Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 23.04.2001

Rechtsprechung
   KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00   

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https://dejure.org/2001,4648
KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00 (https://dejure.org/2001,4648)
KG, Entscheidung vom 08.05.2001 - 1 W 9827/00 (https://dejure.org/2001,4648)
KG, Entscheidung vom 08. Mai 2001 - 1 W 9827/00 (https://dejure.org/2001,4648)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwaltsgebühren; Überörtliche Sozietät; Gebührenermäßigung; Mandatserteilung an Sozietät; Mandatsbearbeitung; Anwaltskosten; Ermäßigte Gebühr

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Anl. I Kap. III Sachgebiet A/ Rechtspflege Abschnitt III Nr. 26 Buchst. a Satz 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltsgebühren - Gebührenermäßigung bei überörtlichen Sozietäten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebührenermäßigung bei überörtlicher Anwaltssozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 47 (Leitsatz und Auszüge)

    Anl. I, Kap. III, Sachg. A, Abschn. III, Nr. 26 Buchst. a Satz 1 EinigungsV
    Rechtsanwaltsgebühren/Ermäßigung nach EinigungsV/überörtliche Sozietät

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3059
  • NJ 2001, 434 (Ls.)
  • WM 2001, 1635
  • Rpfleger 2001, 452
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 07.03.1995 - 1 W 816/95
    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
    Der Senat hat diese Auffassung bei der nach gleichen Grundsätzen zu beantwortenden und zu verneinenden Frage, ob die Mitglieder einer überörtlichen Anwaltssozietät neben der Prozessgebühr eine Verkehrsgebühr verdienen können, nicht vertreten (vgl. Senat KG-Report 1995, 117/118 = JurBüro 1996, 140) und gibt sie auch für die vorliegende Fallgestaltung auf.
  • BGH, 05.11.1993 - V ZR 1/93

    Umfang des einer Anwaltssozietät erteilten Mandats

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände ist davon auszugehen, dass einem Sozietätsanwalt ausnahmsweise ein Einzelmandat erteilt worden ist (vgl. BGH NJW 1994, 257 m. w. Nachw.).
  • KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92

    Gebührenermäßigung; Rechtsanwalt; Einigungsvertrag; Kanzlei; Beitrittsgebiet;

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
    Auch unter Berücksichtigung der auf 10 % zurückgeführten Gebührenermäßigung nach dem Einigungsvertrag ist regelmäßig davon auszugehen, dass bei Beauftragung einer überörtlichen Anwaltssozietät, der sowohl Anwälte mit Kanzleisitz im alten Bundesgebiet einschließlich des Westteils Berlins als auch Anwälte mit Kanzleisitz im Beitrittsgebiet angehören, das Mandat allen Mitgliedern der Sozietät erteilt ist (Aufgabe von Senat, Beschluss vom 22.12.1992 -1 W 4118/92-zu Leitsatz 2).
  • BGH, 29.10.1990 - AnwSt (R) 11/90

    Auftreten als Mitglied einer überörtlichen Anwalts-Sozietät

    Auszug aus KG, 08.05.2001 - 1 W 9827/00
    Daher schulden alle einer Sozietät angehörenden Rechtsanwälte grundsätzlich gemeinsam die Erfüllung der Anwaltspflichten (vgl. BGH NJW 1991, 49/50).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 23.04.2001 - 104 Qs 69/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21664
LG Köln, 23.04.2001 - 104 Qs 69/01 (https://dejure.org/2001,21664)
LG Köln, Entscheidung vom 23.04.2001 - 104 Qs 69/01 (https://dejure.org/2001,21664)
LG Köln, Entscheidung vom 23. April 2001 - 104 Qs 69/01 (https://dejure.org/2001,21664)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Gebührenanspruch des Verteidigers bei Verfahrenseinstellung durch das Gericht - Verfahrensfördernder Mitwirkungsbeitrag des Rechtsanwalt

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 452
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.09.2008 - IX ZR 174/07

    Voraussetzungen der Erledigungsgebühr

    Es genügt hierfür jede Tätigkeit, die zur Förderung der Verfahrenserledigung geeignet ist (LG Stralsund AGS 2005, 442; AnwK-RVG/N. Schneider, 3. Aufl. VV 5115 Rn. 28; Burhoff, RVG, 2. Aufl. Nr. 5115 VV Rn. 9 f., 15; Burhoff in Gerold/Schmidt, RVG, 18. Aufl. Nr. 5115 VV Rn. 6; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl. Nr. 5115 Rn. 1; Hartung in Hartung/Römermann/Schons, RVG, 2. Aufl. Nr. 5115 Rn. 8, 15; Enders JurBüro 2006, 393, 395; ebenso zu § 84 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BRAGO OLG Düsseldorf RPfleger 2003, 41; LG Köln RPfleger 2001, 452; AG Hamburg MDR 1999, 831, 832).
  • OLG Stuttgart, 08.03.2010 - 2 Ws 29/10

    Vergütung des Pflichtverteidigers: Zusätzliche Gebühr wegen Mitwirkung an der

    Hier ist aber das Gegenteil der Fall: Die vorliegenden Anregungen einer Verfahrenseinstellung nach § 154 Abs. 2 StPO gingen zunächst vom Verteidiger aus und sind - da Kausalität gerade nicht erforderlich ist - auch dann ausreichend, wenn das Verfahren möglicherweise auch ohne die Anregung der Verteidigung eingestellt worden wäre (so auch LG Köln, Beschluss vom 23.04.2001, 104 Qs 69/01, StV 2001, 638; LG Saarbrücken, Beschluss vom 20.02.2001, 4 Qs 8/01 I, ebenda).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2002 - 2 Ws 261/02

    Gebühr des Pflichtverteidigers bei verfahrensförderndem Tätigwerden außerhalb der

    In Rechtsprechung und Literatur werden unterschiedliche Auffassungen vertreten, ob eine ursächliche oder zumindest mitursächliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Hinblick auf die Verfahrensbeendigung vorausgesetzt wird und welchen Umfang eine verfahrensfördernde Tätigkeit haben muss (vgl. OLG Düsseldorf, 4. Strafsenat, NStZ-RR 1999, 192 mwN; LG Hamburg JurBüro 2001, 301; LG Köln Rpfleger 2001, 452; AG Hamburg MDR 1999, 831, 832 mwN; zfs 1998, 480, 481; Gerold-Madert, 15. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 11 mwN; Gebauer-Schneider, 1. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 31; Hartmann, 31. Aufl., § 84 BRAGO Rdnr. 20 mwN).
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