Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 27.04.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.07.1993 - 20 W 241/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2787
OLG Frankfurt, 08.07.1993 - 20 W 241/93 (https://dejure.org/1993,2787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.07.1993 - 20 W 241/93 (https://dejure.org/1993,2787)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Juli 1993 - 20 W 241/93 (https://dejure.org/1993,2787)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1299
  • MDR 1993, 1026
  • DNotZ 1994, 186
  • Rpfleger 1993, 486
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 25.06.2013 - 20 W 162/13

    Grundbuch: Nachweis der Legitimation des Briefrechtsgläubigers

    Die Bezeichnung "...insgesamt..." schließt es aus, daneben auch noch Zinsen als abgetreten ansehen zu können (vgl. dazu BayObLG Rpfleger 1997, 258; Senat Rpfleger 1993, 486; Demharter, a.a.O., § 26 Rz. 19; Münchener Kommentar/Eickmann, a.a.O., § 1154 Rz. 31, 34).
  • OLG Jena, 18.04.2013 - 9 W 590/12

    Eintragung einer Grundschuldabtretung, Grundschuldbrief

    Ob seine im Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur stehende Auffassung, die Abtretung einer Grundschuld sei mangels Bestimmtheit nicht eintragungsfähig, wenn sie wie hier mit Formulierungen wie "mit Zinsen", "samt Zinsen" oder sogar "nebst allen Zinsen" erfolgen soll (vgl. Meikel, GBO, 10. Auflage, § 26 Rdn. 51 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.07.1993, 20 W 241/93) zutrifft, braucht der Senat nicht abschließend zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 381/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7286
OLG Hamm, 27.04.1993 - 15 W 381/92 (https://dejure.org/1993,7286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.04.1993 - 15 W 381/92 (https://dejure.org/1993,7286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. April 1993 - 15 W 381/92 (https://dejure.org/1993,7286)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unrichtiges Grundbuch; Beschwerde gegen die Zurückweisung des Berichtigungsantrages; Ursprüngliche Richtigkeit des Grundbuches; Nachträgliche Unrichtigkeit

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GBO § 22 § 71 Abs. 2
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines auf § 22 GBO gestützten Berichtigungsantrags

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1993, 486
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG München, 21.12.2015 - 34 Wx 245/15

    Gesetzliche Vermutung für das Bestehen eines im Grundbuch eingetragenen Rechts

    Soweit deshalb mit der Beschwerde nur die Eintragung eines Amtswiderspruchs, § 53 Abs. 1 GBO, betrieben werden kann (OLG Hamm Rpfleger 1993, 486/487; Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rn. 27 - 30), ist sie trotz fehlender ausdrücklicher Antragsbeschränkung als mit diesem Ziel eingelegt auszulegen (Demharter § 71 Rn. 55).
  • OLG Naumburg, 05.09.2019 - 12 Wx 6/19

    Grundstücks-DDR-Folgenrecht: Bestand von vor dem Beitritt im Grundbuch

    Die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt muss feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuch zumindest glaubhaft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Juli 1986, BReg 2 Z 59/86, BayObLGZ 1986, 317; OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1993, 15 W 381/92, RPfleger 1993, 486; OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2001, 6 W 88/01, RPfleger 2001, 298; Demharter, a.a.O. § 53 Rdn. 28).
  • OLG Naumburg, 04.09.2019 - 12 Wx 6/19

    Keine Umwandlung von Mitbenutzungsrechten in eine Grunddienstbarkeit

    Die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt muss feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuch zumindest glaubhaft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 31. Juli 1986, BReg 2 Z 59/86, BayObLGZ 1986, 317 ; OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1993, 15 W 381/92, RPfleger 1993, 486; OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2001, 6 W 88/01, RPfleger 2001, 298; Demharter, a.a.O. § 53 Rdn. 28).
  • OLG Naumburg, 06.12.2013 - 12 Wx 42/13

    Grundbuchberichtigung: Übernahme der in einem Bodensonderungsplan enthaltenen

    Die nach § 71 Abs. 2 S. 2 GBO nur beschränkt statthafte Anfechtung einer anfänglich unrichtigen Eintragung kann aber nicht dadurch umgangen werden, dass zunächst eine Berichtigung beantragt und dann gegen deren Zurückweisung die unbeschränkte Beschwerde mit dem Ziel der Beseitigung der Eintragung eingelegt wird (vgl. BayObLG Rpfleger 1993, 58; OLG Hamm Rpfleger 1993, 486; OLG Frankfurt Rpfleger 1996, 336; OLG Frankfurt ZfIR 2005, 254; Demharter, GBO, 28. Aufl., Rdn. 30 zu § 71 GBO).
  • OLG Naumburg, 18.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Grundbuchsache: Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb

    Die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt muss feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuchs zumindest glaubhaft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. Juli 1986, BReg. 2 Z 59/86, zitiert nach Beckonline; OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1993, 15 W 381/92; OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2001, 6 W 88/01; beide zitiert nach Juris; Demharter, a.a.O., Rdn. 28 zu § 53 GBO), woraus folgt, dass eine etwaige Unrichtigkeit der Eintragung allein nicht ausreicht, vielmehr ist daneben zugleich die Feststellung erforderlich, dass das Grundbuchamt bei Vornahme der Eintragung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat.
  • OLG Naumburg, 17.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Befugnisse des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb eines Rechts an einem

    Die Gesetzesverletzung durch das Grundbuchamt muss feststehen und die Unrichtigkeit des Grundbuchs zumindest glaubhaft sein (ständige Rechtsprechung, vgl. BayObLG, Beschluss vom 31. Juli 1986, BReg. 2 Z 59/86, zitiert nach Beckonline; OLG Hamm, Beschluss vom 27. April 1993, 15 W 381/92; OLG Jena, Beschluss vom 5. März 2001, 6 W 88/01; beide zitiert nach Juris; Demharter, a.a.O., Rdn. 28 zu § 53 GBO ), woraus folgt, dass eine etwaige Unrichtigkeit der Eintragung allein nicht ausreicht, vielmehr ist daneben zugleich die Feststellung erforderlich, dass das Grundbuchamt bei Vornahme der Eintragung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat.
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