95/93; Rohs/Wedewer/Waldner KostO Stand Mai 2006 § 16 Rn. 17).
  • OLG Celle, 21.02.2011 - 10 UF 159/10

    Gerichtsgebühren für die Nachholung des Versorgungsausgleichs über eine einzelne

    Das Begehren eines Kostenschuldners auf Nichterhebung von Kosten wegen sachwidriger Behandlung durch ein Gericht ist auch im Geltungsbereich des FamGKG nach Zugang der Kostenrechnung als Erinnerung gegen den Kostenansatz anzusehen (vgl. unter der Geltung des - entsprechenden - seinerzeitigen § 5 GKG a.F. BGH - Beschluß vom 10. März 2003 - IV ZR 306/00 - NJW-RR 2003, 1294 m.w.N. aus der BGH-Rechtsprechung; zum weitgehend wortgleichen § 66 GKG BFH, Beschluß vom 19. Oktober 2009 - X E 11/09 - juris; unter der Geltung von § 14 KostO a.F. BayObLG - Beschluß vom 8. Juli 1993 - 3Z BR 95/93 - JurBüro 1994, 394), mit der gerade auch die Nichterhebung von Gerichtskosten gemäß § 20 FamGKG geltend gemacht werden kann (Schneider/Wolf/Volpert-N. Schneider, FamGKG § 20 Rz. 29).
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